MAU Abgleich

  • Hallo,


    zu Beginn des alten Schuljahres bin ich mit einem Guthaben vom MAU Stunden gestartet.
    Nach ca 6 Wochen, wurde das Deputat um 1 Stunde gekürzt um eine MAU Stunde "abzufeiern"
    kurz nach diesem Zeitpunkt erfuhr die Schulleitung von einer Schwangerschaft. Dann kam im März der Mutterschutz und danach die Elternzeit.
    Jetzt erfolgte die neue MAU Abrechnung:
    Dabei wurde so getan, als ob ich im Mutterschutz und in der Elternzeit die Stunde weiter abgefeiert hätte.
    Geht dies überhaupt?
    Während der Elternzeit gehe ich davon aus,daß es sicher nicht so abgerechnet werden darf. Aber wie wird dann das neue Guthaben berechnet

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