Gibt es eine Regelung zum Umfang der MAU-Stunden?

  • Hallo,


    aus gegebenen Anlass (wir sind in der zweiten Schulwoche!!) frage ich mal hier nach - über google finde ich irgendwie nichts.
    Habe aber im Hinterkopf, dass es eine Regelung gibt, wie viel MauStunden Teilzeitkräften zuzumuten sind.
    Mein Stundenplan ist klasse: einmal 3 Hohlstunden. Einmal 2 Hohlstunden, einmal 1 Hohlstunde. Kein freier Tag (okay, das finde ich nicht sooos chlim, da ich Klassenlehrerin bin und es da eh besser finde, wenn ich jeden Tag 'vor Ort' bin) - aber ich dachte, dass ich die Hohlstunden zum Vorbereiten nutzen kann.
    Nun werde ich ständig - oftmals 5 Minuten vorher - für Vertretungen eingesetzt.
    Ich dachte mir auch, die Hohlstunden mal für Arzttermine (oder auch einen KaffeePläuschen im nahe gelegenen Cafe *pssst*) zu nutzen. Ist ja schließlich meine 'freie' Zeit.


    Versteht mich nicht falsch, natürlich mache ich Vertretungsstunden. Keine Frage.
    Aber ich glaube mich zu erinnern, dass es bei TZ-Kräften (13 Stunden): eine 'Höchstzahl' gibt die man leisten MUSS - der Rest ist 'freiwillig' - stimmt das ohne täusche ich mich?


    Dass ab der ersten Stunde bezahlt wird weiß ich - allerdings: WO BITTE GIBT ES DIE ANTRAGSFORMULARE??? ICH FIND NIX. Beim RP nicht. Und die SL hat auch nix da...


    gespannt bin ich was ihr so wisst - es gibt ja schon auch einen kleinen Grund /bzw. in meinem Fall zwei :) / warum ich nur teilzeit arbeite... hätte auch gerne mehr auf dem Konto :)


    cviele grüße,
    carofil

  • Danke schon einmal :)


    Und ich werde weiter suchen, ob es eine entsprechende Regelung gibt...
    viele Grüße,
    carofil

  • Durch ein Urteil der Europäischen Gerichtshofes musste das Land Ba-Wü (und nicht nur dieses!!!) die Mehrarbeitsvergütung von Teilzeitkräften für Mehrarbeits-Unterricht (MAU) neu regeln.


    Seither MUSS für jede MAU-Stunde 1/(28*4,5) des vollen Gehaltes bezahlt werden (28*4,5=28 Deputatsstunden mal 4,5 Wochen pro Monat).


    Das sind dann - je nach Ortszuschlag und Dienstaltersstufe - etwa 30 Euro brutto pro MAU.


    Zitat

    Die GEW empfiehlt allen Teilzeitbeschäftigten 2008 unter Verweis auf die EuGH-Entscheidung vom 6.12.2007, C – 300/06 und der Beantragung von anteiliger Besoldung – nicht der Vergütung nach MAU-Sätzen – jede angeordnete Mehrarbeitsunterrichtsstunde auf dem üblichen Formular abzurechnen (geltend zu machen). GEW-Mitglieder können sich bei Fragen an ihre zuständige GEW-Rechtsschutzstelle wenden.


    Wichtig ist, dass auch nach diesem Urteil nach wie vor nur jede geleistete Mehrarbeitsunterrichtsstunde und nicht sonstige Tätigkeiten geltend gemacht werden können. Wenn mit Mehrarbeitsunterricht das volle Deputat erreicht wird, gilt für jede Mehrarbeitsunterrichtsstunde über das volle Deputat hinaus für Angestellte und Beamte die Regelung für Mehrarbeitsunterrichtsstunden für Vollbeschäftigte. Dies heißt, dass über das volle Deputat hinaus 3 Mehrarbeitsunterrichtsstunden im Monat ohne Bezahlung angeordnet werden können und erst ab der 4. Stunde über das volle Deputat hinaus Mehrarbeitsunterrichtsstundenvergütung für jede Mehrarbeitsunterrichtsstunde über die Vollzeit hinaus bezahlt wird.


