Beurlaubung nach dem Ref

  • Guten Abend!


    Ich habe eine Frage zum Thema Beurlaubung: ich beende in diesem Schuljahr mein Referendariat und beabsichtige, im nächsten Schuljahr an eine staatlich anerkannte (kirchliche) Schule zu gehen.
    Mir wurde gesagt, dass man sich für bis zu 5 Jahre beurlauben lassen kann, ohne vom Staat gleich endgültig als Beamter "entsorgt" zu werden. Aber geht das auch gleich nach dem Ref oder muss ich zunächst einmal verbeamtet sein, damit das möglich ist?
    Falls sich jemand auskennt, würde ich mich über eine Antwort sehr freuen.


    Danke und Gruß
    zimbelstern

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