Beiträge von Flipper79

    Angeblich nicht.

    ng angesprochen, warum ich so spät schreibe und ich sei Schuld, wenn es die Hälfte nicht lie.

    Mir wurde von meiner Mentorin gesagt, dass der Klassenlehrer das letzte Wort hat und wenn sich der sperrt, kann ich alles vergessen.

    Gibts da Ausnahmeregelungen

    Bei uns in NRW wäre ein solcher Verweis mit die letzte Möglichkeit und darf nur durch den oder die SL ausgesprochen werden (welches klaren gesetztlichen Vorgaben unterliegt. Es muss z.B. eine Anhörung der Schülern/ des Schülers stattfinden und vorherigen erzieherische Maßnahmen (z.B. schriftliche Nacharbeit unter Aufsicht) müssen erfolglos gewesen sein.

    Wenn meine Schüler:innen regelmäßig zu spät kommen würden und mit irgendwelchen Ausreden oder auch tatsächlichen Gegebenheiten ankämen und kurz vor dem Abschluss stehen, würde ich immer einen Klassenbucheintrag machen und ihnem klar machen, was passiert, wenn sie in der Ausbildung regelmäßig zu spät kommen. Der Arbeitgeber wird ihnen dann sehr schnell klar machen, dass sie ein erhöhtes Verkehrsaufkommen einplanen und entsprechend eher los fahren müssen.


    Hol dir die Unterstützung der SL und ziehe diese Verweisandrohung durch. Dann kann die SL ja entscheiden, ob sie von einer solchen Androhung absieht oder sie für richtig hält.

    Um jetzt mal nochmal zum eigentlichen Thema zu kommen: Da zeigt sich ein Vorteil in NRW. Solche Anmerkungen sind in NRW im Abitur nicht notwendig, man trägt dann einfach kommentarlos die volle Punktzahl in der Tabelle ein.

    Zumal sich die Punktzahl, die in die Tabelle eingetragen wird, aus der Aufgabenlösung ergibt.

    Alles richtig --> Volle Punktzahl

    Wenn ein oder mehrere Fehler vorliegen, schaut man wie viele Punkte anhand der Modelllösung angemessen sind. Ich schreibe an den Rand nur, ob es ein Ansatzfehler ist oder ein Rechenfehler / Umformungsfehler und wenn ja, ob es sich um ggf um einen schweren Fehler handelt. 2 x + 2 x = 5 x ist halt anders zu bewerten als wenn man rechnet: 2 x = 6 und dann rechnet 6 - 2 = x, da ja vor dem x ein Plus steht.

    Ja, du hast geschrieben, dass du sie nicht verwendest.


    Aber was bei dir in Somi enthalten ist, hast du leider nicht geschrieben.

    In NRW kann man so gut wie alles zur Somi Note zählen, was keine Klausuren sind, als

    > kleine schriftliche Leistungsüberprüfungen ("Tests")

    > Melden (Qualität und Quantität. Somit ist die Häufigkeit des Meldens kein Kriterium für ein sehr gut oder ein ausreichend). Kann man nur Fragen auf AFB I Ebene beantworten oder im Idealfall auch auf AFB III Ebene?

    > Referate oder Vorträge (wobei man diese im Zeitalter von KI auch bedacht vergeben sollte)

    > Mitarbeit in Gruppenarbeitsphasen/ Partner:innenarbeitsphasen

    > Bearbeiten von Übungsaufgaben im Laufe der Unterrichtsstunde

    > In Physik/ naturwissenschaftlichen Fächern: Erstellen von Versuchsprotokollen

    Das sind doch alles keine Argumente. Wir sind Beamte. Wenn das Land er Meinung ist, dass das der richtige Weg ist, sollten wir es so machen. Wenn wir merken, dass es falsch ist, sollten wir uns dafür einsetzen, dass es geändert wird. Aber wie soll es klappen, wenn jede Schule es anders interpretiert.

    Aber warum dem besagten Latein-Schüler nicht eine 4- geben (wenn man dieses rechtfertigen kann)?


    Ich kenne mehrere Schüler:innen, die in der Schule nicht so gute Noten hatten und bei denen wir auf der ZK auch mal ein Auge zugedrückt haben, da ihnen ein weiteres Jahr Schule nicht geholfen hätte. In einer Ausbildung blühen sie dann jedoch auf, da sie endlich praktisch arbeiten können und ihnen das viel mehr liegt als die ganze Theorie.


