Beiträge von Jorge


    „Nur wer weiß, nach welchen Regeln die Medien funktionieren, kann sie gezielt dafür nutzen, seine eigenen Anliegen zu transportieren.“

    [Zitat aus der Homepage von Kirsten Ehrhardt]


    Insofern ist die Medienkampagne eine wirksame Werbung für die professionellen Trainingsangebote des Unternehmes von Henris Mutter
    (http://www.ehrhardt-training.de).

    Wie willst du das begründen?


    Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Sie vermindern den Gewinn und können folglich nur bei Gewinneinkünften (§ 2 Abs. 1 Ziffer 1-3 Einkommensteuergesetz i. V. mit § 2 Abs. 2 Ziffer 1 EStG), nicht jedoch bei Überschusseinkünften (§ 2 Abs. 1 Ziffer 4-7 i. V. mit § 2 Abs. 2 Ziffer 2 EStG) anfallen.


    Die Tätigkeit von in abhängiger Arbeit beschäftigten Lehrkräften zählt jedoch weder zur Land- und Forstwirtschaft (außer in einer Baumschule :) ), noch ist es ein Gewerbebetrieb oder eine selbstständige Arbeit.


    Es bleibt folglich bei den Werbungskosten.

    Wieso umgekehrt? Was du anführst, ist die Regel: Vom Konkreten zum Abstrakten. Dass aber Ausnahmen nicht die Ausgangsbasis zum Gewinnen allgemeiner Erkenntnisse sein sollten, räumst du ja selbst ein.


    Man wird schließlich im Griechischunterricht (ich nehme an, dass es sich bei deiner Fächerkombination Lat/G darum handeln könnte) den Schülern nicht die Verbkonjugationen erschließen, indem man mit passivischen und medialen Deponentien beginnt.


    Der § 110 BGB ist eine ausgesprochene Ausnahme, was man erst verstehen kann, wenn man die allgemeine Regelung beherrscht.


    Vielleicht kann mischpappe kurz eräutern, in welchem Rahmen er die Unterichtsstunde vorgesehen hat. Evtl. sehe ich das ja alles ganz falsch (nicht Altersweisheit, sondern Altersstarrsinn :autsch: ).

    Zu verbessern gibt es an diesem Unterrichtsentwurf kaum etwas. Du solltest ihn vielmehr ganz entsorgen und erst einmal eine Struktur aufbauen. Eine der pädagogischen Grundregeln lautet: Vom Allgemeinen zum Speziellen. Du gehst genau umgekehrt vor. Du konfrontierst die Schüler mit einem speziellen Ausnahmefall, ohne dass diese die allgemeinen Regelungen (d. h. §§ 104 ff. BGB) verinnerlicht haben.


    Einer der größten Fehler von Schülern beim Lösen von Rechtsfällen ist es, spontan eine Lösung parat zu haben und danach eine passende Begründung dafür zu suchen. Im Schriftlichen führt dies unweigerlich zum Urteilsstil (….., WEIL ….). Die Schüler müssen jedoch dazu gebracht werden, erst den Fall zu prüfen und dann eine Schlussfolgerung zu ziehen (Gutachterstil; …. DESHALB ….). Dadurch, dass du die Schüler aufforderst, zunächst einmal aus dem hohlen Bauch ungeprüft eine Lösung vorzuschlagen, setzt du ein völlig falsches Signal. Grundregel muss sein: Der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.


    Genaues Lesen von Gesetzestexten lernen Schüler nicht dadurch, indem man ihnen einen Paragrafen
    vorlegt und damit allein lässt. Man muss sie vielmehr mit der Nase auf Besonderheiten stoßen. Kaum ein Schüler wird von sich aus an der Formulierung im § 110 BGB „Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag …“ etwas Auffälliges finden. Es genügt aber nicht zu wissen, wer minderjährig ist, sondern die Schüler müssen auch erkennen, weshalb es ‚der Minderjährige‘ und nicht ‚ein Minderjähriger‘ heißt. Der bestimmte Artikel steht deshalb, weil es sich um einen bestimmten Minderjährigen handelt, was man den Schülern erst einmal klar machen muss, denn aus dem Deutschunterricht bringen sie dies nur selten mit. Sollen sie dann noch herausfinden, um welchen Minderjährigen es sich im konkreten Fall handelt, brauchen sie bestimmt zehn Minuten, ehe sie diesen im § 106 BGB entdecken.


