Probezeit wiederholen

  • Hallo.


    Mein Einstieg als Grundschullehrerin nach dem Referendariat verlief alles andere als gut.


    Im Juli 2009 habe ich das Referendariat an einer Grundschule in Dresden erfolgreich abgeschlossen. Leider konnte ich an meiner Ausbildungsschule nicht übernommen werden, wollte aber unbedingt Klassenlehrerin sein.
    Man schickte mich zuerst an eine Grundschule, die überhaupt keine Verwendung für mich hatte... von 25 Unterrichtsstunden konnte ich gerade mal effektiv bei 9 eingesetzt werden (nur in Ethik), die anderen sollte ich (vorerst) als Hausaufgabenbetreuerin absitzen. Ich habe daraufhin im Amt nachgefragt, ob man mich evtl. an eine andere Schule versetzen könnte, die wirklich Bedarf an einer Lehrerin hatte. Man kam meinem Wunsch nach, was ich super fand! Ich konnte an eine andere Grundschule gehen, wurde als Klassenlehrerin einer 2. Klasse eingesetzt und war glücklich!


    Dann nahm das "Unglück" in der Probezeit als Grundschullehrerin seinen Lauf.
    Ich wurde unerwartet sowie total ungeplant in den Sommerferien schwanger (beide Verhütungsmittel versagten ihren Dienst)... wusste bis zu den Oktoberferien noch nichts davon, da mein Körper mir keine Anzeichen sendete... bis auf dass ich die ersten vier Monate sehr oft krank war ("bevorzugt" mit Magen-Darm-Schwierigkeiten).
    Meine Mutter verstarb im Herbst sehr früh an einer langen Krankheit, was zusätzlich öfter zu meinem Arbeitsausfall führte.
    Ab Dezember 2009 war ich bis zum Eintritt in den Mutterschutz (März 2010) krankheitsbedingt nicht mehr auf Arbeit, da ich dazu weder psychisch, noch körperlich in der Lage war. Mein Sohn kam auch als Frühchen zur Welt, hatte viele Startschwierigkeiten...
    Hinzu kam, dass ich an der neuen Schule von der damaligen Ersatz-Schulleiterin (die eigentliche Schulleiterin befand sich in Elternzeit) gemobbt wurde, was ich allerdings nie handfest nachweisen konnte und mich daher auch zum damaligen Stress nicht noch rechtlich darum gekümmert habe...
    Kurzum: ich habe die 6-monative Probezeit nicht erfolgreich bewältigen können. Habe mir noch nicht einmal die Einschätzung der damaligen Schulleiterin persönlich abgeholt.


    Ich möchte nun zum kommenden Schuljahr wieder einsteigen und habe auch schon eine staatliche Grundschule gefunden, die mich sehr gern nehmen würde. Allerdings hat das ja nicht die Grundschule zu entscheiden, sondern die Sächsische Bildungsagentur.


    Um mich vorher schon mal schlau gemacht zu haben: ist (vorausgesetzt der Freistaat Sachsen kündigt mich nach der Elternzeit nicht - kann er das denn??) es mir möglich, die Probezeit auf Antrag zu wiederholen? In den Verordnungen habe ich dazu bis jetzt noch nichts gefunden, evtl. habe ich nicht gründlich genug danach geschaut.


    Bin für jede Antwort sehr dankbar :)

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