Beiträge von Flipper79

    Als Lehrkraft kann ich mir mein Schülerklientel nur bedingt aussuchen, gerade nach einem Ländertausch.

    Als Lehrkraft muss ich in der Lage sein mit jedem Schülerklientel auszukommen und gerade migrantische Kinder benötigen unsere volle Unterstützung.

    Wenn es dem Ref-Kollegen an der Schule nicht gefällt, kann er Versetzungsanträge stellen, nach 5 Jahren ist die Freigabe der SL nicht mehr nötig. Wenn er dann eine andere aufnehmende Schule findet, kann er wechseln. Eventuell geht es schneller.

    Den Grund sollte er jedoch besser nicht angeben.

    Den Schuh darf man sich nicht anziehen, chilli. Eigentlich müsste man solche Leute unterbrechen und fragen, ob sie mir direkt irgendwas sagen möchten. Und zu Teilzeitleuten: jeder, der Teilzeit geht, wird gute und legitime Gründe haben - und wenn es nur der ist, dass man keine Lust hat, dem Arbeitsplatz noch mehr Lebenszeit zuzugestehen. Wer so bescheuert ist, sich für dieses System aufzuopfern, trifft diese Entscheidung freiwillig und bewusst. Ich bin übrigens sehr gespannt, ob ich zum kommenden Schuljahr Teilzeit arbeiten darf - hab noch nichts gehört und eigentlich mal so gar keine Lust auf Vollzeit

    Ich drück dir die Daumen, dass du TZ arbeiten kannst.

    Und zu den Teilzeitleuten: Sie verzichten ja auch freiwillig auf Geld (und später auf eine volle Pension). Und an manchen (oder vielen (?)) Schulen ist es ja auch so, dass man als TZ Kraft u.a. aufgrund diverser Konferenzen nicht wirklich TZ arbeitet, sondern eben mehr (hinzu kommt dann ggf noch eine Klassenleitung, ggf die Bitte doch aufzustocken etc).

    Ich bin auch schokiert wie man mit dir umgeht. Es ist ja ein Unterschied zwischen: "Mir gefällt es an einer Schule nicht und ich möchte mit Macht eine Versetzung durchbekommen" und deinem Fall (der ja so nicht all zu oft auftreten sollte). Ich hoffe, dass der Anwalt dir helfen kann und sich gegen die Willkür der Behörde durchsetzen kann.

    Ich drücke dir die Daumen, dass die Eltern noch etwas erreichen können. Aber gibt es nicht eventuell die Möglichkeit, dass ein Elternteil filmt und dir das Ganze dann zukommen lässt? Vielleicht trefft ihr euch dafür auch an einem anderen Ort als der Schule dafür.

    Ich wünsche dir aber auf jeden Fall viel Spaß an deiner neuen Schule.

    Und wenn du Widerspruch einlegst und erneut das amtsärztliche Attest einreichst?

    Pass nur auf, dass du nicht wegen zu langer Krankheit in vorzeitige Pension geschickt wirst ...

    Viel Erfolg, dass du zeitnah (oder halt in 10 Monaten) doch an eine andere Schule versetzt wirst.

    Ich bin zwar an keiner GS tätig, aber auch an meiner Schule hat die SL immer sehr viel zu tun (inner-/ außerschulische Termine). Ich habe es noch nie in Frage gestellt, wenn die SL vetreten werden musste. Hinzu kommt, dass an manchen Schulen die SL mehr Unterrichtsstunden geben müssen als sie regulär müssten. Irgendwann müssen SL auch ihre Termine wahrnehmen.

    Muss man den Ausgangspost immer löschen, nachdem sich User:innen die Mühe gemacht haben, zu antworten?

    Entweder überlege ich mir vorher, welche Details ich preis gebe (Datenschutz, Wiedererkennungeffekt, ...) oder ich lasse es bleiben (und lösche es dann nicht). Entweder überlege ich mir vorher, wie ich mit (auch mir unangenehmen) Antworten umgehe (und halte es aus) oder ich lasse es bleiben (und lösche es dann nicht).

    Prima. Dann kann man demnächst ja in der Aufsicht auch einfach wieder korrigeren, statt trotz aktiver Aufsicht mit KI Texten beglückt zu werden und über deren Herkunft zu rätseln.


    Wir brauchen andere Prüfungsformate.

