Teilnehmer Schulkonferenz

  • Hallo zusammen


    so, ich glaube, ich brauche jetzt mal ganz schnell Hilfe hier aus dem Forum. Ich habe gerade an unserer Schule die Leitung kommissarisch übernommen und bin natürlich in vielen rechtlichen Belangen noch nicht soooo fit. Bei uns stehen jetzt bald die Wahlenfür die Schulkonferenz an. Bisher haben wir immer ganz normal in der Schulpflegschaft einen Vorsitzenden und einen Vertreter gewählt und dann noch 3 Elternvertreter für die Schulkonferenz. So weit so gut. An den Sitzungen der Schulkonferenz haben an unserer Schule aber immer nur die gewählten Elternvertreter teilgenommen. Nie der Vorsitzender der Schulpflegschaft.


    Jetzt habe ich mal einen Blick in die BASS geworfen und dort steht doch, dass der Vorsitzende der Schulpflegschaft sozusagen doch mal schon als ein Mitglied in der Elternvertretung der Schulkonferenz gesetzt ist- es sei denn, er möchte das nicht.


    Das würde doch für uns hier konkret bedeuten für die Wahl: der Vorsitzende der Schulpflegschaft ist gesetzt, wenn er denn möchte und dann müssten doch nur noch 2 weitere Elternvertreter gewählt werden, oder? Oder ist es so, dass der Vorsitzende automatisch als Mitglied der Schulkonferenz gesetzt ist, wenn er denn möchte und ich muss trotzdem noch 3 weitere Elternvertreter wählen?? An dieser Stelle verstehe ich nämlich die BASS nicht soooo genau.


    Und was ist eigentlich, wenn zu wenige Eltern insgesamt anwesend sind?? Wir sind einen Förderschule. Das ist das schon mal so eine Sache mit der Elternmitwirkung.


    Puh, ich hoffe, ich konnte mein Problem einigermaßen verständlich machen und hoffe auf schnelle Hilfe......


    Vielen Dank schon mal von hier aus.

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