"Haltbarkeit" des 1. Staatsexamens (Bayern)

  • Hallo zusammen,


    ich habe in Bayern Gymnasiallehramt fuer die Faecher Deutsch und Sozialkunde studiert. Im Dezember 2010 habe ich mein 1. Staatsexamen abgelegt. Seit ueber einem Jahr bin ich auf Reisen in Australien, bald gehe ich fuer ein weiteres Jahr nach Neuseeland.
    Meine Frage lautet: gibt es eine "Haltbarkeit" fuer das 1. Staatsexamen? Wie lange nach der Pruefung habe ich Anrecht auf das Referendariat, ohne dass ich noch mal eine Pruefung ablegen muss? Ich habe gehoert, man kann bis zu fuenf Jahren nach dem 1. Staatsexamen immer noch problemlos ins Ref, ich gebe jedoch nichts auf Mundpropaganda. Hat jemand unter euch handfeste Informationen?


    Ich habe diesbezueglich auf der Homepage des Kultusministerium nach Informationen gesucht, leider jedoch nichts gefunden.


    Vielen Dank vorab fuer eure Antworten.


    deyaa

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