    Der Begriff ‚Zustimmung‘ taucht hier erstmals auf. Vorher war von ‚Einwilligung‘ und ‚Genehmigung‘ die
    Rede. Wie sollen die Schüler diese Begriffe zuordnen können, wenn ihnen nicht vorher (anhand der einschlägigen Rechtsnorm) die Unterschiede verdeutlicht wurden? Nein, man kann die Schüler beim
    Heranführen an das Lesen von Gesetzestexten nicht allein lassen, sondern muss sie an die Hand nehmen und Schritt für Schritt führen. Schon das laute Vorlesen bereitet heute oft Schwierigkeiten. Selbst bei meinen erwachsenen Schülern, fast alle mit Abitur, abgeschlossener Berufsausbildung und Berufspraxis, kann ich mir ein ’Das Schwarze sind die Buchstaben‘ manchmal nicht verkneifen.


    Um Klein-Mustafa zu erklären, wer in Deutschland 'gesetzlicher Vertreter' ist und wie das bei Alleinerziehenden ist, vergehen locker fünf Minuten. Wird der grün-rote Bildungsplan in Baden-Württemberg umgesetzt, muss man noch vermitteln, dass das Schwulenpaar, das einen Minderjährigen adoptiert hat, ein Normalfall ist. Lässt man dann die Schüler danach suchen, wo und wie die gesetzliche Vertretung hier geregelt ist, ist die Stunde rum.


    Den Begriff *Taschengeldparagraf* sollte man gar nicht erwähnen, da er nur verwirrt und inhaltlich unzutreffend ist. Er stand und steht auch nicht im Gesetz. Heinrich Schönfelder hat ihn Ende der 20er Jahre des letzten Jahrhunderts einmal aus redaktionellen Gründen in eckiger Klammer und in Anführungszeichen in seine Gesetzessammlung eingefügt. Seit 2002 gehören Überschriften im BGB zum Gesetzestext. Aber auch jetzt ist dort ein 'Taschengeld' nicht zu finden.


    Mein Rat: Baue eine Unterrichtsreihe auf und beginne mit § 104 BGB. Fallsammlungen gibt es hierfür jede Menge. Der Satz: 'Der gute Jurist liest immer einen Paragrafen weiter.' sollte zum Standardrepertoire gehören. Dort steht dann häufig: 'Das gilt nicht, wenn … ' und führt nach vermeintlich gefundener Lösung wieder in die Ernüchterung oder zu einer ganz neuen Erkenntnis.


    In diesem Sinne sollte der § 110 BGB der krönende Abschluss einer Unterrichtsreihe sein.

    Außer durch (einseitige) Kündigung kann man ein Mietverhältnis auch im gegenseitigen Einvernehmen durch Auflösungsvertrag beenden. Schildere doch deinem Vermieter deine Situation. Vielleicht willigt er ein, gegebenenfalls auch kurzfristig einen Mieterwechsel zu akzeptieren, wenn du einen Nachmieter stellst. Der Vermieter ist doch wohl insbesondere daran interessiert, keinen Mietausfall zu haben und nicht, dich möglichst lange als Mieter zu haben.

