Nicht versetzt - was ist noch möglich?

  • Hallo!
    Ich bin seit Sommer in Elternzeit und wir sind umgezogen zum Arbeitsplatz meines Mannes. Ich war 4 Jahre an der Schule, wurde schulscharf eingestellt und wollte mich nun an den neuen Wohnort (anderer Schulamtsbezirk) versetzen lassen, was nicht geklappt hat.
    Welche Möglichkeiten habe ich jetzt noch (außer den Personalrat zu kontaktieren)? Kann ich Krankenvertretung machen, ohne versetzt zu werden?
    Wie sieht es aus mit einer Abordnung in einen anderen Kreis? Wie ist da jeweils die Bezahlung (ich bin verbeamtet)?


    Vielen Dank für eure Antworten!

  • Hallo,


    wenn du deinen Antrag so stellst, dass du zum Ende der Elternzeít versetzt wirst und du angibtst, dass du aus familiären Gründen (kleine Kinder, wohnortnah) versetzt werden möchtest, wird dem Antrag auf jeden Fall zugestimmt. So kenne ich das von meiner Freundin.
    Bei ihr wurde der Antrag auch erst abgelehnt, als sie dann noch einmal nachfragte, darauf hingewiesen hat, dass zum Zeitpunkt der Versetzung dei Elternzeit beendet ist, wurde alles noch in die Wege geleitet und sie hat zum gewünschten Zeitpunkt an ihrer neune (wohnortnahen) Schule anfangen können.
    Bedingung war allerdings, dass sie ihre Elternzeit beendet hatte!!! Vielleicht war das der Grund der Ablehnung bei dir?


    Ich würde an deiner Stelle auch mal beim Schulamt vorsprechen.


    Viele Grüße

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