wenn ich morgens beim Zähneputzen mit der einen Hand die Zahnbürste nehme und mit der anderen die Seife statt der Zahnpasta. Es ist mir aber noch rechtzeitig aufgefallen
Beiträge von Flipper79
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Ich bin zwar an keiner GS tätig, aber auch an meiner Schule hat die SL immer sehr viel zu tun (inner-/ außerschulische Termine). Ich habe es noch nie in Frage gestellt, wenn die SL vetreten werden musste. Hinzu kommt, dass an manchen Schulen die SL mehr Unterrichtsstunden geben müssen als sie regulär müssten. Irgendwann müssen SL auch ihre Termine wahrnehmen.
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Muss man den Ausgangspost immer löschen, nachdem sich User:innen die Mühe gemacht haben, zu antworten?
Entweder überlege ich mir vorher, welche Details ich preis gebe (Datenschutz, Wiedererkennungeffekt, ...) oder ich lasse es bleiben (und lösche es dann nicht). Entweder überlege ich mir vorher, wie ich mit (auch mir unangenehmen) Antworten umgehe (und halte es aus) oder ich lasse es bleiben (und lösche es dann nicht).
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Herzlichen Glückwunsch

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Prima. Dann kann man demnächst ja in der Aufsicht auch einfach wieder korrigeren, statt trotz aktiver Aufsicht mit KI Texten beglückt zu werden und über deren Herkunft zu rätseln.
Wir brauchen andere Prüfungsformate.
Wäre ich auch dafür. Mit der Oberstufenreform (NRW) soll dieses ja auch kommen bzw. die Möglichkeit dazu bestehen. Die Frage ist nur, welche Prüfugnsformate KI Sicher sind.
Ich wünsche mir KI zur Korrektur! Text/ Aufgabe, die gegeben ist, einscannen, Schüler:innenlösung auch, ebenfalls der Erwartungshorizont, heraus kommt die korrigierte Fassung MIT einem Punktevorschlag, mit der Korrrektur für Rechtschreibfehler etc und der Note.
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Es freut mich auch sehr, dass es gutartig ist und ich finde es auch gut, dass deine Tochter und du in den Kurzurlaub fährst.
Die SL an deiner Abordnungsschule ist ja echt ... mehr als unsensibel. Ich würde an deiner Stelle den Rat / die Empfehlung annehmen und mich bis zum Ende des SJ krank schreiben lassen.
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Für Abteilungsleitung absolut überflüssig.
Man weiß nie, was dran kommt ...
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Ab 2025 werden in den NW Fächern bundesweite Pool-Aufgaben bereit gestellt. Aber eine Entnahme ist so weit ich weiß 2025 noch nicht verpflichtend
Ab 2027 ist in Physik nur noch die bundeweit zulässige Formelsammlung zulässig (in Physik sind die Unterschiede nicht so gravierend zu der Formelsammlung, die wir aktuell nutzen, in Mathe sind sie gravierend)
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A: Teil ohne Hilfsmittel, bestehend aus Pflicht- und Wahlaufgaben
B1/B2: Analysis. Eine davon ist eine zusammengesetzte Funktion (ganzrational - Exponentialfunktion), die andere davon rein ganzrational. Meist eine davon eine Aufgabe im Sachkontext, die andere dann innermathematisch, im LK auf jeden Fall immer zumindest Teilaufgaben Funktionenscharen
B3: analytische Geometrie
B4: Stochastik
B1 - B 4: Mit Hilfsmitteln
Gibt bei B1 - B4 eine Variante mit GTR (grafikfähiger Taschenrechner) und eine Variante mit CAS (Computer Algebra System), wobei beide Varianten ähnlich sind, bei CAS werden bei einigen Aufgabenteilen weniger Angaben gemacht
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KI würde ich bei Zeugnisbemerkungen schon allein nicht aufgrund des Datenschutzes nutzen ... und die Bemerkungen sollten ja schon auf das Kind abgestimmt sein und das geht eben besser ohne KI
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korrigieren (oder sich anderweitig beschäftigen) ist in Baden-Württemberg auch nicht zulässig. Dabei haben wir immer 2 Kollegen zur Aufsicht.
