Bildungsstandards 2. Fremdsprache

  • Hallo,
    ich brauche dringend einen Rat von Euch. Ich habe folgendes Problem: Ich studiere gest. Werken, Germanistik und Anglistik und wollte mich jetzt zum 1. Staatsexamen anmelden. Da ich in der Schule nie eine zweite Fremdsprache hatte, muss ich diese aber nun für das Examen vorweisen, weil ich Englisch studiere. Ich belege nun 8 Stunden die Woche Italienisch (Anfänger, Fortgeschritten 1,2 und 3.) Dann kommt eine Klausur. Im nächsten Semester versuche ich dann noch einen Kurs mehr zu belegen. Abschließen würde ich dann nächstes Semester mit A2 oder wenn ich es schaffe B1. Beim Prüfungsamt konnte man mir aber nicht sagen welche Niveaustufe ich brauche. Ich muss nur einen Beleg haben, dass meine Kenntnisse denen eines 4-jährigen Fremdsprachenunterrichts in der Realschule entsprächen. Und das als 2. Fremdsprache. Aber welcher Niveaustufe würde das entsprechen. Da ich jetzt nebenbei noch meine Examensarbeit schreibe und meine Psychologie Prüfung in einigen Wochen habe...wäre es für mich schon ein Unterschied ob ich auf A2 oder B1 hinarbeite. Habt Ihr einen Rat? ;( MILLE GRAZIE

  • Schulzeugnisse, durch die ein Fremdsprachenunterricht über mindestens vier Jahre nachgewiesen wird (über drei Jahre, wenn die Fremdsprache bis zur Hochschulreife geführt wurde), erfüllen die Kriterien des Sprachniveaus B1.

    Für Italienisch
    entspricht dies dem ‚primo livello‘ der ‚Certificazione di competenza di italiano come lingua straniera‘ (CILS Uno)


    In bocca al lupo!

  • Hallo Jorge,
    ist das denn auch so wenn man die zweite Fremdsprache angeht? Ich habe in München an einer Uni auch Hinweise gesehen die A1 ausweisen. Wie gesagt immer als zweite Fremdsprache nach Englisch...und das in der Realschule.


    Was meinst Du/Ihr
    Lieben Gruß, Charly

  • Da hatte ich deine Frage wohl missverstanden und dich unnötigerweise beunruhigt.


    Für mich ist die Forderung des Prüfungsamtes nach einem Nachweis des Bildungsstandes über vier Jahre Italienisch an einer Realschule nicht nachvollziehbar, da ja dieses Fach dort normalerweise gar nicht unterrichtet wird. Umgekehrt wäre es sinnvoll: Sie nennen dir das geforderte Referenzrahmen-Niveau und du schaust nach, wie du dieses nachweisen kannst.

    Hat man dir beim Studium auch vermittelt, welchen Nutzen die Kenntnis einer zweiten Fremdsprache für den Englisch-Unterricht an einer Grundschule hat?



    Für Baden-Württemberg habe ich diese Regelung gefunden:


    Bildungsstandards Baden-Württemberg


    Realschule


    Englisch als 1. Fremdsprache B1
    Englisch als 2. Fremdsprache A2
    Französisch als 1. Fremdsprache B1
    Französisch als 2. Fremdsprache A2


    Quelle:
    http://www.bildung-staerkt-men…rten/Rs/bildungsstandards


    Entsprechendes (A2) dürfte dann wohl auch für Italienisch gelten.


    Vielleicht hilft dir für Bayern dieser Link weiter:


    http://www.isb.bayern.de/isb/d…c9dd580b1c53f22b10a1f3406

    Dieses Opus sagt zwar nur etwas über die erste und nichts über eine zweite Fremdsprache aus, aber es nennt Ansprechpartner, an die du dich wenden könntest.



  • Hallo,
    nochmal Danke, Jorge! Ich werde nochmal mit dem Prüfungsamt telefonieren. Vielleicht können Sie mir ja mal etwas mehr zur Seite stehen. Was ich mit einer zweiten Fremdsprache in der Grundschule soll weiß ich auch nicht. Aber Verordnung ist nun mal Verordnung. (O-Ton Prüfungsamt). Hoffe mal das mir A2 anerkannt wird. Dann wäre der Druck nicht so groß.


    Danke für die Seiten, leider habe ich den genauen Hint mit B1 und A2 nicht gefunden. Wollte ich gerne für das Amt ausdrucken. Kannst Du mir da nochmal weiter helfen?


    Danke,Danke,Danke

  • Ich hatte das gleiche Problem, bin allerdings Lehramt Gym, musste also B1 nachweisen. Bei dir reichen laut der Übersicht der Uni Erlangen "Grundkenntnisse" (vgl. das Merkblatt unter: http://www.uni-erlangen.de/stu…cher/Sprachkenntnisse.pdf), die laut dem KuMi z.B. durch die Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem mindestens Grundkenntnisse in der Fremdsprache vermittelnden Kurs (ein Semester mit mindestens vier Wochenstunden oder zwei Semester mit mindestens zwei Wochenstunden) an einer Universität.
    die genaue Darstellung findest du unter:
    http://www.uni-regensburg.de/E…t.I-Kr/LPOI/merkblatt.pdf


    Ein Kurs müsste also reichen.

  • Siehst du, nun bist du schon überqualifiziert. :thumbup: Da man von dir aber den Nachweis über Fremdsprachenkenntnisse verlangt, die vier Jahren Unterricht an einer Realschule entsprechen, dürfte das wohl über 'Grundkenntnisse' hinaus gehen.


    Hier der Link zu B1/A2 für 1. und 2. Fremdsprache an Realschulen in Baden-Württemberg:


    https://www3.hs-esslingen.de/w…p?id=ifs:sprachpruefungen

  • Jetzt bin ich aber froh...schön das es Euch hier gibt. :D Da ich ja zur Zeit 8 Stunden belege (habe noch Anfänger Kurs 1 und 2 dazugenommen), hoffe ich mal das ich im Januar die Klausur bestehe und dann gleich ins Mündliche reingehen kann. Dann wäre alles gut. Euch nochmal vielen Dank. Habe alles ausgedruckt und mache mich Montag auf zum Prüfungsamt. Hoffe ich finde dann wieder Schlaf... :thumbup:
    Danke

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