    Hier findest du Informationen:


    Gleich im Anschluss an den Studienabschluss (ohne 2. Staatsexamen und ohne Verbeamtung + 2 Jahre überdurchschnittliche Bewährung im Schuldienst) kannst du dich höchstens als Ortskraft direkt bei einer Auslandsschule bewerben, die berufliche Bildungsgänge anbietet. Bezahlung und soziale Absicherung richten sich dann nach den örtlichen Gegebenheiten. Aber wenn es einer deiner größten Wünsche ist ... Dann wäre vielleicht auch der Freiwilligendienst 'Kulturweit' eine Option. Aber wozu hat man dann BWL studiert?

    Auf dem zweiten von dir genannten Link musst du zunächst die Option >'Sin necesidad de disponer de certificado digital ni DNI electrónico.'< anklicken. Hier erscheint bei mir allerdings der Warnhinweis: 'Dieser Verbindung wird nicht vertraut.' Hast du weitergeklickt und kannst das Eingabeformular ins Netz stellen? Zahlen kannst du mit Kreditkarte.


    Nachtrag: Ich habe noch einen Artikel gefunden, in dem der Zahlungsvorgang erläutert wird. Danach öffnet sich, nachdem du die oben genannte Option angeklickt hast, ein Fenster zu einem Formular, auf dem du angeben musst:


    Tipo de documento: Pasaporte alemán
    Número de documento: P 1234567
    Nombre: Max
    Primer apellido: Maier
    Segundo apellido: ---
    Número de expediente: ==> Nummer des Bußgeldbescheids
    Importe: Betrag des Bußgelds (30 % Rabatt bei Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach der Ordnungswidrigkeit errechnet deren PC automatisch)


    Danach: Daten der Kreditkarte (z. B. Visa, Kartennummer, Verfalldatum, Kontrollzahl) eingeben und abschicken. Zum Nachweis einen Ausdruck machen.
    Auf dem Formular soll es auch ein Kästchen geben, das man anklicken kann, wenn man eine Eingangsbestätigung wünscht.


    Viel Erfolg!

    Ich weiß nicht, was Mark 5 durch seine Fragestellung an Erkenntnissen gewinnen möchte, bin jedoch überrascht, was hier einigen Kollegien durch Dienstbesprechungen an zusätzlicher Arbeitszeit abverlangt und offenbar auch noch widerspruchslos hingenommen wird.


    Zitat

    Jeden 2. Montag ist Dienstbesprechung. ... So ist das hier eigentlich auch an allen Schulen im Umkreis üblich (und ich würde auch sagen notwendig).

    Welche Personalräte sind denn dort tätig?


    Eine Dienstbesprechung ist – anders als eine Konferenz - kein Gremium der Schule ist, sondern ein Instrument der Schulleitung im Rahmen der Schulverwaltung.

    In einer Dienstbesprechung, zu der die Schulleitung kraft Weisungsrecht verpflichtend einladen darf, kann diese oder eine von ihr beauftragte Person das Kollegium über dienstliche Sachverhalte informieren, Dienstanweisungen geben, diese erläutern u. ä. Hierzu kann es zwar Nachfragen, jedoch keine Diskussionen (!) oder Beschlüsse geben. Wie können dann Dienstbesprechungen 'im Schnitt zwei Stunden' dauern?


    Wegen fehlender Diskussionen und Beschlüsse besteht auch keine Notwendigkeit, ein Protokoll zu schreiben. Sollten vom Schulleiter schriftliche Notizen gewünscht sein, sind diese vom Personal der Schulverwaltung zu machen. Der Schulleiter darf dies nicht aufgrund seines allgemeinen Weisungsrechts einer Lehrkraft übertragen.


    Sofern nicht das Gesetz für die Behandlung eines Themas die Konferenz vorschreibt, bleibt es dem Schulleiter überlassen, ob er Dienstliches durch Anschlag am schwarzen Brett, durch Email oder in einer Dienstbesprechung bekannt gibt.


    Wenn Schulleiter, wie hier erwähnt, teilweise sogar wöchentlich zu Dienstbesprechungen verpflichtend einladen, ist dies entweder vom Kollegium so gewünscht oder dem Schulleiter haben sich die Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation noch nicht erschlossen. Dann sollte er vielleicht einen Kurs bei der Volkshochschule besuchen und vorübergehend verstärkt die Vorteile eines schwarzen Brettes nutzen.

