Nachträglich Förderschullehrbefähigung - jemand Erfahrung???

  • Hallo,


    kurz zu meiner Situation: Ich habe im November mein 2. Staatsexamen an einer Hauptschule in Bielefeld gemacht. Nun bin ich zurück in meinen kleinen Heimatort gezogen. Feste Stellen gab es leider keine zur Auswahl. Auf meine Initiativbewerbung hat sich "nur" eine Förderschule für emotionale und soziale Entwicklung gemeldet. Es geht nun um einen befristeten Vertrag (volle Stelle). Allerdings könnte ich, wenn es mir gefällt, auch nach dem halben Jahr dort bleiben, wenn ich mich dazu bereit erkläre eine Förderschullehrbefähigung durch z.B. den berufsbegleitenden Masterstudiengang zu erwerben.
    Dann würde ich eine feste Stelle bekommen und verbeamtet werden. Das ginge wohl auch auf anderen Wegen, wäre aber nur eine "abgespeckte Variante".
    Nun meine Fragen. Weiß jemand, ob ich die Beamtenstelle (und das A13-Gehalt?) bekomme, sobald ich eine feste Stelle angeboten bekomme mit der Bedingung, die Lehrbefähigung zu erwerben, oder erst wenn diese Befähigung schon erworben wurde? Denn 1. um diese zu erwerben muss ich 1 Jahr Berufserfahrung haben und 2. dauert der Studiengang mindestens 6 Semester.
    D.h. ich wäre 4 Jahre im Angestelltenverhältnis....... :(


    Es wäre toll, wenn jemand ähnliches durchlebt hat und berichten kann.

  • Im Moment ist der Markt in NRW so leergefegt, dass alle Seiteneinsteiger oft eingestellt werden, Im Vertrag steht dann, dass sich verpflichten innerhalb der nächsten 5 Jahre ein Aufbaustudium zu absolvieren. Leider bieten die UNIs kaum Aufbaustudiengänge an. Ich weiß von der UNI Dortmund, dass es hier ganze 10 Studienplätze mit langer Warteliste gab. Du bekommst eine Sockelqualifikation, die du in die Tonne klppen kannst. Ansonsten wirst du ins eiskalte Wasser geworfen. Da du aber an einer Hauptschule ausgebildet wurdest, die sicherlich auch sehr viele Verhaltensauffällige SS hatte, bist du sicher schon "kampferprobt". Da NRW auf dem Weg ist, Kinder mit dem Förderbedarf L, S und E ins Regelschulsystem zu schicken, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass du eh ins Regelschulsystem geschickt wirst, um die Kinder mir wenigen Stunden/ Kind und Woche zu fördern.


    Wenn du eine Festanstellung in einer Förderschule bekommst, gibt es in NRW A12 + Zulage. Der Unterschied zu A13 ist dann nicht mehr großl Ich glaube irgenwie um die 80€


    Ich weiß nicht aus welchem Bundesland zu kommst. Das ist wohl in allen anders: Dank unseres Förderalismus im Schulsystem

  • Die Sockelqualifikation bringt einen wirklich nicht weiter; du darfst keine AOSF übernehmen, derzeit nicht für den GU abgeordnet werden, und auch mit Sockelqualifikation bleibt man auf A12 eingefroren. Die Zulage, die rotherstein angesprochen hat, bekomme ich als GHR-Lehrerin auf einer Förderschulstelle nicht, das ist mir neu. Nicht ganz richtig ist, dass es nur 10 Studienplätze an der TU Dortmund gibt. Das mag formal stimmen, doch in den letzten beiden Semestern hat die TU mehr Aufbaustudenten zugelassen, als Studienplätze formal vorhanden waren. Hat man einen der Aufbaustudienplätze ergattert, kann man 12 Ermäßigungsstunden beantragen, d.h. die Unterrichtstätigkeit reduziert sich auf 16 Stunden, damit man auch die Chance hat, das Studium voranzutreiben. Der Aufbaustudiengang ist schon zu schaffen, wenn man sich gut organisiert.


    LG
    muckele

  • Vielen Dank für eure Antworten, das hat mir sehr weitergeholfen.
    Ich komme auch aus NRW
    Zunächst bekomme ich nur eine befristete Stelle für ein halbes Jahr. Schade ums Geld, gut um erstmal selbst du erkennen, ob die Förderschule etwas für mich ist. Beruhigend zu hören, dass ich wenigstens A12 (+ Zulage?) bekomme, wenn ich eine feste Stelle bekomme.
    Die Zulage bekomme ich auch zu meinem Angestellten-Tarif (TVL11 oder so). Das sind etwa 63€ (die noch versteuert werden). Yeaaah
    Aber wenn ich in einem halben Jahr A12 bekomme bin ich zufrieden :)

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