Beiträge von Flipper79

    Die Zeit wird sonst für die SL und die Verwaltung echt eng - und das kannst du ihnen ja ersparen.

    Das "Problem" bei der Suche nach Vertreungskräften (in NRW) ist das Folgende:

    1) Die Stelle muss ausgeschrieben werden.

    2) Es muss sich jemand darauf bewerben. Aktuell werden in NRW mehrere Stellen ausgeschrieben. Wenn jemand nach einer solchen Stelle sucht, dann wird er das erste Angebot, das ihm/ ihr zusagt annehmen. Somit steht er/ sie anderen Schulen nicht mehr zur Verfügung. Je nachdem ob es ein Mangelfach ist oder ein Fach, das "beliebter" ist, sind alle geeigneten Bewerber:innen zu Schuljahresbeginn vom Markt (alles schon da gewesen)

    3) Selbst wenn in der Ausschreibung steht, dass die Stelle baldmöglichst besetzt werden soll, dauert es von Annahme des Angebots bei der SL bis hin zur Einstellung einige Zeit (erweitertes Führungszeugnis, Bearbeitungsdauer bei der Bezirksregierung, Postlaufweg, ...)


    Je eher deine neue SL Bescheid weiß, desto stressfreier ist es für alle. Dann kannst du ggf bis zu Beginn des MuSchu (oder eines möglichen BV's) im Teamteaching eingesetzt werden.

    In NRW ist es auch so, dass Seiteneinsteiger:innen sich nach ihrer erfolgreichen OBAS-Ausbildung verpflichten für einen gewissen Zeitraum an ihrer Ausbildungsschule zu binden. Das kann für beide Seiten Vorteile haben, aber auch Nachteile, wenn die Chemie dann nicht stimmt. Das weiß man aber vorher und kann sich für ein Einstellungsangebot aussprechen oder auch dagegen, wenn einem die Bedinungen (nach OBAS Ausbildung weiter an Schule unterrichten) nich zusagen.

    na ja es geht ja auch um Klassenleitungen und so. Und gerade ist es wohl eh schwierig, weshalb wir auch noch nicht Bescheid bekommen haben, was uns da nach den Ferien erwartet. Denke es könnte schon helfen, das einzukalkulieren. Und vielleicht kann ich dann ja die Gefahrenbeurteilung auch schon eher machen... sonst fällt man da ja auch erstmal wieder kurz raus, oder?

    Ja, deine Schule wird jetzt vermutlich die UV (Unterrichtsverteilung) machen und es kann dann schon nützlich sein, wenn sie weiß, dass du schwanger und bald in Mutterschutz bist. Das kann sie zwar auch nach den Ferien noch ändern, aber vielleicht kann sie jetzt schon mal nach Vertretungskräften suchen.

    Herzlichen Glückwunsch :)


    Geht deine Schulleiterin direkt mit dem heutigen Tag in die Ferien? Meistens sind sie ja noch ein paar Tage länger da. Du kannst sie ja heute schon mal unverbindlich fragen, wie lage / wann sie in den Ferien erreichbar ist oder im Sektretariat nachfragen. Bei mir an der Schule bekomme wir dabei immer schnell Auskunft, teilweise erfahren wir auch per Mail wann meine SL in den Ferien in der Schule zu erreichen ist (Schulleitung und Stellvertretung)


    Ansonsten kannst du es ihr ja schon mal sagen mit der Bitte es noch nicht weiter zu geben im Kollegium. Ich kann verstehen, dass du lieber noch die Untersuchung in ein paar Tagen abwarten möchtest.


    Angst um deine Stelle musst du nicht haben.


    Alles Gute für deine Schwangerschaft!


    In dem Fall der Erstellerin geht aber darum, dass Tickets nicht erstattet werden können. Fad heißt, ich erbringe eine Zahlung in dem Wissen, dass ich das Geld bei Krankheit oder was auch immer, nicht zurückbekommen werde. So, wie wenn ich eine Reise zu spät storniere.


    Sie hat sich nicht selbst daran bereichert, in dem sie Geld unterschlagen hat, sondern sie hat das Geld nicht mehr. Es geht in ihrem Problem deshalb auch darum, ob und wie sie das zurückzahlen müsste.

