Abordnung Rechtsgrundlage

  • Muss man sich einer Abordnung beugen oder kann man sich weigern?
    (Dienstort beide Schulen RLP, volle Stelle, erst in Sommerferien erfahren, an alter Schule Klassenleitung, kein Versetzungsantrag gestellt, komme in Frage wegen Wohnortnähe (was mir aber schnurz ist, da annähernd gleiche Kilometerzahl)
    es kommen andere Kollegen in Frage, die möchten aber auch nicht, einer muss jedoch offensichtlich. Ist es in euren Augen tatsächlich "schwieriger" potentielle 6er mit einem Klassenlehrerwechsel zu belasten, als potentielle 9er? So wird nämlich argumentiert.
    Danke für eure Antworten
    S.

  • Bei einer Abordnung bis zu 2 Jahre musst Du gar nicht gefragt werden (§28 Landesbeamtengesetz). Ich denke die Argumentation Klasse 6 oder Klasse 9 ist ohnehin irrelevant, ihr habt einen Überhang oder woanders ist der Mangel größer und selbst wenn gewürfelt würde, um eine Entschiedung zu haben, müsste man sie hinnehmen.

  • Danke für deine Antwort. Über Zeit wurde gar nichts gesagt. Ich sehe auch keine Diskussionsgrundlage darin, ob 6er oder 9er, aber ein Kollege und wohl auch die SL. Ich werde mich nicht freiwillig zum "Umzug" melden, ebenso wenig die anderen Kollegen. Schauen wir, was passiert, vielleicht wird ja wirklich gewürfelt?!

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