Verbeamtungsvoraussetzungen NRW / nach Bundesländern

  • Hallo liebe Forengemeinde,


    es geht konrket um die Verbeamtung nach einem einjährigen Referendariat (derzeit in Sachsen und Berlin angeboten). Das die Abschlüsse anerkannt werden, ist soweit in einem kmk-.Beschluss geregelt und die Anerkennungsstellen erkennen das einjährige Ref auch problemlos an...


    Die Krux ist nun die Verbeamtung....ist diese mit einem einjährigen Ref in NRW möglich? Wie sind dort die beamtenrechtlichen Voraussetzungen? Konnte dazu bisher leider nichts finden. Wenn dazu Wissen für anderen Bundesländer besteht - gerne her damit :)

Werbung