Sozialpunkte im Referendariat in Hessen

  • Hallo zusammen,


    wie ich den Bewerbungsunterlagen für einen Referendariatsplatz in Hessen entnommen habe, gibt es die Möglichkeit unter dem Vorliegen einer besonderen Härte "Bonuspunkte" bzw. Sozialpunkte, wie sie oftmals in anderen Bundesländern bezeichnet werden, zu sammeln, um so bspw. bessere Chancen auf ein Wunschstudienseminar zu bekommen.


    Hier heißt es:
    5.2 Auswahl nach Härtekriterien
    Eine besondere Härte liegt vor, wenn die Ablehnung des Zulassungsantrages für die Bewerberin oder
    den Bewerber mit Nachteilen verbunden wäre, die beim Anlegen eines strengen Maßstabes über das
    Maß der mit der Ablehnung üblicherweise verbundenen Nachteile erheblich hinausgehen.
    Als besondere Härte kommen insbesondere in Betracht:
    [...] b) besondere soziale und familiäre Umstände der Bewerberin oder des Bewerbers, die durch behördliche
    Bescheinigungen nachgewiesen werden (z.B. Bewerberinnen und Bewerber, die für den Unterhalt eines
    oder mehrerer Kinder aufkommen müssen). [...]


    Es stellt sich für mich also die Frage, welche weiteren sozialen und familiären Umstände darunter genauer zu verstehen sind. Zählt dazu auch eine Ehe oder gar eine eheähnliche Lebensgemeinschaft? In anderen Bundesländern können meines Wissens Ehen und eheähnlichen Lebensgemeinschaften (teilweise) bei den sogenannten Sozialpunkten berücksichtigt werden. Vllt. weiß einer von Euch, ob eine solche Berücksichtung möglich ist und wenn ja, ob dann zwischen einer Ehe und einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft unterschieden wird?


    Über Antworten, persönliche Erfahrungen bei der Bewerbung oder Hinweisen, wo man nähere Informationen finden kann, würde ich mich sehr freuen. Meine Suche im Internet war leider erfolglos!


    Liebe Grüße
    Lara

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