schriftliche Geschichtsprüfung

  • Hallo, bei uns ( M-V) stehen nun bald die schriftlichen Prüfungen an, unter anderem werden ja auch schriftliche Prüfungen in Geschichte geschrieben. Nun sollen inn Kürze die Prüfungsaufgaben eingereicht werden.
    Ich mach das dieses Jahr zum ersten Mal und habe den Bildungsserver hoch und runter gesucht, konnte aber nichts finden.
    Wer hat Ahnung???
    a) wieviele Aufgaben?
    b)Pflicht- und Wahlaufgabe?
    c) Umfang????

  • Tja, was soll uns die Glaskugel sagen?


    Handelt es sich um ein erstes Staatsexamen?
    Falls das der Fall, woher sollen wir wissen, was der Fachbereich gerne hätte?


    Nele

  • Oh Entschuldigung. Ich meinte, dass ich zum ersten Mal, seit Geschichte geprüft wird, eine 10. Klasse in Geschichte unterrichte. Nun sollen die schriftlichen Prüfungsaufgaben vorbereitet werden und ich tue mich recht schwer damit. Weil ich wie gesagt nirgendwo im Bildungsserver Hinweise gefunden habe, wieviel Aufgaben, ob Pflicht oder nur Wahlaufgaben, etc.

  • Es sollte hier eine Prüfungsordnung geben, in der alles geregelt ist. Warum fragst Du nicht einfach die Kollegen, die das schon mal geprüft haben?

  • Der Kollege, der das bisher gemacht hat, liegt nach einem Unfall im KH. Da bin ich nun wirklich die Letzte, die ihn dann mit sowas nervt.

  • Habt ihr einen Verantwortlichen für die Abschlussprüfungen an der Schule? Der sollte das auch wissen oder zumindest wissen wo es steht.


    Bei uns in RLP gibt es zur Prüfungsordnung noch ein Begleitschreiben, in dem alle fächerspezifischen Anforderungen näher beschrieben sind. Vielleicht gibt es das in MP auch und ist nur nicht auf dem Bildungsserver veröffentlicht.

  • Haben wir nicht an unserer Schule. Ich habe jetzt nochmal den gesamten Bildungsserver durchsucht. Das einzige, was da drin steht, ist, dass der Schüler eine Prüfungsfach aus den sonstigen Fächern aussuchen kann und dann wird er dort schriftlich geprüft. Gegoogelt habe ich auch schon. Prüfungsaufgaben für Gymnasien habe ich gefunden, die bestehen immer aus Teil A und Teil B. Aber ob das nun für die SEK I auch gilt???

  • Dann kann ich auch nicht weiterhelfen.


    Ich würde mich einfach mal im Kollegium umhören. Selbst wenn es nicht Geschichte ist, wird irgendjemand doch irgendwas über diese Prüfung wissen oder herausfinden können.

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