Angeblich nicht.
ng angesprochen, warum ich so spät schreibe und ich sei Schuld, wenn es die Hälfte nicht lie.
Mir wurde von meiner Mentorin gesagt, dass der Klassenlehrer das letzte Wort hat und wenn sich der sperrt, kann ich alles vergessen.
Gibts da Ausnahmeregelungen
Bei uns in NRW wäre ein solcher Verweis mit die letzte Möglichkeit und darf nur durch den oder die SL ausgesprochen werden (welches klaren gesetztlichen Vorgaben unterliegt. Es muss z.B. eine Anhörung der Schülern/ des Schülers stattfinden und vorherigen erzieherische Maßnahmen (z.B. schriftliche Nacharbeit unter Aufsicht) müssen erfolglos gewesen sein.