Orga Elternzeit, Beihilfe Hessen oder RLP etc.

  • Hallo,

    wir erwarten im April Nachwuchs und da tun sich bei uns jetzt einige Fragen auf zum Thema Elternzeit, Beilhilfe etc.:

    Erst mal: Ich, verbeamteter Lehrer in RLP, meine Freundin verbeamtete Lehrerin in Hessen.

    Beihilfe:
    Hat jemand Erfahrungen mit der Beihilfe beider Länder? Wo wär es mit dem Kind vernünftiger? (wenn es denn überhaupt siginfikante Unterschiede gibt)

    Bei uns in RLP gibt es ja den Selbstbehalt von 300€. Gilt dieser auch für Kinder? (Das konnte ich bisher nicht so explizit herauslesen.) Da scheint uns eventuell die Versicherung bei Mutti und der Beihilfe in Hessen vernünftiger.

    Müssen Fristen / bestimmte Verwaltungswege beachtet werden, um das Kind bei einer Beihilfestelle, beim Arbeitgeber zu "melden"?

    Elternzeit:
    Nach einem Jahr Elternzeit meiner Freundin möchte ich die übrigen zwei "Papamonate" nehmen. Hier habe ich eine Regelung gefunden, die den Beginn und das Ende der Elternzeit in Bezug auf die Ferien begrenzt, nämlich dass z.B. ein Ende der Elternzeit genau auf dem oder zu nah am Beginn der Ferien nicht erlaubt ist bzw. dann erst mit dem Ende der Ferien die normale Bezahlung beginnt. Andererseits habe ich aber die Info gefunden, dass beim vollen Ausschöpfen der Elternzeit eine Rückkehr in den Job auch während der Ferien erlaubt ist.
    Ist das ganze aber irgendwo verlässlich und klar geregelt? Ich konnte bisher nichts finden. Das will ich nämlich klären, bevor ich in den nächsten Wochen bei der Schulleitung wegen der Planung meines Unterrichtseinsatzes und meiner Elternzeit im nächsten Schuljahr "aufschlage".

    Danke für Infos!

    Viele Grüße,
    Golum

Werbung