Besoldung - Erfahrungsstufen

  • @Siobhan


    jedenfalls hat jersey es, wie du dem zitat entnehmen kannst, so verstanden, dass das für ihn so gilt wie bei dir, was halt nicht der fall ist.

    Ahhh verstehe,


    ja Du hast recht, dass ist in der Tat nicht nachvollziehbar. - Da würde ja das ganze "möglichst schnell durchs Studium und Ref - hetzen" gar keinen Sinn machen.


    Ahhh verstehe,


    ja Du hast recht, dass ist in der Tat nicht nachvollziehbar. - Da würde ja das ganze "möglichst schnell durchs Studium und Ref - hetzen" gar keinen Sinn machen.

  • umi Das wäre dann eben so. Aber mich beschleicht das Gefühl, dass es dir hier gar nicht mehr um das eigentliche Posting geht, oder? Ich gehe erst einmal grundsätzlich davon aus, dass man Fragen eindeutig stellen muss. Soll ich etwa in Jerseys Frage hineininterpretieren, dass er/sie sich jetzt auf NRW bezieht, auch wenn er/sie davon nichts gesagt hat? Klar ist mir aufgefallen, dass NRW in Jerseys Profil steht, aber die Frage war eben nicht so gestellt.
    Was genau möchtest du eigentlich von mir urmi? Meine Ausgangsfrage ist beantwortet, alles andere spiegelt meine Meinung wieder.

    3 Mal editiert, zuletzt von Siobhan ()

  • Wir beziehen uns auf den Fall, dass du nach dem Studium das Ref machst und dann anfängst. Was genau angerechnet wird beim Einstieg, das ist individuell. Fakt ist, dass es verschiedene Besoldungstabellen gibt. In Hamburg wird beispielsweise nach Erfahrtungsstufen bezahlt, in manchen Bundesländern nach Dienstalter. Bei ersterem Modell bekommt man das Gehalt nach der Erfahrung bezahlt, bei zweiterem nach dem eigenen Alter. Dann gibt's darüber hinaus noch Einzelfälle. Und ja, das stimmt durchaus so. Ich lege dir mal folgende Seite ans Herz:
    http://oeffentlicher-dienst.info/


    in nrw weiß ich, dass du dann quasi "jünger" wirst bei der einstufung...
    meine kollegin war 39 wurde aber nach einer stufe von anfang 30 bezahlt... also ist es nicht so.. wie gesagt.. für nrw....
    bei mir haben sie auch gesagt, dass sie prüfen müssten mit welchem alter ich eingestellt werde.. da ich aber wie gesagt im ÖD war (angestellt halt) wurde mein alter voll berechnet..
    sprich 1. stufe mit 21... studium usw. werden da mitberechnet....

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