• Liebe Mitglieder,


    ich habe ein paar Fragen zum Thema Versetzungsantrag. Ich bin Lehrer (verbeamtet) in NRW und habe einen Versetzungsantrag nach einer anderen Stadt gestellt. Ich habe die informelle Info, dass dieser genehmigt werden wird. Ich habe schon einen Brief von der Bezirksregierung bekommen, wo es steht, dass sie "vorbehaltlich der Zustimmung des Personalrates" beasichtigen, mich zum 01.08.11 zu versetzen (die Versetzungsvefügung wird mir noch zukommen). Aus privaten Gründen bin ich jetzt leider nicht sicher, dass ich die Versetzung will. Meine Fragen sind:


    1) Darf ich aus dem Versetzungsantrag zurücktreten, wenn ich die Zusage bekommen werde?


    2) Darf ich die Versetzung von einem Jahr verschieben?


    3) Darf ich in der Zukunft evtl. einen neuen Versetzungsantrag stellen? Gibt es Grenzen diesbezüglich?


    Vielen Dank für eine Antwort!!!

  • Hallo guiseppina,


    1) nein


    2) nein


    3) ja


    Solltest du Zweifel haben, ist jetzt der Zeitpunkt um zu handeln. Unverzüglich! Setze dich auch mit dem PR in Verbindung und erkläre ihm dein Problem.


    LG Tesla

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