NRW: Zweitfach immer auch für Sek II zulässig?

  • Die obas Regelung sieht vor, dass man min. 1/3 der Studienleistung eines regulären Studiums für das Zweitfach vorweisen kann. Jetzt kam die Frage auf, ob es unterschiedliche Stufungen dieses Drittels gibt. Sind die grundsätzlich für Sek I und II an Gymnasien zulässig? Oder gibt es qualitativ bessere oder schlechtere 1/3? Eine blöde Frage, aber ich wurde drum gebeten das im Vorfeld zu klären. Ich war bisher immer davon ausgegangen, dass es für beides zulässig ist. Denn, die Voraussetzung für das BK, das ja auch Sek II ist, liegt ebenfalls bei 1/3. Schön, dass ungenaue Regelungen Spielraum lassen. Nur leider lässt sich nicht immer klar feststellen, ob die für oder gegen einen sind.

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