Beiträge von Jorge

    Das 'Nein' kann ich bestätigen. In der Studienordnung für BWLer stand sogar seinerzeit als Eingangsvoraussetzung: 6 Monate kaufmännisches Praktikum, erwünscht abgeschlossene kaufmännische Lehre. Auch eine einjährige Unterrichtstätigkeit im Ausland im Rahmen des 'Comenius'-Programms zwischen Diplom-Prüfung und Beginn des Referendariats wurde in Baden-Württemberg nicht auf die Probezeit angerechnet mit der klaren Aussage: Alles was VOR dem 2. Staatsexamen war, zählt nicht.

    Wer die Korrektoren ärgern will, wählt bei den gerade genannten Optionen für den Aufsatz kariertes Papier. Die vertikalen Striche haben beim Lesen den gleichen Effekt wie das permanente Wedeln mit der Hand vor den Augen. Schon nach wenigen Klausuren brummt der Kopf.

    Mit NRW kann ich nicht dienen, aber vielleicht läuft es dort ähnlich wie hier:


    In Baden-Württemberg läuft gerade für die Renten-/Pensionseinschätzung ein offizielles Verfahren zur Ermittlung der förderlichen Vordienstzeiten (siehe Beitrag "www.lehrerforen.de/board921-lehramt/board6-allgemein/34419-erklaerung-ueber-ausbildungs-und-beschaeftigungszeiten-nach-%C2%A7-77-lbeamtvg-baden-wuerttemberg"). Dafür gibt es auch entsprechende Vordrucke, die allerdings nicht verbindlich sind.


    Eine Kollegin (auch BW) hatte seinerzeit zur Verkürzung ihrer Probezeit einen formlosen Antrag auf Anerkennung förderlicher Vordienstzeiten an einer Privatschule in Großbritannien zusammen mit einem (dort an sich unüblichen) Arbeitszeugnis gestellt. Abgabe bei der Schulleitung: 17.12. Am 11.01. erhielt sie die Urkunde mit 'lebenslänglich'.


    Ich erinnere mich noch an meine eigene Schulzeit:


    Wir mussten einen kurzen Überblick über Schillers Lebenslauf erarbeiten, dabei seine beiden Schaffensperioden ‚Sturm und Drang’ (Schwerpunkt Gefühl) und ‚Weimarer Klassik’ (Schwerpunkt Vernunft) kennzeichnen und innerhalb der Klassik die sogenannten Geschichtsdramen benennen und inhaltlich kurz skizzieren.


    Hierbei sollten wir aufzeigen, dass sich Schiller, ausgehend von ‚Wallenstein’, in seinen Dramen immer mehr von der geschichtlichen Wahrheit entfernt hat und schließlich seinem letzten Werk ‚Wilhelm Tell’ nach seinen eigenen Worten lediglich eine ‚poetische Wahrheit’, jedoch keine ‚historische Realität’ zugrunde legt. Mit der eigentlichen Gründungsgeschichte der Eidgenossenschaft hat diese nur wenig zu tun, so dass auf die Schweizer Unabhängigkeit nicht besonders eingegangen wurde.


    In Schillers Dramen kommt eine bestimmte Geschichtsauffassung mit politischen und moralischen Aspekten zum Ausdruck, die er dem zeitgenössischen Publikum vermitteln wollte.


    Wir sollten herausarbeiten, welchen Einfluss insbesondere die französische Revolution und die Herrschaft Napoleons auf Schillers Dramen hatte, und am Beispiel von 'Wilhelm Tell' aufzeigen, wie sich Schiller eine gerechtfertigte Revolution und einen gelungenen Freiheitskampf einer unterdrückten Bevölkerung vorstellt, wobei insbesondere auf die Unterschiede zur französischen Revolution bei der Ausgangsmotivation, den verwendeten Mitteln und den Resultaten eingegangen werden musste.


    Wir haben dann noch in der Aula die Szene mit dem 'Apfelschuss' aufgeführt. Der Gesslerhut baumelte auf einem Kartenständer, und ich spielte den Rudenz. Besonders in Erinnerung ist mir noch diese Textstelle:


    'Ich hab stillgeschwiegen
    zu allen schweren Taten, die ich sah.
    Mein sehend Auge hab ich zugeschlossen,
    mein überschwellend und empörtes Herz
    hab ich hinabgedrückt in meinen Busen.'


    Schon bei den Proben im Klassenzimmer brach damals die Klasse bei dem 'Busen' (8. Klasse!) in schallendes Gelächter aus, und ich kämpfte während der Aufführung dagegen, selbst lachen zu müssen. Mir war das damals furchtbar unangenehm und peinlich. Später sahen wir mit der Klasse den 'Tell' im Theater. Dort hat der Rudenz 'in meinen Busen' einfach weggelassen. Feigling!


    Liebe(r) Refi: Solltest du auch diese Szene nachstellen lassen, erspare bitte dem Rudenz den Busen. Er wird es dir danken.


    Ist denn in NRW das Gesetzgebungsverfahren inzwischen abgeschlossen? Dann müsste dort etwas zu finden sein. Der Blick ins Gesetz erleichtert bekanntlich die Rechtsfindung.


