Krankenversicherung in Elternzeit bei Teilzeitbeschäftigung

  • Hallo,
    ich bin Referendarin in Elternzeit und demnach weiter beihilfeberechtigt. Nun habe ich im letzten Halbjahr 10 Stunden als Lehrauftrag gearbeitet. Zuerst hatte der Sachbearbeiter mich bei einer gesetzlichen KK angemeldet, aber dann wurde ich wieder abgemeldet und war weiter privat versichert. Nun habe ich einen neuen Lehrauftrag in einem anderen Bundesland und die zuständige Sachbearbeiterin sagt, dass ich mich auf jeden Fall gesetzlich versichern muss, da ich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausübe. Meine Krankenkasse sagt, dass der Beihilfeanspruch "vorgehen" würde...was stimmt denn nun? Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen?
    Gruß, Nika

  • Solange du beihilfeberechtigt bist, darfst du zwar in die gesetzliche Krankenkasse, aber du musst nicht. Denn das hieße ja, dass man dich zwänge, auf die Beihilfe zu verzichten, da die GKV nur zu 100% versichert.


    Ich frage mich aber, wie es bei diesem Beschäftigungsverhältnis mit den Beiträgen zur Renten- und Arbeitslosenversicherung aussieht. Gibt es das, dass man die zahlen muss, von der gesetzlichen Krankenkassenpflicht aber ausgenommen ist, da Beihilfe gewährt wird?


    Eigentlich müsstest du doch noch Beamtin auf Widerruf sein, kann man diesen Status so einfach in ein anderes Bundesland mitnehmen? Oder wurdest du vielleicht in deinem alten Bundesland beurlaubt, um in dem anderen als Angestellte arbeiten zu können? Das hieße m. W. aber auch, dass du in dieser Zeit keinen Beihilfeanspruch hast und dich folglich gesetzlich versichern musst.

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