2 jährige Berufserfahrung

  • Hallo,


    in der OBAS wird ja eine zweijährige Berufserfahrung nach Abschluss des Studiums gefordert. Wie ist dies genau geregelt? Muss dies eine Vollzeittätigkeit sein oder kann es auch Teilzeit sein?


    Wie wäre es z.B. wenn ich 1 Jahr Teilzeit gearbeitet habe und 2 Jahre freiberuflich Nachhilfe gegeben habe?


    Hat von euch jemand Erfahrung diesbezüglich?


    Vielen Dank!

  • Ich war nach dem Studium 2 Jahre hauptberuflich selbständig als Nachhilfelehrerin und freie Sprachlehrerin (auch so gemeldet beim Finanzamt) und das wurde mir von der Bez.regierung anerkannt als Berufstätigkeit.
    Ich habe meine Schülerverträge, eigene Kurse und da wo ich als Honorarkraft tätig war mit Arbeitszeugnissen belegt (Studiertreff, Sprachschulen etc.) und alles fein säuberlich aufgelistet und abgegeben.


    Ich würde einfach alles angeben was du an Nachweisen hast und was belegt wo du wann und wie gearbeitet hast. Vielleicht ist das in Arbeitszeugnissen oder Honorarverträgen noch "aufbauschbar" an Stunden, die du wöchentlich als Nachhilfe gegeben hast.


    Oft ist es vom Sachbearbeiter abhängig, wie er entscheidet, ob die Voraussetzungen stimmen (leider). Manch einer schaut da nicht so genau hin und winkt dich durch.
    Müßte aber bei dir funktionieren wenn du Teilzeit und gleichzeitig 2 Jahre freiberuflich gearbeitet hast.

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