Versetzung, Probezeit, Sperrfrist, Freigabe

  • Liebes Forum,


    möglicherweise kann mir ja jemand eine kurze Info zum Thema Versetzung geben. Mein Thread dient gänzlich der Information, da ich trotz vielem Lesen auf verschiedenen Seiten keine definitive Antwort finde.
    Vorab vielleicht kurz etwas zu meiner Situation:


    Seit Sommer 2012 bin ich verbeamtet und habe eine feste Stelle ca. 40km von meinem Wohnort entfernt. Ich fühle mich sehr wohl und habe bislang auch keine Ambitionen, mich versetzen zu lassen bzw. überhaupt einen Antrag zu stellen. Dennoch weiß ich, dass irgendwann der Moment kommen wird, wo ich aus verschiedenen Gründen wohnortnah arbeiten möchte und/oder muss. Persönlich gesehen ist die Fahrerei auf Dauer auch ein erheblicher Zeitverlust sowohl für meine Unterrichtsvorbereitung und -nachbereitung als auch für meine persönliche Freizeit und das Privatleben.


    Nun zum Thema Versetzung:
    ich weiß, dass es eine Sperrfrist gibt, die sich in der Regel auf die Dauer der Probezeit bezieht (3 Jahre). Da ich vor meiner Festanstellung zwei Jahre als Vertretung gearbeitet wurde und mir diese Zeit jetzt auch angerechnet wird, endet meine Probezeit jetzt im Sommer 2013. Meine generelle Frage: Gilt die Sperrfrist dennoch drei Jahre? Grundsätzlich kann ja bei einer Ablehnung immer mit der Probezeit argumentiert werden. Das fällt bei mir jedoch weg.
    Hat jemand Erfahrung mit unterjährigen Versetzungsanträgen (also innerhalb der ersten drei Jahre nach Festanstellung)?


    Und weiter:
    Spätestens nach fünf Jahren soll scheinbar eine Ablehnung der beantragten Versetzung nicht mehr möglich sein, man wird also dann defintiv versetzt. Ist das auch in der Realität so?


    Macht es dann in meiner Situation Sinn, bereits nach der Probezeit den ersten Antrag zu stellen? Oder werde auch ich vermutlich (oder auf jeden Fall) die dreijährige Sperrfrist abwarten müssen, weil erst dann die fünfjährige Phase beginnt?


    Auch wenn ich weiß, dass ich durch eine Bewerbung eine Versetzung möglicherweise früher ermöglichen könnte, wäre auch das eigentlich keine Option für mich, da eine Konrektorstelle für mich eigentlich nicht in Frage kommt.


    Vielen Dank für eure Antworten.

    • Offizieller Beitrag

    In Hessen zumindest ist die Versetzung nach dem 4. Antrag eine soll-Bestimmung, kann also nicht durchgesetzt werden, wenn dem "dienstliche Gründe" entgegenstehen. Und ich kenne Kollegen, die über 8 Jahre gebraucht haben.


    In NRW scheint es ähnlich:

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • also eins vorneweg.. eine garantie hast du nie.. auch nach 5 jahren nicht.


    es stimmt, dass der 1. antrag erst zulässig ist, wenn du die probezeit beendet hast.
    und es stimmt auch, dass nach 5 jahren keine freigabe mehr erteilt werden muss... DAS heißt aber noch lange nicht, dass du dann auch versetzt wirst, denn es kann ja sein, dass es keine schule gibt die dich braucht.
    dann bleibst du trotz der 5 jahre an deiner schule... aber im regelfall ist es schon so, dass man versucht dich unterzubringen nur gibts keine garantie.
    alle genaueren infos dazu findest du unter:


    http://www.schulministerium.nrw.de/BP/OLIVER/

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