    Also Vorsicht:
    Wer ein Deputat von 21 Stunden hat, eventuell noch eine Stunde Ermäßigung für Verwaltungsaufgaben, bekommt an der Hauptschule mit einem Deputat von 27 Stunden 5 Stunden im Monat bezahlt. 3 Stunden, die darüber hinaus gehen, fallen dann unter die Kostenlos-Regelung, weil man dann plötzlich als Vollbeschäftigter gilt, der das zu leisten hat. Wer am Vorgriffsmodell teilgenommen hat leistet derzeit an der HS ein Deputat von 26 UE - hat also im Beispiel nur noch ein Anrecht auf 4 bezahlte Stunden bervor er/sie als Teilzeitkraft ebenfalls 3 unbezahlte Stunden zu leisten hat.
    Alles klar? :kopfrauch:


    Man verwendet dazu das MAU-Formular, streicht auf dem Antrag die Überschrift "Antrag auf Mehrarbeitsvergütung" (MAU) durch und schreibt dafür "Antrag auf anteilige Besoldung für Mehrarbeit" auf das Formular. Wer die Überschrift nicht ändert, erhält nur den MAU-Vergütungssatz. Ein Extra-Formular haben die Herrn der Finanzverwaltung (wohlweislich??) noch nicht entwickelt. :kopfschüttel:


    Weitere Infos von der GEWerkschaft:
    http://www.gew-bw.de/Alles_was_Recht_ist_6.html

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

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  • Hä?
    :rolleyes:
    Lieben Dank für deine ausführliche Antwort.


    Habe ich das jetzt richtig verstanden?
    Wenn ich ein 14-Stunden-Deputat habe darf ich also nicht zu viele MAU-Stunden arbeiten - aber wie viele?
    Und warum ist es dann besser, nicht die MauSTunden, sondern 'Antrag auf anteilige Besoldung' einzureichen?
    Mehr GEld, oder?
    Kann ich das dann auch ab der ersten MauStunde machen? Dann als Teilzeitler bekommt man ja ab der ersten MauStunde sein GEld... an und für sich :-/


    Du schreibst:
    Seither MUSS für jede MAU-Stunde 1/(28*4,5) des vollen Gehaltes bezahlt werden (28*4,5=28 Deputatsstunden mal 4,5 Wochen pro Monat).
    Ist damit dann gemeint, dass ich also dann 14x4,5 des vollen GEhaltes bezahlt werden muss? Also für jede MauStunde?


    Puh.
    Wie gut, dass ich nicht Mathe oder so unterrichte :)


    WErde aber nächste Woche mal bei der GEW anrufen...


    lieben dank -und gerne noch offen für weitere erklärungen - also ob mein gedanken richtigen war?


    carofil

  • Wenn du ein 14-Stunden-Deputat hast, bekommst du - als Grundschullehrerin, deren volles Deputat 28 Stunden betragen würde, jede Stunde bis zur 28.Stunde/Woche bezahlt.


    Vermutlich wirst du nicht mehr als 14 MAU-Stunden pro Woche zusätzlich arbeiten. Somit bekommst du jede Stunde - ab der ersten Stunde bezahlt. Du darfst aber keinen Standard-MAU-Vergütungsantrag stellen - sonst bekommst du nicht den vollen, anteiligen Satz.


    Schreib über den Antrag:
    "Antrag auf anteilige Besoldung für Mehrarbeit". Nur dann bekommst du mehr Geld. Das ist zwar hirnrissig - aber sio ist die Regelung der Bürokratie.

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  • Lieben Dank noch einmal für die Extra-Erklärung für Dummies :)


    Ich hatte das mit dem 'nicht-mehr-bezahlen' gedacht, weil eine Freundin von mir 9 MauStunden hatte (auch 14-Stunden-Deputatlerin) und von den 9 Stunden nur 4 ausbezahlt bekam - warum auch immer!?


    Da sollte sie dann wohl noch einmal nachhaken.


    LIeben Dank für deine Antwort. Und danke auch, für den Tipp, dass man keine Mau_stunden_vergütung möchte sondern anteilige Besoldung...
    Ist schon der Hammer, dass dies so unter den Tisch fällt - naja, ist ja auch billiger für das Land :-/


    Viele Grüße
    carofil

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