Beiträge von Flipper79

    Kann man mit einer Realschulempfehlung auf dem Gymnasium anmelden? Ich frage, weil du das oben angedeutet hast.

    Ja, ggf. führt die SL mit dem Kind/ den Eltern ein Beratungsgespräch.

    Wenn das Gymnasium sehr überlaufen ist, kann die Schule festlegen, dass nur Kinder mit (uneingeschränkter) Gymnasialempfehlung aufgenommen werden. Ich keinen ein solches Gymnasium. Aber an den meisten Gymnasien kommt man auch mit einer Realschulempfehlung an ein Gymnasium.

    Aber in NRW zählt nur der Elternwille.

    @ Platty: Du kannst ja Mo mal an der Gesamtschule im Nachbarort anrufen.

    Ich finde das Fach jetzt auch nicht sooooooooo schlecht.

    "Gängige Schönheitsideale hinterfragen". Why not? Wenn ich sehe, welchen gängigen Schömheitsidealen meine Schüler:innen z.ZT unreflektiert hinterherrennen und auch teilweise nicht kritisch hinterfragen, dass Fotos bei Insta & Co gefakt sein können ...

    Manchmal muss man ja schon Schüler:innen, die nicht gertenschlank sind sagen, dass sie so gut sind, wie sie sind.


    Und wie JoyfulJay schrieb: Es gibt Jugendliche, die aus bildungsfernen Familien stammen und die nicht von zu Hause die notwendige Unterstützung haben. Denen helfen wir dann auch bei Bewerbungen z.B. Und wenn man denen dann vielleicht auch sagt, auf was sie bei einem Mietvertrag etc. achten müssen, umso besser!


    Und: Wir haben auch SuS mit einem Förderbedarf in der geistigen Entwicklung/ im Lernen: Gerade für diese SuS (plus die, die von zu Hause nicht die nötige Unterstützung haben), wäre ein solches Fach schon wichtig und sicherlich besser als irgendein Wahlfpflichtfach in NW (und das sage ich als NW Lehrkraft).

    Bestimmte Formen des Nachweises sind auch an fast allen anderen Stellen nicht vorgegeben, aber es ist klar, dass ich die Erfüllung meiner Dienstpflicht im Zweifelsfall nachweisen können muss. Darum schreibe ich und tausende andere Lehrkräfte die Begehung der Fluchtwege ins Klassenbuch, die Sicherheitsbelehrung in Physik lasse ich mir von jedem Schüler unterschreiben.

    Richtig und deshalb mache ich auch immer eine Gefährdungebeurteilung vor Versuchen. Das ist gerade für Chemiker:innen notwendig.


    Und genau deshalb lassen wir uns auch schriftlich von den Eltern geben, ob das Kind/ der Jugendliche eine Vorerkrankung/ Allergie hat oder ob es Medikamente nimmt. Wenn das Kind / der Jugendliche dann eine Tablette nimmt und es dadurch zu einem Notfall, bin ich wenigstens hinsichtlich der erfolgten Abfrage auf der sicheren Seite. Und das lassen wir uns auch dann geben, wenn Lehrkräfte mitfahren, die die Kinder/ Jugendlichen kennen.

    Wie klärt ihr das, wenn die Eltern nicht kommen oder nicht zu erreichen sind?

    Wenn die Eltern nicht zu erreichen sind, haben wir im Idealfall andere Notfallnummern (Oma. ...).
    Zum Glück hatten wir noch nicht den Fall, dass die Eltern (oder eine andere Betreuungsperson) nicht kommen konnten bzw. nicht zu erreichen waren (nur, dass die Eltern gemeckert haben, ob das denn unbedingt notwendig sei).

    Wir lassen uns immer schriftlich geben, welche Vorerkrankungen vorliegen, welche Medikamente die Schüler:innen nehmen und ob auf bestimmte Essgewohnheiten Rücksicht genommen werden muss. Bei einigen Fahrten fragen wir auch gezielt ab, welches Schwimmabzeichen vorliegt (mit Nachweis).


    Und: Uns wird immer geraten, lieber einmal zu viel die 112 zu wählen als einmal zu wenig, nämlich immer dann, wenn wir nicht ausschließen können, dass es normale Kopfschmerzen z.B. sind oder eine "normale" Übelkeit. Selbst wenn sich das Kind während des Tages krank meldet, rufen wir die Eltern an und fragen nach, ob das Kind alleine kommen darf oder abgeholt werden soll. Wenn wir - auch entgagen der Einlassung der Eltern - nicht gewährleisten können, dass das Kind sicher nach Hause kommt, dann müssen die Eltern das Kind abholen.


    Wenn ich erfahren würde, dass es einer Schülerin/ einem Schüler sehr schlecht geht, würde ich auf einer Klassenfahrt immer einen Rettungswagen rufen oder zumindest auf der Leitstelle anrufen und die Symptome schildern.

