wichtig Lebzeitverbeamtung wieder aberkennen?

  • Also, ich würde da mal behaupten, dass du dir keine Sorgen machen musst. Du hast alles angegeben, was zu dem Zeitpunkt relevant war, man hat dich daraufhin verbeamtet und das bleibst du dann auch. Wenn es aus welchen Gründen auch immer eine, nennen wir es mal "Fehldiagnose" gegeben hat und dein aktueller Arzt dich für gesund und diese Diagnose als ungerechtfertigt hält, dann musst du das dem Amtsarzt auch nicht erzählen. Du warst laut deinem aktuellen Arzt zur Zeit der amtsärztlichen Untersuchung gesund, hattest also kein Asthma. Bei mir haben sie aufgrund meiner Migräne auch mal auf was neurologisches geschlossen und mich bei einem Anfall ins Krankenhaus verfrachtet. Hat sich später dann aber als unbegründet herausgestellt. Habe also dem Arzt nur gesagt, dass ich Migräne habe, nicht, was da alles mal vermutet wurde, da es ja eh hinfällig war.
    :D

    • Offizieller Beitrag

    Hallo trena01,
    bei mir war es anders herum: Ich war nie krank, aus irgendeinem nichtnachvollziehbaren Grund wollte die Amtsärztin aber bei mir was finden. Also hat sie von einem blauen Fleck auf Anämie geschlossen 8o.
    Es war dann aber so, dass ich von diversen Fachärzten Atteste gebracht habe, dass meine Blutwerte in Ordnung sind und es keinen Grund gibt, mich nicht zu verbeamten.
    Achja, und wenn du bereits verbeamtet bist, kann dich in Bayern nur der SL wieder zum Amtsarzt schicken und auch nur dann, wenn der begründete Verdacht besteht, dass du längerfristig nicht mehr im Schuldienst einsatzfähig bist.
    Liebe Grüße
    Hermine

  • Zitat

    Original von trena01
    Kann man mir dann den Beamtenstatus wieder aberkennen?


    Nur wenn Du zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wirst.


    Wenn der Amtsarzt Dich dagegen für dienstfähig erklärt hat und keine gesundheitlichen Einwände bestehen und aufgrund dieses Gutachtens die Lebenszeitverbeamtung ausgesprochen wurde, kann man Dir diese Verbeamtung nicht wieder aberkennen. Das würde gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen.


    Bei längerer Dienstunfähigkeit musst Du aber 5 Jahre Beamter gewesen sein, um in den Genuss der Mindestpension zu kommen. Bei kürzerer Dienstzeit als 5 J. wirst Du aus dem Beamtenverhältnis entlassen und wirst in der gesetzlichen Rente nachversichert. Also musst Du jetzt 5 Jahre Denen Dienstpflichten nachkommen! :D Viel Spaß dabei!

  • Bin wohl etwas übervorsichtig und mach mir zu viel Gedanken.


    Danke an die, die mir offen und ehrlic geantwortet haben!


    Da einige Forenleute sich darüber allerdings amüsieren und sich lustig über meine Fragen machen, hab ich meine Beiträge gelöscht!


    Bin doch nicht der Depp vom Dienst, den man runtermachen kann wie man will.
    Hatte eine ernstgemeinte Frage! X(

  • Zitat

    Bin wohl etwas übervorsichtig und mach mir zu viel Gedanken.
    ...
    Da einige Forenleute sich darüber allerdings amüsieren und sich lustig über meine Fragen machen, hab ich meine Beiträge gelöscht!


    Lies mal beide Sätze im Zusammenhang und denke mal darüber nach, wo Dein eigentliches Problem liegen könnte. Ich habe nämlich in dem ganzen Thread keine einzige Antwort gelesen, die auch nur annähernd dazu geeignet gewesen wäre, sich über Dich lustig zu machen.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Aquanaut


    Lies mal beide Sätze im Zusammenhang und denke mal darüber nach, wo Dein eigentliches Problem liegen könnte. Ich habe nämlich in dem ganzen Thread keine einzige Antwort gelesen, die auch nur annähernd dazu geeignet gewesen wäre, sich über Dich lustig zu machen.


    Ich auch nicht und ich finde es immer wieder blöd, wenn Threads total verwirrend werden, weil die Ausgangsbeiträge gelöscht werden. Vielleicht gibt es ja hier noch andere Leute, die ähnliche Gedanken hatten wie du und sich freuen, dass genau diese Frage schon hier gestellt und beantwortet wurde.
    Dass jemand persönliche Angaben löscht oder sehr spezifische Angaben über sich, anhand derer sie direkt zu identifizieren wären, verstehe ich ja, aber wenn Leute die Threadausgangsfragen einfach komplett löschen, macht das das Forum nicht gerade übersichtlicher. :(

  • Tut mir leid, ich wollte hier niemanden vor den Kopf stoßen. Es war nur vielmehr so, dass ich diese Frage auch in einem anderen Forum gestellt hatte.
    Da sind einige gleich auf mich losgegangen und haben mich beschimpft. Unter anderem wurde dieser Beitrag hier verlinkt und ich als .... dargestellt. Deshalb hatte ich diese Sache hier gelöscht.
    Das war der Grund.


    Hatte nichts mit den Beiträgen hier zu tun.


    Ich wollte auch niemanden verärgern.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von trena01
    Tut mir leid, ich wollte hier niemanden vor den Kopf stoßen. Es war nur vielmehr so, dass ich diese Frage auch in einem anderen Forum gestellt hatte.
    Da sind einige gleich auf mich losgegangen und haben mich beschimpft. Unter anderem wurde dieser Beitrag hier verlinkt und ich als .... dargestellt. Deshalb hatte ich diese Sache hier gelöscht.
    Das war der Grund.


    Hatte nichts mit den Beiträgen hier zu tun.


    Ich wollte auch niemanden verärgern.


    Ach du je, ich glaube, ich weiß, was du meinst (habe jetzt mal nach deinem Beitrag und der Verlinkung gegoogelt). In dem Fall kann ich es verstehen, auch wenn ich es schade finde, dass hier Beiträge gelöscht werden müssen, weil in anderen Foren irgendwelche einzelnen Leute ihre Sticheleien loswerden müssen. :rolleyes:
    Sehr offtopic und es ist nur meine persönliche Meinung, aber: Ich glaube, ich weiß, warum ich schon seit Jahren in dem anderen Forum nicht mehr lese. X(

  • Wenigstens seit ihr hier nicht so gemein:-)


    Werd mich von den meisten Foren allerdings erstmal mehr oder weniger fern halten.


    Daran, dass jemand auch so eine Frage hätte, hab ich nicht gedacht. In der Beziehung hast du natürlich recht.

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