Wieder arbeiten nach Elterngeld

  • Hallo!


    Zur Zeit bin ich noch in Elternzeit und beziehe Elterngeld. Nach Ende des Elterngeldes war geplant, dass ich wieder arbeite. So... nun bin ich wieder schwanger und es geht mir nicht sehr gut mit dieser Schwangerschaft. Es zeichnet sich wohl ab, dass ich krankgeschrieben werde bzw. in vorzeitigen Mutterschutz gehe. (Was ist da genau der Unterschied?). Bis zum Beginn des neuen Mutterschutzes hätte ich ca. 6 Wochen zu arbeiten.


    Wie ist das mit dem Gehalt, wenn ich gleich nach Ende des Elterngeldes krank geschrieben werde? Bekomme ich es? Oder nicht? Weil ich nicht gearbeitet habe?


    Hat jemand von euch eine Ahnung, wie das dann mit dem Elterngeld für das 2. Kind ist? Wie wird das berechnet?


    Liebe Grüße, feco

  • Ob Februar oder März macht schon einen deutlichen Unterschied ;)
    Sie werden dir sicherlich nur einen Termin eingetragen habe ;)


    Gehen wir mal von Februar aus.
    Also zählt das EInkommen von Februar 2011 bis Januar 2012 eigentlich, da du aber bis November 2011 noch Elterngeld bekommst, zählt nur Dezember und Januar und dann 10 Moante von vor der ersten Geburt(!).


    Wenn du als Beamtin krankgeschrieben wirst, dann gibts normal deine Bezüge weiter und die zählen dann auch.
    Es ist möglich, dass du dafür einen Tag arbeiten musst, aber sicher bin ich mir da nicht.
    Krankschreibung läuft über Beamtenrecht, BV über MuSchG.
    Das ist evtl. ein wesentlicher Unterschied!

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