    In Baden-Württemberg müssen pro Schuljahr mindestens vier Gesamtlehrerkonferenzen einberufen werden. Sie müssen außerhalb der regulären Unterrichtszeit stattfinden, die 1. GK vor Beginn des Unterrichts im neuen Schuljahr.


    An einer Fachschule für Wirtschaft gehört es zum Selbstverständnis, dass das ökonomische Prinzip beachtet wird:


    Das Ziel soll mit einem Minimum an Aufwand erreicht werden.


    Kollegium und Schulleitung sind sich einig: Eine Konferenz, die länger als eine Stunde dauert, ist schlecht vorbereitet. Da es bei uns nur gut vorbereitete Konferenzen gibt, findet die 1. GK nicht am Donnerstag oder Freitag am Ende der Schulferien statt, sondern am 1. Schultag vor Unterrichtsbeginn am Montag von 7 bis 8 Uhr (Allgemeines; Auslosen, wer als Lehrervertreter in die Schulkonferenz muss u. ä.). Stundenpläne und Informationen bekommen die Kollegen noch in der Ferien per Email zugeschickt. Der Unterricht kann also pünktlich beginnen.


    Die 2. GK findet Ende Januar statt (Noten Halbjahreszeugnis), die 3. GK kurz vor den Abschlussprüfungen (Zulassung u. ä.), die 4. GK fällt zeitlich meist mit dem Lehrerausflug (‚Gemeinschaftsveranstaltung der Lehrkräfte’) zusammen.


    Fest angesetzte Dienstbesprechungen sind bei uns weitgehend überflüssig. Kommuniziert wird überwiegend durch Email/Intranet oder in Gesprächen im Lehrerzimmer. Allerdings besteht das Kollegium nur aus 40 Kolleginnen und Kollegen. Alle sind zufrieden, eine Änderung wird nicht angestrebt.


    Von der Nachbarschule hörte ich, dass dort häufig Konferenzen stattfinden, die als Dienstbesprechungen deklariert werden, da der Schulleiter die Einberufungsfrist für Konferenzen nicht einhält und/oder sich über die Tagesordnung noch nicht im Klaren ist.


    Gibt es bei euch wirklich so viel zu besprechen oder zu beschließen, dass viele Konferenzen und Dienstbesprechungen notwendig sind? Das hängt wohl auch von der Größe der Schule ab.

    Dass Schüler die Schule wechseln, weil sie etwas lernen möchten, gibt es nicht nur an Stadtteilschulen in Hamburg.


    In unserer Nachbarschaft betreut eine Dame aus Rumänien im Wechsel mit ihrer Schwägerin einen älteren pflegebedürftigen Herrn, wodurch wir gelegentlich auch Einblicke in das Leben in deren Heimatdorf bekommen. Die ältere Tochter studiert Medizin, die jüngere ist noch schulpflichtig und hat letztes Jahr auf eine Schule im Nachbarort gewechselt, obwohl die Eltern für ihre Tochter als Ortsfremde dort Schulgeld zahlen müssen. Auch sie konnte an ihrer alten Schule nichts lernen, da es dort recht locker zugeht.


    Rund 75 % der Einwohner in ihrem Dorf gehören einer Bevölkerungsgruppe an, die zum Schulbesuch ein recht reserviertes Verhältnis hat. Deren Kinder kommen nur sporadisch zum Unterricht, oftmals nur gegen Monatsende, da den Eltern andernfalls der Entfall von Kindergeld droht. An einen kontinuierlichen zielgerichteten Unterricht ist somit überhaupt nicht zu denken.


