Über 55jährige nicht im Tauschverfahren von NRW nach BY berücksichtigt

  • Hallo liebe Lehrerschaft,


    ich bin die Tochter einer Grundschullehrerin, meine Mutter (Grundschule) ist 58 Jahre alt und hat grade ein Problem, bei dem ihr mir vielleicht helfen könnt.
    Sie hat sich in NRW (etwas voreilig) beurlauben lassen (nach Paragraph 70) und möchte nach Bayern (Mittelfranken) wechseln, das neue Zuhause wartet schon. Nun darf sie während der Beurlaubung in NRW in Bayern nur Teilzeit (bzw 6 Stunden/Woche) arbeiten – und müsste damit aber – weil sie dann Angestellte wäre – ihren Beamtenstatus und sämtliche Ansprüche (Rente/Beihilfe etc) aufgeben. Als Angestellte muss sie sich selbst krankenversichern und ist wegen ihres Alters gezwungen, in die private KK mit 100% einzusteigen (Beitragssatz wäre fast gleich Einkommen).


    Sie könnte auch in Frührente gehen, dürfte dann aber auch nur einen bestimmten Stundensatz arbeiten, sie möchte und kann derzeit aber noch mehr.
    Sie könnte sich auch krankschreiben lassen, dürfte dann nicht mehr arbeiten (will sie aber!) und bekäme dann noch die Beihilfe/Rente etc.
    Da sie gerne arbeiten MÖCHTE und natürlich auch nicht auf Beihilfe etc verzichten will (kann!) und ihr aber die Hände gebunden sind, stellt das ganze ein Problem dar.
    Jetzt könnte sie natürlich das eine Jahr abwarten, das sie hier in NRW beurlaubt ist und dann nochmals versuchen einen Tauschpartner in BY zu finden – dass das funktioniert ist aber nicht gesagt, da sie ja schon älter ist. Sie hat auch schon einen Gleichstellungsauftrag.
    Sie könnte auch hier weiterarbeiten in NRW - will aber ja nach Bayern, da dort das neue (alte) Zuhause sein soll um vielen Jahren Wochenend-Ehe ein Ende zu setzen.


    Wer hat vielleicht ähnliches erlebt, kennt sich rechtlich aus oder weiß irgendetwas, das uns helfen könnte? :thumbup:

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