KLassenkonferenz §49 HmbSG

  • Liebes Forum,


    ich bin noch relativ neu in HH und habe meine erste Klassenkonferenz nach §49 HmbSG einberufen. Es kamen 2 (!) LehrerInnen.
    Meine Fragen: Mir wurde gesagt, wir seien nicht beschlussfähig. Ab wieviel TeilnehmerInnen ist die Klassenkonferenz nach §49 HmbSG beschlussfähig?
    Offiziell muss ich SL den Vorsitz haben. Ich kenne es so, dass die Konferenz ohne SL tagt und eine Maßnahme beschließt. Dieser Vorschlag wird dann von der SL abgesegnet. Wie ist das bei euch ander Schule?
    Meiner Meinung nach hat der Ausschluss von einem Ausflug, wenn als Ordnungmaßnahme beschlossen, eine andere rechtlcihe Stellung als wenn ich sie als Klassenlehrerin ausspreche. Stimmt das?


    Fragen über Fragen! Ich freue mich über eine Antwort.


    Viele Grüße
    Anja.

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