    Und wenn besagter Kapitän des Flugzeuges das Auswahlverfahren sowie seine Ausbildung geschafft hat, dann sind mir seine früheren schulischen Leitungen völlig egal. Mir wäre da lieber, dass dieser Pilot psychisch gesund ist und sein Handwerk versteht und dort seinen Abschluss nicht veramscht bekommen hat.

    Ich finde den Leitfaden gut. Ich weiß auch nicht, wie man den anders gestalten könnte.


    Da kann man zwar anrufen, aber nicht zur Beratung. Sobald die Kenntnis von einer Straftat erhalten, müssen die ermitteln.

    Man könnte den Fall aber als hypothetisch darstellen.

    Ich finde es schwer erträglich, wie du jegliche Optionen ablehnst. Beratungsstelle: geht nicht. Psychotherapie: Kein Platz in Sicht. Krankschreibung: Kann ich doch nicht machen. (...)


    Ich habe schon so oft erlebt, dass Kolleg*innen mit wichtigen Aufgaben ausfallen, auch längerfristig. Es ist nicht dein Job, dich darum zu kümmern, wie das aufgefangen wird. Ich habe beispielsweise mal eine Abschlussklasse kurzfristig übernommen, weil der Kollege ausfiel. Na und. Dann mache ich das eben. Und bitteschön, deine verbeamteten Kollegen können auch was tun für ihr Geld.


    Ich kann mich Piksieben und CDL nur anschließen. Melde dich krank (am Besten gleich für etwas länger) und bitte darum, dass eine andere Kollegin/ ein anderer Kollege die ZP 10 Vorbereitung für die 10er übernimmt. Meine Schulleitung würde - wenn sie wüsste, dass jemand länger ausfällt - nach Möglichkeit eine Kollegin/ einen Kollegen einsetzen, der die Fakultas für das jeweilige Fach hat (klappt in der Regel auch, selbst bei einer zweiwöchigen Abstinenz.)

    Ansonsten könnte ich meine Kolleg:innen, die in der gleichen Jahrgangsstufe unterrichten, auch bitten, der Vertretungslehrkraft entsprechendes Vertretugnsmaterial zu geben. Irgendwie würde sich bei uns schon eine Lösung finden.

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    Ich dachte, die Studis formulieren ihre Fragebögen selbst? Stimmt wohl eher nicht. Aber so steht die oben zitierte "Liebhaber"-Phrase ein knappes Jahr nach unserem ersten Beispiel nun wieder in einer Umfrage.

    Wozu? Gibt doch auch KI.

    Man kann KI sinnvoll nutzen, muss aber vernünftig prompten können und die Ergbnisse, die KI einem dann ausspuckt noch mal kritisch reflektieren und entweder selbst überarbeiten oder KI den Auftrag geben das Ganze zu überarbeiten mit den richtigen Prompts.

    Diese Unsitte würde ich nicht einziehen lassen. Wenn du eh was hast, dann ok. Ansonsten nein.


    Oder werden diese Stunden als Mehrarbeit abgegolten? Das müssten sie eigentlich, so wie du es beschreibst (zumindest in Hessen wäre es so).

    Ne in NRW bekommt man eine Parallelbetreuung nicht bezahlt.


    Bei uns müssen wir zum Glück der mit zu betreuenden Klasse kein eigenes AB zur Verfügung stellen. Wenn man vll die Paralleklasse hat und es sich anbietet, dann ja. Wenn nein, dann nein. Immerhin gibt es auch Bücher, aus denen man zur Not Aufgaben geben kann (aber auch das nur, wenn es schnell geht).

    Hallo plattyplus,

    ich würde es so machen, spreche aber von einer Schule im allgemeinbildenen System mit SI und SII:


    > unentschuldigte Fehlstunden: 6

    > Stunden, in denen er da war, normal bewerten

    > dann ggf. schauen, ob man eine Note bilden kann oder eine Feststellungsprüfung anberaumen und die Note dann zusätzlich mit in die Note einfließen lassen.


    Wie war es denn bei den beiden anderen KuK? Können die eine Note bilden?

    Manchen Lerngruppen kann man noch so viel differenziertes Übungsmaterial an die Hand geben, sie nutzen es nicht, da ihnen andere Dinge wichtiger sind. Es gibt Lerngruppen, da müsste man neben vielen Lernenden sitzen, damit sie überhaupt etwas tun. Und man kann einigen (in welchem Fach auch immer) unter die Klassenarbeit/ Klausur schreiben, an welchen Fehlerschwerpunkten sie arbeiten sollen und was sie bitte bei der nächsten Arbeit/ Klausur beachten sollen ... und sie machen es dann doch wieder anders.

