12. Juni 2010 11:53 #1 Hat man als Lehrerin das Recht auf Sonderurlaub wenn das eigene Kind am Ende der 4. Klasse aus der Grundschule entlassen wird? - Und dann gleich noch einen Tag nach den Sommerferien zur Einschulung in Klasse 5?
12. Juni 2010 12:13 #2 In NRW: eindeutig NEIN!Aber: wenn dein Schulleiter nett und oder vernünftig ist, findet sich möglicherweise eine andere Regelung. Schau mal hier:http://www.tresselt.de/sonderurlaub.htmEin normaler Arbeitnehmer könnte ja entsprechend einen Urlaubstag nehmen, aber das geht nun mal in unserem Beruf nicht.Viel Erfolg,Peselino