    Wäre ich auch dafür. Mit der Oberstufenreform (NRW) soll dieses ja auch kommen bzw. die Möglichkeit dazu bestehen. Die Frage ist nur, welche Prüfugnsformate KI Sicher sind.

    Ich wünsche mir KI zur Korrektur! Text/ Aufgabe, die gegeben ist, einscannen, Schüler:innenlösung auch, ebenfalls der Erwartungshorizont, heraus kommt die korrigierte Fassung MIT einem Punktevorschlag, mit der Korrrektur für Rechtschreibfehler etc und der Note.

    Ab 2025 werden in den NW Fächern bundesweite Pool-Aufgaben bereit gestellt. Aber eine Entnahme ist so weit ich weiß 2025 noch nicht verpflichtend

    Ab 2027 ist in Physik nur noch die bundeweit zulässige Formelsammlung zulässig (in Physik sind die Unterschiede nicht so gravierend zu der Formelsammlung, die wir aktuell nutzen, in Mathe sind sie gravierend)

    Bolzbold

    A: Teil ohne Hilfsmittel, bestehend aus Pflicht- und Wahlaufgaben

    B1/B2: Analysis. Eine davon ist eine zusammengesetzte Funktion (ganzrational - Exponentialfunktion), die andere davon rein ganzrational. Meist eine davon eine Aufgabe im Sachkontext, die andere dann innermathematisch, im LK auf jeden Fall immer zumindest Teilaufgaben Funktionenscharen

    B3: analytische Geometrie

    B4: Stochastik

    B1 - B 4: Mit Hilfsmitteln

    Gibt bei B1 - B4 eine Variante mit GTR (grafikfähiger Taschenrechner) und eine Variante mit CAS (Computer Algebra System), wobei beide Varianten ähnlich sind, bei CAS werden bei einigen Aufgabenteilen weniger Angaben gemacht

    KI würde ich bei Zeugnisbemerkungen schon allein nicht aufgrund des Datenschutzes nutzen ... und die Bemerkungen sollten ja schon auf das Kind abgestimmt sein und das geht eben besser ohne KI

    korrigieren (oder sich anderweitig beschäftigen) ist in Baden-Württemberg auch nicht zulässig. Dabei haben wir immer 2 Kollegen zur Aufsicht.

    Einer führt die Toilettenliste (bei uns abgesperrt vom Rest der Schule) direkt am Raum (keine Begleitung), der andere hat und darf nichts (zu) tun.

    Dürfen die Aufsichten bei euch Fragen beabtworten. Bei uns darf nur die Fachkehrkraft Fragen beantworten und zwar nur bei den Schüler:innen des eigenen Kurses . .. und eigentlich dürfen gar keine Fragen beantwortet werden. Es darf maximal gesagt werden: Bei uns im Kurs hatten wir diese und jene Schreibweise, in der Klausur ist das so und so, Oder halt was sagen, wenn ein Fehler entdeckt wurde und der durch das Ministerium bestätigt wurde.

    Angeblich nicht.

    ng angesprochen, warum ich so spät schreibe und ich sei Schuld, wenn es die Hälfte nicht lie.

    Mir wurde von meiner Mentorin gesagt, dass der Klassenlehrer das letzte Wort hat und wenn sich der sperrt, kann ich alles vergessen.

    Gibts da Ausnahmeregelungen

    Bei uns in NRW wäre ein solcher Verweis mit die letzte Möglichkeit und darf nur durch den oder die SL ausgesprochen werden (welches klaren gesetztlichen Vorgaben unterliegt. Es muss z.B. eine Anhörung der Schülern/ des Schülers stattfinden und vorherigen erzieherische Maßnahmen (z.B. schriftliche Nacharbeit unter Aufsicht) müssen erfolglos gewesen sein.

    Wenn meine Schüler:innen regelmäßig zu spät kommen würden und mit irgendwelchen Ausreden oder auch tatsächlichen Gegebenheiten ankämen und kurz vor dem Abschluss stehen, würde ich immer einen Klassenbucheintrag machen und ihnem klar machen, was passiert, wenn sie in der Ausbildung regelmäßig zu spät kommen. Der Arbeitgeber wird ihnen dann sehr schnell klar machen, dass sie ein erhöhtes Verkehrsaufkommen einplanen und entsprechend eher los fahren müssen.

    Hol dir die Unterstützung der SL und ziehe diese Verweisandrohung durch. Dann kann die SL ja entscheiden, ob sie von einer solchen Androhung absieht oder sie für richtig hält.

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