    Für NRW gilt:

    ("2) Die Einstellung erfolgt nicht, wenn die Fächer (Unterrichtsfächer,
    Lernbereiche, berufliche Fachrichtungen, sonderpädagogische Fachrichtungen) und
    ihre Mindestzahl nicht den im Land Nordrhein-Westfalen geltenden Bestimmungen
    entsprechen. Das Ministerium kann in besonders begründeten Fällen Ausnahmen
    zulassen, wenn eine Ausbildung in einem Zentrum für schulpraktische
    Lehrerausbildung fachlich möglich und durchführbar ist. Die Einstellung erfolgt
    auch nicht, wenn die Bewerberin oder der Bewerber im Rahmen eines
    Vorbereitungsdienstes für ein entsprechendes Lehramt eine Staatsprüfung
    endgültig nicht bestanden hat."

    Quelle: https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…ufgehoben=N&det_id=638902


    Insofern ist auch ein Wiederholen des Refs in NRW beim endgültigen Nichtbestehen erst mal nicht möglich (es sei denn, man hat z.B. auf Grundschullehramt studiert, schafft das Ref nicht und dann studiert man auf GHR (Gesamt-/ Haupt-/ Realschule) und macht in diesem Bereich dann sein Ref erneut.

    Nicolas : Du willst uns doch verar...en, oder?! :cursing:

    Ich fürchte doch.

    Dass es Gerüchte unter Schüler:innen und Eltern gibt, ist das eine. Wenn man sich dann aber auf Basis von Aussagen Dritter dann als Kollege noch an solchen Gerüchten beteiligt ist das Andere. Wenn ich so etwas von Eltern/ Schüler:innen hören würde, würde ich eine entsprechende Aussage tätigen, dass sie sich bitte nicht an Spekulationen beteiliigen sollen und dann den Kollegen über solche Gerüchte informieren.


    Ein unsicherer Gang kann auch andee Gründe haben ...

    Wie Bolzbold schon schreibt: Es war ein Versäumnis der Eltern, den Lehrkräften nicht mitzuteilen, dass ihre Tochter Diabetes hat. Soweit ich den Fall aber in Erinnerung habe, haben die Lehkräfte Vorerkrankungen nur mündlich, aber nicht schriftlich abgefragt. Wir lassen es uns von den Eltern immer schriftlich geben, ob sie eine Vorerkrankung haben oder nicht.


    Selbst wenn ich nicht weiß, dass eine Schülerin/ ein Schüler von mir eine Vorerkrankung hat, so rufe ich einen Arzt, wenn es ihr/ ihm schlecht geht, lieber einmal zu viel als einmal zu wenig.

    Vielleicht sollte man den Eltern und dem Schüler klar machen, dass er - auch wenn er "sicher fährt" auch nicht im Job zu spät kommen darf.
    Im Job fliegt man sehr schnell raus. (Es geht nicht darum, dass man mal zu spät kommt, da auf der Autobahn ein Unfall war und man sonst pünktlich ist).

    Naja, das Urteil ändert nichts. Es wird eine Kriterienkatalog erstellt werden in der Bez. REg. und dann wird nicht mehr vor Ort im Dialog entscheiden sondern in Münster im Zentrum Nord. Ob das für betroffenen Kolleg*innen besser ist?

    Besser sicherlich nicht.


    Abordnungen (gegen den Willen) sind nie prickelnd. Aber wenn die BezReg nach (hoffentlich) transparenten Kriterien die Kolleg:innen auswählt, die abgeordnet werden, wäre es rechtskonform. Und es würde Schulleitungen entlasten selbst nach Kriterien zu suchen oder das Losverfahren anzuwenden. Derzeit kann es ja dazu kommen, dass Schulleitung A andere Auswahlkriterien nutzt als Schulleitung B. Oder anders ausgedrückt: Kollegin 1 wäre dann ggf an Schule A nach den dort aufgestellten Kriterien abgeordnet worden, an Schule B nach anderen Kriterien vielleicht nicht.


    Sicherlich kann es jetzt (also in Zukunft) auch zu ungerechten Entscheidungen kommen, da die BezReg bestimmte Informationen über die Betroffenen nicht hat (z.B. besondere akute Belastungen)


    Vor allem kann es meiner Meinung nach nicht die Aufgabe der SL sein, nach (unklaren) Kriterien selbst Lehrkräfte auszwählen.

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