Verfügbarkeit von verbeamteten Teilzeitkräften in Ba-Wü

  • Bin verbeamtete Teilzeitlehrerin an einer GHWRS und habe 2 Fragen:
    1. Muss ich bei einer Unterrichtsverpflichtung von 14 Stunden grundsätzlich für Vertretungen zur Verfügung stehen?
    Und zwar von montags bis freitags von der ersten bis zur sechsten Unterrichtsstunde.
    Dies würde ja bedeuten, dass ich in meiner unterrichtsfreien Zeit trotzdem ständig verfügbar sein muss!!
    2. Wie viele Überstunden darf die Schulleitung mir monatlich zuteilen?
    Ich weiß zwar, dass diese ab der zweiten Stunde abgerechnet werden können. Mich interessiert
    vielmehr die zumutbare Höchstgrenze.

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