    Chili hat Recht. Ich teile der SII nur die 2. Quartalsnote mit. Dann ist man immer noch auf der Zeugniskonferenz flexibel, wenn Hans zwischen 8 P und 7 Punkten steht.

    zu 1): Wenn der Unterricht wegen der Zeugnisausgabe ausfällt:

    Wenn z.B. am kommenden Freitag der Unterricht ausfällt (für die 5 bis Q1), würde ich es auch nicht gut finden, Aufgaben für diese Lerngruppen zu stellen. Die sollen ja gerade ein kleines Break haben.

    Wenn jedoch auch die Q2 nach Hause gehen darf (z.B., da sich die Schule im ländlichen Raum befindet und die Schulbusse dann nicht mehr fahren): Dann würde ich der Q2 schon Aufgaben geben, da die ja am kommenden Freitag keine Zeugnisse bekommen.

    zu 2): Weiß ich nicht.

    Steht bei dir unter Punkt 9.4

    9.4 Beurteilung vor der Übertragung des Amtes einer Studiendirektorin oder eines Studiendirektors - als Fachleiterin oder als Fachleiter zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben - oder eines nicht von § 60 Absatz 1 Satz 1 SchulG erfassten Amtes der erweiterten Schulleitung an Gesamtschulen, Sekundarschulen oder Berufskollegs

    • ein Leistungsbericht der Schulleitung, der sich auch auf einen Unterrichtsbesuch bezieht
    • ein Unterrichtsbesuch der Schulaufsicht
    • eine kollegiale Beratung
    • eine Gesprächs- oder Teilkonferenzleitung
    • ein schulfachliches Gespräch.

    Als Abteilungsleiterin/ Abteilungsleiter gehört man zur erweiterten Schulleitung.

    In der EF und Q-Phase haben wir den Metzler.

    Die Aufgaben finde ich ok (zumindest größtenteils), die Texte sind nicht wirklich geeignet für Schüler:innen (vor allem Q-Phase), die im Grundkurs sitzen. Im neuen Metzler (Q1) habe ich auch schon einen Fehler gefunden. Ähnlich wie Moebis nervt mich beim Metzler das Zeigermodell (bei ihm war es der DornBader, aber es läuft auf das Gleiche hinaus).


    Ich bin auch auf der Suche nach einem besseren Buch. Damit beschäftige ich mich aber nicht mehr in den Ferien!


    @ Moebius: Welches Buch von Cornelsen meinst du? Fokus oder Universum?

    Nee, das gibts auch in Deutschland. Ich kenne das von Berufsschülern, die R = U/I mit irgendeinem Dreick abbilden, so dass die Formel nicht mehr umgestellt werden muss. Ich habe ehrlichgesagt diese Form der Darstellung eines einfachen Bruches nie verstanden.

    Dieses Dreieck gibt es auch für v = s/t, nicht nur am BK (auch das mit dem R = U/I nicht).

    Es ist doch klar, woher das kommt. Uuuh ... Mathe, das ist zu kompliziert. Formel umstellen, da müsste man ja erst mal verstanden haben, was eine Proportionalität überhaupt darstellt.


    Dieses Formel umstellen mögen auch Schüler:innen in der Oberstufe nicht immer. Da kommen manchmal die abenteuerlichsten Ideen zustande, wie man Formeln umstellt (natürlich gibt es auch die, die das problemlos können).


    Und manche Schüler:innen klammern sich zu sehr an die Formelsammlungen und nutzen die Formeln dann teilweise in falschen Zusammenhängen. (Und wehe, wenn in einer Aufgabe noch Angaben stehen, die für die Rechnung nicht unbedingt nötig sind ...)

    Mit meinem Gehalt wäre ich zufrieden, wenn man dafür einzig und allein gutes Unterrichten (+ Elterngespräche) erwarten würde, nichts drüber hinaus.

    Da es anscheinend aber unumgänglich ist da mehr Firlefanz zu wollen, stimmt das Gehalt einfach nicht mehr. Oder man müsste die Pflichtstunden auf unter 20 absenken.

    Für mich sind die Aufgaben, die über Elterngespräche & Unterrichten hinaus gehen, kein Firlefanz, sondern gehören zu meinem Job dazu. In gewisser Weise kann ich das Engagement bei außerunterrichtlichen Tätigkeiten (bis auf Schulveranstaltungen wie Klassenfahrten) etc. selbst steuern. Wenn es mir zu viel wird, engagiere ich mich nicht (mehr). Wenn mir der ganze "Firlefanz" auf Dauer nicht gefallen würde, würde ich mich - wenn möglich - nach einer Alternativen umsehen (dass das mit gewissen Nachteilen verbunden ist und nicht immer leicht zu realisieren ist, ist mir klar).

