Sabbatjahr mit grundschulpflichtigem Kind - Argumentation?!

  • Einen ‘Erstwohnsitz’ gibt es nicht




    Doch, den gibt es, das sagen alle anderen Rechtsauskünfte auch, dass man nicht immer von Hauptwohnsitz sondern meist von Erstwohnsitz spricht, da das andere ja auch ein Zweitwohnsitz ist.


    Der Hinweis mit Wikipedia war ja wohl mehr als unnötig, denn ich habe dir ja gesagt, dass es eine nicht sichere Quelle ist!



    UNd nein, man muss sich nicht abmelden, das hat niemand gesagt, aber darf sie nciht mehr als Hauptwohnsitz führen sondern muss sie als Zweitwohnsitz führen, so sagt es das Merkblatt vom Finanzamt!

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