Nachwuchs Krankenversicherung

  • Hallo Zusammen,



    es geht um folgende Problemstellung...



    Mann: Angestellter, Verdienst über
    Versicherungspflichtgrenze, freiwillig gesetzlich versichert


    Ich: Beamtin NRW, Verdienst unter
    Versicherungspflichtgrenze, Beihilfe + PKV



    Jetzt kommt Nachwuchs ins Spiel, zu dem
    sich folgende Fragen stellen:



    • Besteht Wahlrecht zwischen
      Familienversicherung GKV und Beihilfe + PKV?


    • Kann bei Entscheidung für
      Beihilfe + PKV später ein Wechsel in die Familienversicherung GKV
      erfolgen, oder geht das nur direkt bei Geburt und ist die Chance bei
      Entscheidung für Beihilfe + PKV somit vertan?


    • Kann bei Entscheidung für
      Familienversicherung GKV eine Anwartschaft bei der PKV (hier DKV,
      dort versichert) abgeschlossen werden, zu der dann
      jederzeit gewechselt werden könnte (unter Berücksichtigung der
      Beihilfe)?


    • Können beide Alternativen
      miteinander kombiniert werden (also auf der einen Seite Beihilfe +
      PKV und zusätzlich Aufnahme in der Familienversicherung GKV) und es
      besteht von Mal zu Mal die Wahlmöglichkeit ob Privatbehandlung oder
      Abrechnung über Sachleistung der GKV? Oder zahlt die Beihilfe
      nicht, wenn eine Familienversicherung GKV besteht und/oder ist die
      Versicherung bei der PKV in diesem Fall gar nicht möglich –
      umgekehrt genauso die Frage ob die GKV nicht zahlt, wenn anderer
      Leistungsträger vorhanden)?




    Zusatzfrage: Besteht für mich
    während der Elternzeit die Rückkehrmöglichkeit in die GKV, da sie
    in den letzten 5 Jahren mehr als 2 Jahre in der GKV war? Oder wäre
    das nur direkt nach Ende der Versicherungspflicht gegangen?




    Eine neutrale Beantwortung wäre super.
    :)

  • Leider kann ich nicht alle Fragen beantworten.


    Besteht Wahlrecht zwischen
    Familienversicherung GKV und Beihilfe + PKV?


    Ja, tut es.Wichtig ist nämlich nur ob derjenige der in der PKV ist über der Grenze liegt.


    Kann bei Entscheidung für
    Familienversicherung GKV eine Anwartschaft bei der PKV (hier DKV,
    dort versichert) abgeschlossen werden, zu der dann
    jederzeit gewechselt werden könnte (unter Berücksichtigung der
    Beihilfe)?


    KOmmt auf die Versicehrung drauf an, oft ja.


    Oder zahlt die Beihilfe
    nicht, wenn eine Familienversicherung GKV besteht und/oder ist die
    Versicherung bei der PKV in diesem Fall gar nicht möglich –
    umgekehrt genauso die Frage ob die GKV nicht zahlt, wenn anderer
    Leistungsträger vorhanden)?


    Die Beihilfe will nur wissen, was nicht gezahlt worden ist, von wem ist dabei eigenltich uninteressant.

Werbung