Beurlaubung nach dem Ref

  • Guten Abend!


    Ich habe eine Frage zum Thema Beurlaubung: ich beende in diesem Schuljahr mein Referendariat und beabsichtige, im nächsten Schuljahr an eine staatlich anerkannte (kirchliche) Schule zu gehen.
    Mir wurde gesagt, dass man sich für bis zu 5 Jahre beurlauben lassen kann, ohne vom Staat gleich endgültig als Beamter "entsorgt" zu werden. Aber geht das auch gleich nach dem Ref oder muss ich zunächst einmal verbeamtet sein, damit das möglich ist?
    Falls sich jemand auskennt, würde ich mich über eine Antwort sehr freuen.


    Danke und Gruß
    zimbelstern

  • Sorry, meine Frage ist aus Versehen ins falsche Forum gerutscht. Vielleicht kann einer der Moderatoren den Beitrag aus dem Forum "Studium Lehramt" löschen. Ich habe meine Frage noch in ein passenderes Forum (Referendariat und "allgemein") gestellt.

  • Hallo,


    im Referendariat bist du auf Widerruf verbeamtet. Diese Verbeamtung endet mit dem Referendariat. Du bist also kein Beamter mehr.
    Wenn du willst, geh an eine private Schule. Das hat (erst einmal) keinerlei Auswirkungen.
    Willst du irgendwann die Verbeamtung auf Lebenszeit, musst du dich auf eine entsprechende Stelle bewerben (und genommen werden). Und da hängt es dann vom jeweiligen Bundesland (und der "Mangelfachlage") ab, ob du verbeamtet wirst, da dies nur bis zu einer bestimmten Altersgrenze möglich ist.
    Falls du schon jetzt ein "etwas älteres Semester" bist und die Verbeamtung für dich wichtig ist, müsstest du das zuerst in Angriff nehmen. Vor der Verbeamtung auf Lebenszeit und bevor du wieder von deiner ersten Schule loskommst, musst du drei Jahre "durchhalten". (Anzahl der Jahre kann je nach Bundesland etc. abweichen.)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von zimbelstern
    Sorry, meine Frage ist aus Versehen ins falsche Forum gerutscht. Vielleicht kann einer der Moderatoren den Beitrag aus dem Forum "Studium Lehramt" löschen. Ich habe meine Frage noch in ein passenderes Forum (Referendariat und "allgemein") gestellt.


    Trotzdem reicht es, wenn du deinen Beitrag hier EINMAL postest. Bitte keine Dopelposts.

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