MIndeststundenzahl in Bayern

  • Eine verlässliche Auskunft kann ich dir nicht geben, aber Erfahrungswerte:
    Soweit ich weiß, gibt es dabei keine Unterschiede zwischen angestellten und verbeamteten Lehrkräften (war lange angestellt, bin nun verbeamtet, geändert hat sich nicht viel).
    Es gibt wohl eine Mindeststundenzahl von 6 Std., die auch während der Elternzeit gilt. Eine Ausnahme wäre wohl der Religionsunterricht, sofern man bei der Kirche angestellt ist. Da gehen auch weniger Stunden. Allerdings mussten 2 Kolleginnen in diesem Jahr gezwungenermaßen mindestens 16 Stunden geben (eine war noch in Elternzeit, die Alternative wäre laut Schulamt gewesen, gar nicht zu arbeiten). Nach oben hin: während Elternzeit maximal 20 Stunden. Bei Bedarf kann man natürlich an mehreren Schule eingesetzt werden. Wenn das dann eine bestimmte Stundenzahl übersteigt, gibt es unter Umständen sogar eine Ermäßigungsstunde wegen der Fahrerei.
    Ich nehme aber an, dass es da abhängig vom Schulamt Unterschiede geben wird.


    Gruß, Alexa

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