    In Baden-Württemberg sind die berücksichtigungsfähigen Zeiten hier aufgeführt:


    http://www.landesrecht-bw.de/j…&doc.price=0.0#focuspoint


    Gehe einmal davon aus, dass kaum etwas angerechnet wird, denn sonst würde ja der angestrebte Einspareffekt teilweise wieder verpuffen. Seit 01.01.2011 ist in BW die niederste mit einem Wert belegte Stufe bei A 13 allerdings nicht mehr 3, sondern 5.


    Vielleicht kann man dir hier weiterhelfen:


    http://didaktik-der-mathematik.de


    oder könntest du eine Zeit lang an einer Schule hospitieren?


    Die Industrie- und Handelskammern führen Weiterbildungsprüfungen in Wirtschaftsdeutsch mit verschiedenen Schwerpunkten (z. B. Finanzen) durch. Eventuell kann man dir hier einen Vorbereitungskurs mit mathematischen Inhalten nennen:


    DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung
    Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung mbH


    Adenauerallee 86
    53113 Bonn


    Telefon: 0228 6205-101
    Telefax: 0228 6205-200
    E-Mail: dihk-bildungs-gmbh@wb.dihk.de


    Zugegeben, Mathe war nie meine Stärke, aber ich bin beeindruckt, wie hier Grundschülern die Freude an der Mathematik vermittelt wird. Wer bei dieser Zielgruppe voraussetzt, dass sie den mathematischen Unterschied zwischen einer Zahl und einer Zeichenreihe beherrscht und weiß, dass Postleitzahlen oder Bankgeheimzahlen keine Zahlen sind, und dies als 'komisches Beispiel' bezeichnet, erwartet umgekehrt womöglich auch, dass die Kleinen erkennen, dass eine Kuh fünf Beine hat, wenn ein Mathematiker den Schwanz auch Bein nennt.


    Wenn ein Grundschüler aus sechs Ziffern einschließlich einer Null eine möglichst kleine Zahl bilden soll und die Ziffern von links nach rechts ansteigend anordnet, hat er doch alle sechs Ziffern eingesetzt und die Bedeutung des Stellenwertes erkannt. Je weiter links die Null steht, desto niederer ist die Zahl. Oder sehe ich das falsch?


    Wie sollte denn die 'korrekte' Lösung aussehen? Statt 013568 (fünfstellig?) vermutlich 103568 (sechsstellig)? Heißt das, die erste Stelle einer Zahl ist im mathematischen Sinne keine Stelle, wenn es eine Null ist?


    Dann gehen wir einmal davon aus, dass die TS ihren Grundschülern vorher den Unterschied zwischen Zahlen und Zeichenketten vermittelt hat und die Kleinen verinnerlicht haben müssten, dass eine Postleitzahl keine Zahl ist. In diesem Falle ist die Lösung natürlich grottefalsch!
    :P

    Ich bin zwar kein Mathematiker, finde aber, dass die Aufgabe richtig und praxisbezogen gelöst wurde.


    Nehmen wir beispielsweise Postleitzahlen von Leipzig (04315) und Stuttgart (70173), dann sind das doch beides fünfstellige Zahlen. Ich käme nie auf die Idee, dass Leipzig nur eine vierstellige Postleitzahl hat.

    Ich finde es bereits unkollegial, ohne ein Gespräch mit der Kollegin Schüler aus ihrer Klasse zu übernehmen. Bei uns gilt der Grundsatz: Lehrer suchen sich ihre Schüler nicht aus und Schüler nicht ihre Lehrer.

    Aber seien wir ehrlich, hier ist viel Willkür am Werk.

    Solche Behauptungen liebe ich! :sauer:


    Der Amtsarzt soll eine Prognoseentscheidung darüber treffen, ob sich künftige Erkrankungen und dauernde vorzeitige Dienstunfähigkeit bei den Bewerbern mit einem hohen Grad an Wahrscheinlichkeit ausschließen lassen. Die Eintretenswahrscheinlichkeit kann er dabei nur schätzen, nicht berechnen. Deshalb hat er einen Ermessensrahmen und einen Beurteilungsspielraum, sofern der Entscheidung ein sachlicher Grund zugrunde liegt.


    In allen genannten Fällen liegen sachliche Gründe vor. Die Amtsärzte machen von ihrem Ermessen Gebrauch. Ermessen als Willkür, also einen Verstoß gegen Verfassungsprinzipien zu bezeichnen, beleidigt pauschal die Amtsärzte und zeigt ein merkwürdiges Verhältnis zu unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung, die ja gerade Willkür durch staatliche Gewalt unterbinden soll.

    Das wäre dann möglicherweise eine weitere Baustelle neben dem Übergewicht.