    Richtig. Etwas anderes wäre es gewesen/ ist es, wenn die TE 20 € (im Vorfeld) von den Schüler:innen eingenommen hat und am Bahnhof (am Tag der Abreise) z.B. Vierertickets zahlt und auch den Eintritt vor Ort bezahlt. Dann fallen ja keine Kosten an und wenn die TE dann das GEld einbehalten würde, wäre es Unterschlagung.

    Ich würde auch Anzeige erstatten. Selbst wenn es im Sande verläuft

    > Er muss erst mal eine Aussage bei der Polizei machen (und wenn es ein Anhörungsbogen ist). So etwas kann schon mal abschreckend wirken (vor allem, wenn ggf. die Eltern davon Wind bekommen und die ihm im Idealfall die Hölle heiß machen)

    > Es wird polizeibekannt und im Wiederholungsfall ist er eben nicht mehr Ersttäter


    Ich werde meiner SL eher nicht davon erzählen.

    Ich denke nicht, dass die SL gut auf chronische Erkrankungen zu sprechen ist.

    Ja, aber Psychose und Depressionen sind doch ganz unterschiedliche Krankheitsbilder.

    Das habe ich ja auch nicht verlangt. Es war - wie ich geschrieben habe - nicht auf deinen Fall bezogen.


    Es ging nur darum, dass du dich nicht jetzt schon verrückt machen sollst (Jahre bevor eine Bewerbung für den Auslandsschuldienst in Frage kommt), sondern darum, dass es um deine aktuelle Situation geht (= deine aktuelle Gesundheit) und niemand in die Glaskugel schauen kann, was passiert wenn ...

    Ich verstehe worauf du hinaus willst, nur Psychopharmaka sind ja keine Straftat.

    Es war nur ein anderes Beispiel in einem anderen Sachzusammenhang, um dir zu zeigen, dass dir hier im Forum (und auch die zuständigen Behörden) vorab (= jetzt) keine rechtssichere Auskunft geben können.


    Mach dich jetzt nicht verrückt, zumal der Auslandsaufenthalt aktuell (!!) nicht zur Debatte steht, sondern erst in ein paar Jahren, in denen sich noch viel ändern kann.


    Ich habe während meiner Ausbildung auch gewisse Entscheidungen getroffen, die mir zu dem jeweiligen Zeitpunkt als richtig/ wichtig erschienen. Ob sie dann Auswirkungen auf meine berufliche Zukunft hatten, hatte ich zwar im Hinterkopf, aber ich habe mich damit nicht verrückt gemacht ...


    Wieder ein ganz anderer Sachzusammenhang:

    Wenn ich das Gefühl hätte, eine bestimmte Erkrankung zu haben, würde ich lieber rechtzeitig zum Arzt gehen und mir keine Gedanken darüber machen, wie meine Schulleitung darüber denkt, wenn ich ihr von der Diagnose berichte und welche Auswirkungen dieses auf künftige Unterrichtsverteilungen/ eine künftige Beurteilung (oder Ähnliches) hätte. Da wäre mir meine persönliche Gesundheit wichtiger. Ich würde mich dann auch nicht - nach einer möglichen Diagnose - damit verrückt machen, was eine mögliche Therapie eben für Auswirkungen haben könnte. Darum kann ich mich dann nach erfolgter Behandlung immer noch mit meiner Schulleitung unterhalten und zwar nur für die unmittelbare Zeit nach der Rückkehr. Ich würde da nicht auf die Idee kommen und mir Gedanken machen, welche Auswirkungen diese Erkrankung auf bestimmte Entscheidungen in 2 oder 3 Jahren hätte. Dazwischen kann einfach zu viel passieren.

    Eine rechtssichere Auskunft, die genau auf deinen Fall ausgelegt ist, kann dir hier niemand zu diesem Zeitpunkt geben.

    Zum einen ist nicht klar, ob du zum Zeitpunkt x die Tabletten noch nimmst. Da werden verschiedene Faktoren eine Rolle spielen. Faktoren, die in deiner Person liegen, die wir hier aus der Ferne nicht beurteilen können.

