Fürsorgepflicht

  • Ich bin an einer Realschule in NRW als verbeamteter Lehrer beschäftigt und immer mal wieder treffe ich bei Nachfragen zu gewissen Umständen an der Schule auf die Fürsorgepflicht des Dienstvorgesetzten. Da ich bislang keinerlei Informationen darüber habe, was genau dazu gezählt wird bzw. worauf man sich bei der Einforderung der Fürsorgepflicht berufen kann, finde ich dies sehr schwierig. Als Beispiele, die mir spontan einfallen, wären zu nennen:
    - schwangere Kolleginnen müssen regulär die Aufsichten bei Schnee und Eis auf dem Schulhof wahrnehmen.
    - die Teilnahme alleinerziehender Kolleginnen an mehrtägigen Klassenfahrten, wobei die Kinderbetreuung während dieses Zeitraums nicht wie bei eintägigen Veranstaltungen gewährleistet ist. Das Kind kann nicht über den Zeitraum bei Freunden bzw. Bekannten untergebracht werden und Betreuung im familiären Rahmen ist über diesen Zeitraum nicht möglich.
    Wie steht es in diesen Fällen mit der Fürsorgepflicht für die Lehrer bzw. Lehrerinnen??
    Kennt sich jemand da genauer aus und kann mir weiterhelfen??
    Vielen Dank!!

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