Naja, das Urteil ändert nichts. Es wird eine Kriterienkatalog erstellt werden in der Bez. REg. und dann wird nicht mehr vor Ort im Dialog entscheiden sondern in Münster im Zentrum Nord. Ob das für betroffenen Kolleg*innen besser ist?
Besser sicherlich nicht.
Abordnungen (gegen den Willen) sind nie prickelnd. Aber wenn die BezReg nach (hoffentlich) transparenten Kriterien die Kolleg:innen auswählt, die abgeordnet werden, wäre es rechtskonform. Und es würde Schulleitungen entlasten selbst nach Kriterien zu suchen oder das Losverfahren anzuwenden. Derzeit kann es ja dazu kommen, dass Schulleitung A andere Auswahlkriterien nutzt als Schulleitung B. Oder anders ausgedrückt: Kollegin 1 wäre dann ggf an Schule A nach den dort aufgestellten Kriterien abgeordnet worden, an Schule B nach anderen Kriterien vielleicht nicht.
Sicherlich kann es jetzt (also in Zukunft) auch zu ungerechten Entscheidungen kommen, da die BezReg bestimmte Informationen über die Betroffenen nicht hat (z.B. besondere akute Belastungen)
Vor allem kann es meiner Meinung nach nicht die Aufgabe der SL sein, nach (unklaren) Kriterien selbst Lehrkräfte auszwählen.