• Die Schule hat das Recht, dafür zu sorgen, dass Handys während der Unterrichtszeit ausgeschaltet sind. Bei Zuwiderhandlung kann das Handy bis zum Ende der letzten Unterrichtsstunde des Schülers einbehalten werden. Diese Regel kann jede Schule in ihre Schul- und Hausordnung aufnehmen. Eine derartige Regelung ist gesetzeskonform.


    In meinem Bundesland Baden-Württemberg ist die Rechtsgrundlage dafür § 23, Abs. 2 Schulgesetz:


    "Die Schule ist im Rahmen der Vorschriften dieses Gesetzes berechtigt, die zur Aufrechterhaltung der Ordnung des Schulbetriebs und zur Erfüllung der ihr übertragenen unterrichtlichen und erzieherischen Aufgaben erforderlichen Maßnahmen zu treffen und örtliche Schulordnungen, allgemeine Anordnungen und Einzelanordnungen zu erlassen. Inhalt und Umfang der Regelungen ergeben sich aus Zweck und Aufgabe der Schule."


    Deine konkrete Frage, wie lange ein Schülerhandy einbehalten werden darf, ist in der von vielen Schulleitern gelesenen Zeitschrift "Schulverwaltung BW" behandelt worden. Dort vertrat der Autor (Jurist im Kultusministerium) die Auffassung, dass der Besitz und das Mitführen eines Handys zum persönlichen Freiheitsbereich des Schülers gehört. Der Eingriff der Schule ist demzufolge ausschließlich während der Unterrichtszeit zulässig.


    Das heißt: Am Ende seiner Unterrichtszeit ist dem Schüler das eingezogene Handy wieder auszuhändigen.

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