Zusage der Schulleitung / Zusage der Bezirksregierung

  • Hallo zusammen,


    kann mir jemand sagen, ob man sich auf eine Zusage der Schulleitung nach dem Auswahlgespräch verlassen kann, oder ob die BR einen dann doch noch im letzten Augenblick ablehnen kann? Ich habe mein Gespräch mit der von mir bevorzugten Schule in der nächsten Woche. PROBLEM: Ich bin derzeit fest angestellt in der freien Wirtschaft und muß auch eine Kündigungsfrist einhalten! Daher kann ich nicht bis zum letzten Tag vor Dienstbeginn warten um die alte Stelle zu kündigen.
    Ich wäre euch sehr dankbar für eine Antwort.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort! Habe den Link gelesen - nicht sehr aufbauend leider, aber die Mühlen der Beamten mahlen halt langsam:-) Dann wird es seeeehr knapp bei einer Zusage...Ich will doch nicht auf der Straße stehen, falls die sich das dann doch anders überlegen. Vielleicht hilft es das bei der Schule direkt anzusprechen. Mal sehen.

  • Hallo Diamante,


    Deine Überlegungen bereiten auch mir Kopfzerbrechen, da ich in ähnlicher Situation bin. Das letzte Stellenangebot ist daran gescheitert. Es lagen zwichen Auswählgespräch und Arbeitsbeginn gerade mal drei Wochen.
    Also, wenn Du Dich mit der OBAS-Stelle besser stellst (finanziell, perspektivisch, Aussicht auf Verbeamtung) greift eventuell das Sonderkündigungsrecht, mit dem man unverzüglich aus dem Vertrag kommt.
    Ansonsten hilft uns nur ein Aufhebungsvertrag, und da ist man sehr auf die Einsicht seines Arbeitgebers angewiesen. Personalabteilung und Personalrat können da unterstützen. Wünsche Dir viel Erfolg fürs Gespräch und das Kündigungsprocedere.
    sportys

  • Zitat

    Original von Diamante
    ... kann mir jemand sagen, ob man sich auf eine Zusage der Schulleitung nach dem Auswahlgespräch verlassen kann, oder ob die BR einen dann doch noch im letzten Augenblick ablehnen kann?


    Hallo Diamante,


    ja, ich kann dir das sagen ... auch aus eigerer Erfahrung ... die Zusage der Schulleitung ist definitiv nichts wert - Punkt.


    Komme jetzt hier nicht mit den Paragraphen etc. - da stünde das in bestem Amtsdeutsch genau drin - sondern mit der verständlichen Version für Jederman/-frau:
    Die SL kann keinem Seiteneinsteiger ein Angebot oder eine Zusage machen ... viele denken, das ist so, wissen es aber meistens einfach nicht besser ... oder wollen das nicht an die große Glocke hängen von wegen der "Zusage" des Bewerbers. Die Zusage bzw. das Angebot MUSS bei SE IMMER von der BR kommen. Die nehmen sich nämlich das Recht heraus, zu prüfen und zu entscheiden. Also Essig mit "selbständiger Schule". Das was die Schule tun kann bzw. darf ist einen SE zur Besetzung der Stelle vorschlagen. Mehr nicht!


    Deshalb legt auch bei Regelbewerbern der SL dem Bewerber direkt den Vertrag vor - da darf er das -, während der SE erst einmal eine Annahmeerklärung von der BR kommt. Erst diese Annahmeerklärung - Vertrag ist nicht notwendig, der kommt oft eh erst am 1. Arbeitstag in die Schule - ist rechtlich verbindlich seitens der BR - bzw. der Schule, wenn du so willst.


    Das heißt auf der anderen Seite übrigens auch, dass alles, was du vorher an "Zusage" gegenüber der SL gemacht hast, auch nichts wert ist. Erst deine Unterschrift unter der Annahmeerklärung ist deinerseits verbindlich.


    Was auch bedeutet, dass die berühmten drei Tage Entscheidungsfrist für dich NICHT ab (angeblichem) "Angebot" der SL beginnen, sondern erst beim Vorliegen der Annahmeerklärung durch die BR. Auch das wissen viele SL nicht bzw. für sie ist es besser, wenn alle glauben, dass es anders ist.


    Und ... ich will dich nicht verunsichern, aber Fakt ist nunmal Fakt und das sollte man wissen ... es hat sogar schon Fälle gegeben, da hat die BR auf Anfrage der SL (oder des Bewerbers) ihr mündliches OK gegeben ... aber es dann später doch nicht genehmigt ... warum auch immer.


    Fazit: Nur der Wisch - also die Annahmeerklärung seitens der BR - zählt, alles andere ist nichts wert.



    Das mit den Kündigungsfristen ist ein bekanntes Problem ... beim Wintereinstellungstermin ohne Entgegenkommen des alten Arbeitgebers in der Regel nicht machbar ... die Annahmeerklärungen kommen meistens nach Weihnachten bis in die 1. Januarwoche.


    Gruß,
    step.

    "Der erste Schritt zum Lernen ist die Liebe zum Lehrer - weil man die Liebe zur Wissenschaft von Heranwachsenden noch nicht erwarten kann."


    Erasmus von Rotterdam



    3 Mal editiert, zuletzt von step ()

  • Hallo Sportys,


    danke auch für deine Antwort. Wenigstens bin ich damit nicht allein! Aber die Bewerbung für den Seiteneinstieg kann doch nicht nur etwas für Personen ohne Arbeit sein, denen es obendrein auch noch egal ist, ob sie irgendwo genommen werden oder nicht! Es wird ihnen auch nicht egal sein! Und denen, die arbeiten, die kann man doch nicht in so eine unmögliche Lage bringen.


    Naja, ich werde bei einer Zusage alles daransetzen, daß der Vertrag innerhalb einer Woche da ist, sonst wird das bei mir nichts. Muß jetzt eh schon einen Aufhebungsvertrag anstreben, aber am letzten Tag kündigen will ich auch nicht.


    Wünsche dir auch viel Erfolg bei deinen Bewerbungen. Hast du auch in der nächsten Woche die Gespräche?


    Viele Grüße

  • Hallo step,


    danke für die ausführliche Antwort. Das ist ja ein schönes Dilemma:-) Ich muß jetzt sowieso schon einen Aufhebungsvertrag anstreben, falls es etwas wird. Denn die Kündigungsfrist von 3 Monaten kann ich nicht mehr einhalten.


    Das geht aber sicherlich nicht eine Woche vor Stellenwechsel! Da wäre ich als Arbeitgeber auch sauer!


    Was könnte denn die Bezirksregierung für Gründe haben jemanden abzulehnen?


    Viele Grüße

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