Berechnung der Stufenzugehörigkeit

  • Hallo zusammen,


    vielleicht kann mir ja einer helfen.
    Ich komme ursprünglich aus Baden-Württemberg und arbeite seit nunmehr 7 Jahren an Privathauptschulen in Bayern. Die Regierung hat mich in die Entgeltgruppe 11 eingeteilt.
    Meine Schule zahlt uns Lehrern was sie möchte.... Nun habe ich gehört, dass die Privatschulen sich an der Entgeltabelle insofern orientieren müssen, dass sie nur bis zu 10 % weniger Lohn zahlen dürfen. Nun würde ich gerne kontrollieren, ob und wieviel ich immer zu wenig an Gehalt erhalten habe. Dafür müsste ich aber wissen in welcher Entwicklungsstufe ich mich befinde.
    Befinde ich mich nach 7 Schuljahren in Stufe 4 oder schon in Stufe 5?



    Vielen dank für Eure Hilfe!



    Ich glaube ich habe es jetzt verstanden. Sobald man an der Schule arbeitet zählt das als erstes Jahr. Man ist nach einem Jahr also spätestens in Stufe 2.


    In Stufe 3 gelangt man nach weiteren zwei Jahren und arbeitet somit seit 3 Jahren.
    In Stufe 4 gelangt man, wenn man dann noch weitere 3 Jahre gearbeitet hat. Somit 6 Jahre gearbeitet hat.
    In Stufe 4 gelangt man somit nach 10 Jahren.


    Klingt das logisch?

    Einmal editiert, zuletzt von Honigkeks ()

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