Versetzung nach und innerhalb Hessens

  • Eine Referendarin an unserer Schule überlegt sich, aufgrund der schlechten Einstellungssituation in Bayern und wegen einer Fernbeziehung in Hessen ein "Angebot" für eine Planstelle eines hessischen Gymnasiums anzunehmen. Sie möchte aber möglichst bald in eine bestimmte hessische Stadt, die insgesamt wohl nicht gerade unbeliebt ist. Sie hat mich als Personalrat deswegen mit einigen Fragen angesprochen, die ich allerdings leider nicht beantworten kann. Vielleicht kann mir von euch jemand weiterhelfen. Dass Hessen noch verbeamtet, habe ich zumindest schon selbst herausgefunden.


    1.) Das "Angebot" besteht darin, dass ein Schulleiter sie wohl anfordern möchte. Nehmen wir an, das Land Hessen gibt ihr tatsächlich auch eine Planstelle und diese Schule bekommt ebenfalls eine Planstelle mit ihren Fächern zugestanden. Wie groß sind denn dann ihre Chancen, durch solch eine Anforderung bzw. duch ein Interesse des Schulleiters an genau dieser Schule zu landen? Gibt es in Hessen "Sozialpunkte" oder andere Kriterien, die bei so einer Konstellation trotzdem einen anderen Bewerber begünstigen könnten?


    2.) Falls sie eine Planstelle in Hessen bekommt, aber nicht an ihrer Wunschschule bzw. an ihrem Wunschort landet, gibt es dann bestimmte Sperrfristen, die sie an ihre Schule binden, bevor sie einen Versetzungsantrag stellen kann? Wie häufig kann denn ein Schulleiter einen Versetzungsantrag in Hessen blockieren und gibt es vielleicht sogar eine Frist, nachdem das KM einem solchen Antrag nachkommen MUSS, selbst wenn keine offiziell dringenden Gründe wie "Familienzusammenführung" vorliegen?


    3.) Hat sie Vorteile, wenn sie eine Stelle in Bayern annimmt und dann versucht, über das Ländertauschverfahren nach Hessen zu kommen? Konkret: Kann man den Einsatzort besser steuern, wenn man über das Ländertauschverfahren das Bundesland wechselt als über eine Direktbewerbung nach dem Referendariat?


    4.) Hat sie nach einem vollständig vollzogenem Wechsel in das hessische Beamtenverhältnis (- auf welche Art auch immer dieser Wechsel erfolgt ist -) alle Aufstiegschancen? Oder bleiben ihr bestimmte Stellen aufgrund ihrer nicht-hessischen Ausbildung verwehrt?


    5.) Weiß jemand etwas über das Gerücht, dass man sich nach einem Einsatz an einer deutschen Schule im Ausland die Stelle aussuchen kann? Hat so ein Einsatz Auswirkungen auf das Ländertauschverfahren? (Ich nehme an, dass sie bei diesem Szenario davon ausgeht, als bayerische Beamtin in den Auslandsschuldienst zu gehen, als BPLK oder ADLK).


    Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, damit ich sie kompetent beraten kann. Konkrete links oder Verweise auf gesetzliche Regelungen wären perfekt. Ich habe schon auf der Seite des hessischen KMs gesucht, finde den Internetauftritt aber recht unübersichtlich. Es geht hier auch nur um den Wechsel zwischen Bayern und Hessen.


    Dass man in der jetzigen Situation froh um JEDE Stelle sein kann, habe ich ihr übrigens schon gesagt. Sie möchte aber trotzdem zumindest wohl wissen, wie ihre Chancen auf ihren Wunschort stehen, bevor sie sich festlegt.


    Schon mal vielen Dank für jede konstruktive Antwort!

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