Klassenfahrt Klasse 4 NRW - Rechtliche Regelung der Mitnahme von Eltern als Begleitperson

  • Hallo zusammen,


    ich fahre in diesem 2. Halbjahr mit meiner 4 Klasse (26 Kinder) auf eine 5 tägige Klassenfahrt. Die SL wollte, dass die Klassenfahrten der Schule gleichzeitig liegen, damit nicht so viel Unterricht ausfällt. Nun ist ihr jedoch aufgefallen, dass es einen Engpass bei der Verteilung einer 2. Begleitperson durch Lehrkräfte kommt. Wir sind 12 Lehrkräfte, davon fahren schon 6 als Klassenlehrer mit. Und ich fahre losgelöst von allen alleine in eine Jugendherberge.


    Nun kam die Frage meiner Schulleitung, ob ich auch eine Mutter mitnehmen würde. Eigentlich wäre für mich die klare Antwort nein. Ich kann kann nichts Konkretes dazu finden, wie das mit der Aufsichtspflicht geregelt ist. Hafte ich allein, wenn die Mutter der vereinbarten Aufsichtspflicht nicht nachkommt? Wie ist es generell? Sind die Eltern versichert, wenn etwas durch ihr Verschulden passiert?
    An unserer Schule haben wir sehr kritische Eltern, die nicht mal eine Busaufsicht übernehmen wollen, weil sie Sorge haben, dass sie bei einem Unfall in ihrer Gegenwart Konsequenzen zu erwarten haben. Das ist in der Tat nicht geregelt. Wie verhält sich dies bei Klassenfahrten?


    Ich habe eine Mutter in der Klasse, die selber bei der Stadt im Schulbereicht tätig ist und uns projektähnlich abgesichert begleiten könnte. Sie kann dort genauso wie wir Lehrer den Antrag stellen und bekommt das auch bezahlt. Versichert wäre sie auch, da sie nicht als Mutter sondern eben beruflich mitkommen würde. Wir könnten dann gemeinsam ein Projekt in Anlehnung an das Jugendherbergsprogramm durchführen.


    Den anderen Eltern müsste ich dann natürlich erklären, warum die eine Mutter und nicht die anderen und welche Vorteile das für die anderen Eltern hat, wenn diese eine Mutter mitkommt und welche Probleme sich ergeben, wenn uns eine Mutter als Mutter begleitet.


    Bei unseren Eltern an der Schule habe ich nen Rechtsteit an der Backe, wenn da was passiert und eine "Mutter" nicht dienstlich mitfährt sondern eben als Mutter. Da wird mir das Wort im Mund umgedreht und die Schuld auf mich abgewälzt.


    Ich bin da sehr vorsichtig geworden.


    Habt ihr da rechtliche Informationen für mich, wie Eltern bei der Teilnahme abgesichert sind oder ob ich allein für die Kinder in so einer Situation hafte? Können Eltern die Klassenfahrt bezahlt bekommen??


    LG

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