    In den letzten Monaten zogen mehr als 6.000 Personen aus Rumänien in unsere benachbarte Großstadt. Für deren zahlreiche Kinder wurden Integrationsklassen eingerichtet, flankiert durch Presseberichte, wie glücklich diese Kinder seien, erstmals in ihrem Leben eine ordentliche Schule besuchen zu dürfen, was ihnen eine rosige Zukunft ermögliche. Auf einem der Fotos waren zufällig zwei Kinder aus dem Heimatort der Betreuerinnen unseres Nachbarn zu sehen, die sich bisher zu Hause meist ihrer Schulpflicht entzogen und dadurch dazu beigetragen hatten, dass mehrere Klassenkameraden die Schule gewechselt haben.


    Vorgestern berichtete die Schwägerin telefonisch, dass inzwischen die meisten Familien auf gepackten Koffern sitzen, um nach Deutschland umzuziehen, sobald ab 1. Januar 2014 die ersehnte Freizügigkeit mit Zugang zu den Sozialsystemen innerhalb der EU auch für Rumänen gilt. So ist zu hoffen, dass dort bald wieder ein geordneter Unterricht stattfinden kann.

    Ich habe das Gefühl, dass der zuständige Sachbearbeiter nicht vertraut ist mit dem Studium in den Niederlanden.

    Er muss sich ja auch nur mit den Anforderungen in NRW auskennen und überprüfen, ob die vorgelegten ausländischen Unterlagen mit diesen kompatibel sind.


    Danach muss er entscheiden: ja oder nein. Bei 'ja' erfolgt die auflagenfreie Bestätigung der Gleichwertigkeit des ausländischen Lehrerdiploms mit der NRW- Grundschulehrerausbildung. Bei 'nein' wird die Möglichkeit eines Defizitausgleichs überprüft. Dieser kann durch einschlägige berufliche Praxis im Ausland erfolgen oder durch Ausgleichsmaßnahmen im Inland, beispielsweise durch Anpassungslehrgänge oder Feststellungsprüfungen.


    Falls ein Antragsteller bereits mehrere Jahre erfolgreich im Ausland unterrichtet hat, wird häufig auflagenfrei anerkannt, sofern die anderen Bedingungen (z. B. deutsche Sprachkenntnisse) erfüllt sind. Hat er hingegen lediglich das 'diploma leraar basisonderwijs' vorzuweisen, kommt er um Auflagen nicht herum, zumal die Tätigkeit als 'leraar in opleiding' nicht einem deutschen Referendariat entspricht. Oftmals scheitert eine auflagenfreie Anerkennung schon daran, dass es in ausländischen Lehrerdiplomen meist keine Noten gibt, was aber für die Berechnung einer Leistungsziffer in Deutchland erforderlich ist. Auch dann werden umfassende Prüfungen mit Unterrichtsbesuchen verlangt, was letztlich auf eine erneute Referendarzeit hinausläuft.


    Gehe einmal davon aus, dass dem Sachbearbeiter in der Anerkennungsstelle die Inhalte der Lehrerausbildung in den Nachbarländern nicht ganz unbekannt sind und er deshalb seine Entscheidung durchaus begründen kann. Ignoranz würde ich ihm nicht gleich unterstellen.


    Die EU-Richtlinien über die Anerkennung ausländischer beruflicher Bildungsabschlüsse wurden in Baden-Württemberg u. a. durch die EU-/EWR-Lehrerverodnung umgesetzt:



    Vielleicht wird dadurch manches verständlicher.

    Dir ist aber klar, dass eine Feststellung der Gleichwertigkeit auch nach Erfüllung von Auflagen keinesfalls eine Garantie für eine Beschäftigung im öffentlichen Schuldienst bedeutet?

    Dinge sind gesetzlich dann erlaubt, wenn sie nicht verboten sind.

    An der Uni wurde uns seinerzeit der Unterschied zwischen Gesetz, Moral und Sitte an folgendem Beispiel verdeutlicht:


    einvernehmlicher außerehelicher Geschlechtsverkehr zwischen volljährigen Personen:

    • nach dem Gesetz erlaubt
    • nach der Moral verboten
    • nach der Sitte dem Mann erlaubt, der Frau verboten.

