Erstattung von Beiträgen zur BfA und Zusatzversorgung

    • Offizieller Beitrag

    Auf der Website der jungen GEW des Saarlandes habe ich folgendes gefunden, was zumindest mir noch nicht bekannt war:


    " Erstattung von Beiträgen zur BfA und Zusatzversorgung


    Lehrkräfte, die als Angestellte Beiträge zur Rentenversicherung und Zusatzversorgungskasse gezahlt haben, können diese auf Antrag erstattet bekommen, wenn sie weniger als 60 Monate Beträge gezahlt haben und nicht mehr der Rentenversicherungspflicht unterliegen. (Dies ist z.B. nach einer Verbeamtung der Fall.) Es werden die Beiträge erstattet, die vom Arbeitnehmer eingezahlt wurden (50 % der Beiträge bei der BfA).


    Dann ist eine Antragsstellung bei der BfA (Bundesversicherungsanstalt für Angestellte) und bei der RZVK (Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes) erforderlich. Dort werden auch nähere Auskünfte erteilt."


    http://www.gew-saarland.de/juge/ (dort bei Referendariat A-Z)


    Gruß leppy

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