Darf man sich mit Schulleiteren anderer Gymnasien (in anderen Bundesländern) in Verbindung setzen wegen einer möglichen Versetzung?

  • Die Frage klingt unmündig.
    Tatsächlich scheint es aber so zu sein, dass man mit dem (eigenen) Schulamt nur auf dem Dienstweg kommunizieren darf.
    Ich vermute allerdings, das kann wohl kaum für die Kontaktaufnahme mit Schulen (besonders in anderen Bundesländern) gelten.
    Wo müsste ich da nachschlagen, um herauszubekommen, was das eigentlich ist der "Dienstweg" und wie man ihn an der Schule geht? Es handelt sich hier wohl um allgemeines Verwaltungsrecht - von dem ich schlicht keine Ahnung habe und nicht einmal herausgefunden habe, wo das in Hessen geregelt ist.

  • Wenn es um verwaltungsrechtliche Vorgänge geht, z.B. einen Verstzungsantrag stellen, sich für eine Beförderungsstelle bewerben, eine Fortbildung beantragen etc., dann ist der Dienstweg einzuhalten.


    Privat darfst du dich mit allem und jedem unterhalten, auch wenn es dabei um dienstliche Belange, wie z.B. eine Versetzung in anderes Bundesland geht und du ganz unverbindlich den Rat eines fremden Schulleiters einholen willst. Das kann dir niemand verbieten, solange du natürlich die Grenzen des Datenschutzes und der Verschwiegenheitspflicht wahrst.


    Nele

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