    Zum zweiten ist nicht klar, ob du bereits jetzt auf diese Tabletten angewiesen bist.

    Zum dritten kann sich - rein theoretisch - die Rechtslage bis zum Zeitpunkt x noch ändern.


    Es wurde bereits gesagt, dass eine Einreise nach Kanada erschwert wird, wenn du zum Zeitpunkt x Psychopharmaka nimmst ... und dass es eine Einzelfallentscheidung ist, die die Behörden in Kanda klären müssen.


    Um es etwas deutlicher zu sagen: Wenn eine Person eine bestimmte Straftat begeht und darauf z.B. eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe steht, bleibt es dem zuständigen Gericht überlassen, wie hoch das Strafmaß im speziellen Fall ist. Auch hier spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Auch hier wird dir niemand eine rechtssichere Auskunft geben können, ob diese Person eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe erhält ... und in welcher Höhe.


    Unsere Ratschläge:

    Eine Therapie/ verschriebene Medikamente können dir in der aktuellen Situation helfen (= Symptomatik wird nicht verschleppt). Du musst entscheiden, was dir wichtiger ist: Eine sichere (!) Verbeamtung & eine sichere / leichtere Einreise nach Kanda (mit der Gefahr, dass die Symptomatik verschleppt wird) oder nach einer bestimmten Zeit eine stabile Gesundheit (mit dem "Makel", dass man dieses ggf beim Amtsarzt (letzte 5 Jahre ggf) oder bei den Behörden (zum Zeitpunkt x aktuell eingenommenen Medikamente) angeben muss.


    Kläre das am Besten mit der zuständigen Organisation, bei der du dich als Auslandslehrkraft bewerben möchtest und frage unverbindlich nach. Vielleicht können sie dir Auskunft geben (vielleicht, da es eine Einzelfallentscheidung sein kann/ ist)

    Mit anderen Worten: Es geht nicht ein Privatrezept zu erhalten, ohne dass es irgendwo aktenkundig wird.

    Solange du das Privatrezept nirgendwo einreichst, wird es nicht aktenkundig.

    Wenn du jedoch z.B. auf Nachfrage nach Erkrankungen/ Arztbesuchen etc. nicht angibst, dass du aufgrund einer Anpassungsstörung/ Depression Antidepressiva/ eine Therapie gemacht hast, kommst du in Teufels Küche, wenn es raus kommt. Dann kannst du deinen Job verlieren.

    Wenn du jedoch bei einer Verbeamtung auf diese Frage ehrlich antwortest und durch eine Bescheinigung nachweisen kannst, dass diese depressive Verstimmung/ Anpassungsstörung ausgeheilt ist, dann hast du mitunter Chancen verbeamtet zu werden. Wenn nicht, dann wirst du halt nur angestellt.

    Mir wäre das lieber als wenn ich keinerlei Hilfe in Anspruch nehmen würde oder lügen würde.

    Ja macht das mal. Rennt durch die Welt mit einem Multi-Testkit und testet euch bei jeder Kleinigkeit :musik: .

    Das ihr noch furchtlos vor die Haustüre geht…

    Ich habe keine übermäßige Angst. Ich teste mich aber nicht (nur) für mich, sondern für mein Umfeld, da ich nicht möchte, dass meine Schüler:innen, Kolleg:innen und mein persönliches Umfeld durch Corona-Infektion in welcher Form auch immer gefährdet werden.

    Weiß jemand, warum in Chemie schon 2025 die IQB-Variante vorgeschrieben ist, für die anderen Fächer aber nicht?

    Oder kommt da wieder ein Schnellschuss und vier Wochen vor dem Abitur muss auch in den anderen Fächern die IQB-Formelsammlung verwendet werden?

    Das weiß ich nicht. Ich hoffe nicht, dass es zu einem Schnellschuss komt und die IQB Formelsammlung auch in den anderen Fächern schon ab 2025 verwendet werden muss ...


    Für M und Physik ab 2027 (verpflichtend).

    Auf frewilliger Basis in M ab 2026, in Physik schon ab 2025 (auch verwirrend)

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