    In der PPP der Implemetationsveranstaltung steht auf Folie 17:

    "Für die naturwissenschaftlichen Fächer: Einrichtung eines ländergemeinsamen Abituraufgabenpools ab dem Abitur 2025, aus denen die Länder mind. 50 % modifikationsfrei entnehmen "


    https://www.schulentwicklung.n…hinweise-und-materialien/


    Die Chemiker müssen ab 2025 diese Formelsammlung nutzen. Physik offenbar noch nicht (zumindest steht in den Vorgaben für 2025 immer nur etwas allgemeingültig von der "physikalischen Formelsammlung" (bei den Chemikern steht dieser Hinweis jedoch in den Vorgaben).


    Da das die aktuelle Q1 betrifft, wäre es ja sinnvoll, zu wissen, ob auch die bisherige Formelsammlung genutzt werden darf.

    Früher oder später wird es aber sicherlich kommen.

    Ja, dass in Physik eine "physikalische Formelsammlung" (nicht näher definiert) genutzt werden darf (bis incl. Prüfungsjahr) 2025, habe ich auch gelesen.

    Allerdings steht in diesem Formelsammlungsdokument auch:

    "Als Hilfsmittel für die Bearbeitung der Aufgaben des Pools für die Fächer Mathematik, Chemie

    und Physik ist – neben dem jeweiligen digitalen Hilfsmittel – eine mathematisch-naturwissen-

    schaftliche Formelsammlung vorgesehen, die nur die im vorliegenden Dokument enthaltenen

    Inhalte hat"

    Liebe NRW'ler,


    bisher war es den Schüler:innen ja erlaubt, in Mathe und Physik im Abtitur eine handelsübliche Formelsammlung eines beliebigen Verlages zu nutzen (soweit diese zugelassen war).

    In den Vorgaben für 2025 (NRW) steht, dass (außer im hilfsmittelfreien Teil in Mathe) eine "mathematische" bzw. "physikalische" Formelsammlung zu nutzen sei (gleicher Wortlaut wie in den Vorgaben für 2022, 2023, 2024, ...).

    Da es ab 2025 einen länderübergreifenden Pool an Abiaufgaben geben soll, bei dem sich die Länder bedienen müssen (50% modifikationsfrei). Wenn ich es richtig verstehe, darf dann nur diese Formelsammlung hier genutzt werden

    https://www.iqb.hu-berlin.de/abitur/dokumente/mathematik/


    Warum aber erfolgt dann auf den Seiten der Standardsicherung sowohl für Mathe als auch für Physik keinerlei Hinweis darauf, dass nur diese Formelsammlung genutzt werden darf, aber nicht mehr die von den Verlagen? Oder bin ich zu ferienreif um das richtig zu verstehen?

    Auch von mir allen schöne Ferien. Ich hätte ein paar Aufsätze abzugeben, mag jemand?

    Gibt es noch keine KI, die das erledigen kann? Das wäre doch mal eine echte Marktlücke ein solches Programm zu erfinden, dass alle Fächer bedienen kann und zuverlässig seine Arbeit macht: Man erstellt einen Bewertungsbogen für Deutsch, Englisch, ... (im Idealfall macht das die KI auch) oder erstellt z.B. in Mathe/ Physik/ ... Musterlösungen (Schritt für Schritt mit entsprechender Bepunktung). Dann scannt man die Schüler:innenlösung ein, gibt KI bekannt, ab welcher Punktzahl eine bestimmte Note zu erreichen ist und ... KI korrigiert ... fertig!


    Ne! Ich verzichte auf deine Aufsätze.

    Lese ich es aus deinen Beiträgen (hier zum Beispiel) richtig, dass dir die 240 Euro brutto im Monat für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten, weil du danach eh in Stufe 2 wechseln würdest bzw. in deinem Fall verbeamtet wirst, den "ich hab's dir gezeigt" wert sind?
    Was sagt dir denn der Justiziar deiner Gewerkschaft, rät er auch zur Klage und unterstützt diese sogar?

    Och lass FrozenYoghurt doch, wenn er meint, dass es für ihn der richtige Weg ist und es ihm das Geld wert ist.

    Mir, dir und anderen User:innen scheint es nicht der richtige Weg zu sein, aber wenn der TE meint ... vielleicht bringt es ja den erhofften Erfolg, vielleicht auch nicht, wenn die Beamtin/ der Beamte bei der BezReg auch GoodWill beweisen kann (oder eben auch nicht).


    Und wenn die BezReg Köln dann entschieden hat, braucht das LBV auch eine gewisse Zeit bis es dann die Zahlung vornimmt. Das kann länger dauern oder auch kürzer dauern, jenachdem wie die Personallage ist.

    Warum der Westen?

    Und was meinst Du mit "nichts anderes"?


    Ich spreche von meiner (Konferenz-)erfahrung in Niedersachsen...

    Kollegen Aussagen wie "ist zu still", "meldet sich zu wenig" sind der Standard.

    Trotzdem wird der still Schüler ja in der SoMi Note nicht automatisch eine 5 bekommen.

    Wie andere User:innen schon gesagt haben: Schau in die Kerncurriula etc. der verschiedenen Bundesländer und schreibe dann deine Arbeit.

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