Einer führt die Toilettenliste (bei uns abgesperrt vom Rest der Schule) direkt am Raum (keine Begleitung), der andere hat und darf nichts (zu) tun.
Dürfen die Aufsichten bei euch Fragen beabtworten. Bei uns darf nur die Fachkehrkraft Fragen beantworten und zwar nur bei den Schüler:innen des eigenen Kurses . .. und eigentlich dürfen gar keine Fragen beantwortet werden. Es darf maximal gesagt werden: Bei uns im Kurs hatten wir diese und jene Schreibweise, in der Klausur ist das so und so, Oder halt was sagen, wenn ein Fehler entdeckt wurde und der durch das Ministerium bestätigt wurde.
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Angeblich nicht.
ng angesprochen, warum ich so spät schreibe und ich sei Schuld, wenn es die Hälfte nicht lie.
Mir wurde von meiner Mentorin gesagt, dass der Klassenlehrer das letzte Wort hat und wenn sich der sperrt, kann ich alles vergessen.
Gibts da Ausnahmeregelungen
Bei uns in NRW wäre ein solcher Verweis mit die letzte Möglichkeit und darf nur durch den oder die SL ausgesprochen werden (welches klaren gesetztlichen Vorgaben unterliegt. Es muss z.B. eine Anhörung der Schülern/ des Schülers stattfinden und vorherigen erzieherische Maßnahmen (z.B. schriftliche Nacharbeit unter Aufsicht) müssen erfolglos gewesen sein.
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Wenn meine Schüler:innen regelmäßig zu spät kommen würden und mit irgendwelchen Ausreden oder auch tatsächlichen Gegebenheiten ankämen und kurz vor dem Abschluss stehen, würde ich immer einen Klassenbucheintrag machen und ihnem klar machen, was passiert, wenn sie in der Ausbildung regelmäßig zu spät kommen. Der Arbeitgeber wird ihnen dann sehr schnell klar machen, dass sie ein erhöhtes Verkehrsaufkommen einplanen und entsprechend eher los fahren müssen.
Hol dir die Unterstützung der SL und ziehe diese Verweisandrohung durch. Dann kann die SL ja entscheiden, ob sie von einer solchen Androhung absieht oder sie für richtig hält.
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Um jetzt mal nochmal zum eigentlichen Thema zu kommen: Da zeigt sich ein Vorteil in NRW. Solche Anmerkungen sind in NRW im Abitur nicht notwendig, man trägt dann einfach kommentarlos die volle Punktzahl in der Tabelle ein.
Zumal sich die Punktzahl, die in die Tabelle eingetragen wird, aus der Aufgabenlösung ergibt.
Alles richtig --> Volle Punktzahl
Wenn ein oder mehrere Fehler vorliegen, schaut man wie viele Punkte anhand der Modelllösung angemessen sind. Ich schreibe an den Rand nur, ob es ein Ansatzfehler ist oder ein Rechenfehler / Umformungsfehler und wenn ja, ob es sich um ggf um einen schweren Fehler handelt. 2 x + 2 x = 5 x ist halt anders zu bewerten als wenn man rechnet: 2 x = 6 und dann rechnet 6 - 2 = x, da ja vor dem x ein Plus steht.
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Ja, du hast geschrieben, dass du sie nicht verwendest.
Aber was bei dir in Somi enthalten ist, hast du leider nicht geschrieben.
In NRW kann man so gut wie alles zur Somi Note zählen, was keine Klausuren sind, als
> kleine schriftliche Leistungsüberprüfungen ("Tests")
> Melden (Qualität und Quantität. Somit ist die Häufigkeit des Meldens kein Kriterium für ein sehr gut oder ein ausreichend). Kann man nur Fragen auf AFB I Ebene beantworten oder im Idealfall auch auf AFB III Ebene?
