Zweiter Termin beim Amtsarzt

  • Hallo!


    Ich bin neu hier und hoffe auf Hilfe bei folgendem Problem:


    Seit dem 17. Lebensjahr leide ich an Morbus Crohn (chron. Darmerkrankung). Nach einer Not OP (2005) bin ich medikamentös so gut eingestellt, dass ich wegen der Krankheit noch nie gefehlt habe. Allerdings bilden sich immer wieder Gewebsverwachsungen, die alle paar Jahre entfernt werden müssen.
    Für die Festanstellung musste ich im Sommer zum Amtsarzt. Dort habe ich alles warheitsgemäß geschildert. Der Termin war so knapp vor der Verbeamtung, dass das Gesundheitszeugnis am Tag der Tage noch nicht vorlag. Telefonisch sicherte mir die Amtsärztin zu, dass sie keine Einwände gegen eine Verbeamtung habe.
    Da das Gesundheitsamt direkt neben dem Schulamt lag, konnte ich auf die Schnelle das Gesundheitszeugnis nachreichen und habe meine Ernennungsurkunde doch noch erhalten.
    Bei einem Telefonat mit der Bez-Reg. kam dann heraus, dass die Amtsärztin doch nur mit Einschränkung ihr OK gibt.
    Die Sachbearbeiterin bei der Bez-Reg. war schon sehr verwundert, dass ich nun die Ernennungsurkunde erhalten habe.
    Nun soll ich mich, nach Ablauf der Probezeit, einer zweiten amtsärztlichen Untersuchung unterziehen. Ist das immer so?
    Vor zwei Wochen musste ich ins Krankenhaus, wegen Schmerzen im Unterbauch. Es hatten sich wieder Verwachsungen gebildet. Bei der OP wurde eine Entzündung am Darm festgestellt und 15 cm Darm mussten entfernt werden. Vorherige Blutuntersuchungen zeigten keine Entzündungsparameter an. Kein Hinweis auf einen neuen Ausbruch der Krankheit.
    Muss ich das bei der zweiten Untersuchung angeben? Es war nur Zufall, dass diese Entzündung entdeckt wurde.
    Kann ich nicht einfach die ganze OP verschweigen? Die Narbe am Bauch ist die alte.
    Eine Verbeamtung auf Lebenszeit ist mir so wichtig, dass ich mir nicht sicher bin, was das Richtige ist.


    Vielen Dank für eure Hilfe!
    Lilith

  • Im Regelfall muss man nur zu Beginn der Probezeit bzw. vor der Anstellung zum Amtsarzt. Danach nie wieder (es sei denn man fehlt länger).


    Falls du die OP verschweigst läufst du Gefahr in Regress genommen zu werden, wenn das ganze auffliegt.

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