    Dafür hätten unsere heutigen Schüler wohl nur noch ein müdes Lächeln übrig. :)

    Die Kollegin hat vom Arbeitgeber nochmals Ausdrucke der Gehaltsabrechnungen erhalten, der Kindergeldstelle vorgelegt und inzwischen den Elterngeldbescheid bekommen.


    Das zuständige Ministerium antwortete auf eine entsprechende Nachfrage, die Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers nach § 9 BEEG sei als vorgeburtlicher Einkommensnachweis ausreichend, sofern diese Bescheinigung den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Leider hätten noch nicht alle Arbeitgeber ihre Formulare zeitnah den neuen gesetzlichen Vorgaben (Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs, gültig ab 01.01.2013) anpassen können.


    Im vorliegenden Fall war die Verdienstbescheinigung jedoch ordnungsgemäß auf einem von der Homepage der Kindergeldstelle heruntergeladenen Formular ausgestellt worden. Das Ministerium bedauerte deshalb, dass es zu einer solchen Diskrepanz gekommen ist.


    Also alles geklärt.

    Während der Elternzeit bleibt die Mutter in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei, die Beiträge in der PKV laufen hingegen bei den meistern Versicherern weiter. Einige wenige reduzieren oder streichen die Prämie während dieser Zeit. Dies könnte eventuell auch eine Entscheidungshilfe sein.

    Gut, ich lasse mich gern überzeugen.


    Wir haben zum Jahresbeginn unser Bad komplett renovieren lassen. Die örtlichen Handwerker hatten uns immer wieder vertröstet, so dass ich mir ein Angebot von einem großen Baumarkt machen ließ, der folgendermaßen wirbt: “Sollten Sie irgendwo einen identischen Artikel günstiger finden, machen wir diesen Preis, und Sie erhalten 10% extra”


    Ich hatte bei meiner Anfrage alle Objekte genau vorgegeben mit Fotos aus dem Internet und Artikelnummern. Für die einzelnen Gewerke kamen mehrere Subunternehmer, von denen einer die Bauleitung hatte und einziger Ansprechpartner war. Alles hat bestens geklappt, die Arbeiten waren nach einer Woche abgeschlossen; nur die Duschkabine kam später, da sie passend zu den Maßen zwischen der Wanne und der Wand gefertigt werden musste.


    Nach Erhalt des Angebots hatte ich mehrere Stunden am PC verbracht und bundesweit nach dem jeweils günstigsten Angebot gesucht. Problemlos bekam ich vom Baumarkt nach Vorlage der Links einen Nachlass von 1.800,00 € bei einem Gesamtvolumen von rund 16.000,00 €.


    Bei diesem Baumarkt gibt es auch Küchen. Vielleicht kanst du dort auch die Tiefpreisgarantie nutzen.


    Allerdings muss man aufpassen, dass sich der Vertragspartner bei seinem Angebot exakt an die vorgegebenen Auftragsnummern hält. Häufig weichen bei identischen Artikeln die Bestellnummern der Baumärkte bei z. B. zehnstelligen Nummern in einer Ziffer ab, und die behaupten dann, es handele sich dabei nicht um einen 'identischen Artikel', worauf es natürlich keinen Nachlass gebe.

    Der letzte Schrei sind offenbar Dampfgarer. Da ich seit Jahren mit wachsender Begeisterung einen Dampfgarer zum Aufstellen benutze, wird die neue Küche ein Einbaugerät haben.

    Einen Dampfgarer von BOSCH hat man uns letztes Jahr als Einbaugerät zusätzlich zur Mikrowelle verkauft. Der wurde allerdings noch nie benutzt! Schon die Bedienungsanleitung ist abschreckend. Der alte Dampfgarer von BRAUN auf einem Beistelltisch auf dem überdachten Balkon vor der Küche reicht vollkommen aus.

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