> Referate oder Vorträge (wobei man diese im Zeitalter von KI auch bedacht vergeben sollte)
> Mitarbeit in Gruppenarbeitsphasen/ Partner:innenarbeitsphasen
> Bearbeiten von Übungsaufgaben im Laufe der Unterrichtsstunde
> In Physik/ naturwissenschaftlichen Fächern: Erstellen von Versuchsprotokollen
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Das sind doch alles keine Argumente. Wir sind Beamte. Wenn das Land er Meinung ist, dass das der richtige Weg ist, sollten wir es so machen. Wenn wir merken, dass es falsch ist, sollten wir uns dafür einsetzen, dass es geändert wird. Aber wie soll es klappen, wenn jede Schule es anders interpretiert.
Aber warum dem besagten Latein-Schüler nicht eine 4- geben (wenn man dieses rechtfertigen kann)?
Ich kenne mehrere Schüler:innen, die in der Schule nicht so gute Noten hatten und bei denen wir auf der ZK auch mal ein Auge zugedrückt haben, da ihnen ein weiteres Jahr Schule nicht geholfen hätte. In einer Ausbildung blühen sie dann jedoch auf, da sie endlich praktisch arbeiten können und ihnen das viel mehr liegt als die ganze Theorie.
Und wenn besagter Kapitän des Flugzeuges das Auswahlverfahren sowie seine Ausbildung geschafft hat, dann sind mir seine früheren schulischen Leitungen völlig egal. Mir wäre da lieber, dass dieser Pilot psychisch gesund ist und sein Handwerk versteht und dort seinen Abschluss nicht veramscht bekommen hat.
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Ich finde den Leitfaden gut. Ich weiß auch nicht, wie man den anders gestalten könnte.
Da kann man zwar anrufen, aber nicht zur Beratung. Sobald die Kenntnis von einer Straftat erhalten, müssen die ermitteln.
Man könnte den Fall aber als hypothetisch darstellen.
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Besagter Leitfaden befindet sich hier
https://www.schulministerium.nrw/09042025-leitf…-beschaeftigten
Der Leitfaden gibt nützliche Tipps für Betroffene und für Schulleitungen und gibt eine gute Übersicht, wann eine Strafanzeige notwendig ist oder wann von einer solchen abgesehen werden kann.
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Ich finde es schwer erträglich, wie du jegliche Optionen ablehnst. Beratungsstelle: geht nicht. Psychotherapie: Kein Platz in Sicht. Krankschreibung: Kann ich doch nicht machen. (...)
Ich habe schon so oft erlebt, dass Kolleg*innen mit wichtigen Aufgaben ausfallen, auch längerfristig. Es ist nicht dein Job, dich darum zu kümmern, wie das aufgefangen wird. Ich habe beispielsweise mal eine Abschlussklasse kurzfristig übernommen, weil der Kollege ausfiel. Na und. Dann mache ich das eben. Und bitteschön, deine verbeamteten Kollegen können auch was tun für ihr Geld.
Ich kann mich Piksieben und CDL nur anschließen. Melde dich krank (am Besten gleich für etwas länger) und bitte darum, dass eine andere Kollegin/ ein anderer Kollege die ZP 10 Vorbereitung für die 10er übernimmt. Meine Schulleitung würde - wenn sie wüsste, dass jemand länger ausfällt - nach Möglichkeit eine Kollegin/ einen Kollegen einsetzen, der die Fakultas für das jeweilige Fach hat (klappt in der Regel auch, selbst bei einer zweiwöchigen Abstinenz.)
Ansonsten könnte ich meine Kolleg:innen, die in der gleichen Jahrgangsstufe unterrichten, auch bitten, der Vertretungslehrkraft entsprechendes Vertretugnsmaterial zu geben. Irgendwie würde sich bei uns schon eine Lösung finden.
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Ich dachte, die Studis formulieren ihre Fragebögen selbst? Stimmt wohl eher nicht. Aber so steht die oben zitierte "Liebhaber"-Phrase ein knappes Jahr nach unserem ersten Beispiel nun wieder in einer Umfrage.
Wozu? Gibt doch auch KI.
Man kann KI sinnvoll nutzen, muss aber vernünftig prompten können und die Ergbnisse, die KI einem dann ausspuckt noch mal kritisch reflektieren und entweder selbst überarbeiten oder KI den Auftrag geben das Ganze zu überarbeiten mit den richtigen Prompts.
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