    Da solltest du schon etwas genauere Angeben machen als "ohne Lehramt an einer Berufsschule 'im Lernfeld' ( :rolleyes: ?) unterrichten"


    Dazu müsste man z. B. wissen, um welches Lernfeld und um welches Fach es sich handelt (Religion, Deutsch, Gemeinschaftskunde, berufsfachliche Kompetenz, Projektkompetenz oder ein Fach aus dem Wahlpflichtbereich). So sind beispielsweise in berufsfachlicher Kompetenz und Projektkompetenz zusammen im Schuljahr acht Klassenarbeiten zu schreiben, wovon mindestens eine, maximal drei durch 'besondere Lernleistungen' zu ersetzen ist/sind.


    Infos über die Lernfeldkonzeption findest du auch unter


    www. lernfelder.schule-bw.de


    Konnte dir das an deiner Schule niemand erklären, weil du hier nachfragst?

    Gerade als Student der Sonderpädagogik sollte man sich eigentlich nicht über diese Schüler lustig machen. Bis vor einigen Jahren versuchten Lehrer an Förderschulen, einzelne Schüler als Externe zum Hauptschulabschluss zu bringen, was auch bei entsprechendem Einsatz gelegentlich gelang. Nachdem jetzt aber ganze Klassen nach Beendigung der Förderschule ins BVJ übertreten, an deren Ende sie meist den Hauptschulabschluss problemlos schaffen, da dort die Einreichnoten mitzählen und entsprechend gut ausfallen, sehen die Schüler (und Lehrer) keine Veranlassung mehr, sich vorher in der Förderschule besonders anzustrengen.


    Nach Möglichkeit werden Förderschullehrer an berufliche Schulenabgeordnet, um im BVJ allgemeinbildende Fächer wie z. B. Deutsch zuunterrichten. Sie haben schließlich eine entsprechende Ausbildung für diesen Schülerkreis und kennen diese Schüler oft auch aus ihrer Stammschule.


    Hältst du es für sinnvoller, diese von einem Gymnasiallehrer, der Germanistk studiert hat, unterrichten zu lassen? Ich denke, damit tut man weder Schülern noch dem Lehrer einen Gefallen, und es ist durchaus hilfreich, die Fragestellerin darauf hinzuweisen, dass ein Einsatz im BVJ jederzeit möglich ist. Es soll jedoch auch Lehrer geben, die es zu schätzen wissen, fachlich nicht allzu sehr gefordert zu werden und keine anspruchsvollen Aufsätze oder gar Abiturarbeiten korrigieren zu müssen.

    Berufsgymnasien gibt es in SH ebenso wenig wie Amateurgymnasien :rolleyes:


    Du kannst als Gymnasiallehrer ohne Zusatzausbildung sowohl an allgemeinbildenden als auch an beruflichen Schulen unterrichten. Zu diesen zählen sechs Schularten:


    Berufsschule
    Berufliches Gymnasium
    Fachoberschule

    B
    erufsoberschule

    Berufsfachschule

    Fachschule


    Diese Schularten werden grundsätzlich nicht einzeln, sondern in Kombinationen geführt, so dass du nicht an einem beruflichen Gymnasium, sondern flexibel an einem Berufsbildungszentrum eingesetzt wirst, sofern deine Fächerkombination dort gefragt ist. Dies ist durchaus sinnvoll, denn gerade durch den Kontakt zu Berufsschülern und Fachschülern behält man als Lehrer den Bezug zur betrieblichen Praxis und kann auch in den anderen Schularten stets aktuellen Stoff weitervermitteln.

    In Baden-Württemberg, so sagt man, gibt es zwei Kategorien von Lehrern:


    1. diejenigen, die in Freiburg sind
    2. diejenigen, die nach Freiburg möchten.


    Ich halte es deshalb auf jeden Fall für sinnvoll, alle in Frage kommenden Schulen anzuschreiben, genau deine Qualifikationen aufzulisten und zu fragen, ob ab kommenden Schuljahr entsprechender Bedarf besteht. Die wenigsten Schulleiter antworten zwar, aber vielleicht springt doch einer darauf an und meldet einen entsprechenden Bedarf an.


    Unabhängig davon würde ich mich mit dem Personaleinsatzplaner beim Regierungspräsidium (Abteilung 7) direkt in Verbindung setzen und insbesondere darauf abheben, dass dein Vater auf deine Pflege angewiesen ist.


    Warum sollte das kontraproduktiv sein? Du solltest dich nicht darauf verlassen, dass ein 08/15-online-Versetzungsantrag zielführend ist. Schließlich werden auch auf der Schwäbischen Alb Lehrer gebraucht, und wenn du bereits im RP mit deinem Versetzungswunsch bekannt bist, wird man eher auf dich zurückgreifen, wenn konkrete Einsatzmöglichkeiten bestehen.


    Falls du an einer Auslandsschule unterrichtest, die zur Hochschulreife führt, solltest du dich noch vom Prüfungskommissar, der aus Deutschland anreist, beurteilen lassen. Der Schulleiter, da kein 'aktiver' Beamter, ist zur Abgabe dienstlicher Beurteilungen nicht berechtigt. Darauf hast du ein Anrecht, solltest es dann aber rechtzeitig über den Schulleiter beantragen. Macht sich gut in der Personalakte und gilt für die nächsten drei Jahre für Bewerbungen auf Beförderungsstellen.

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