Probezeit und Beförderungssperre - wie lange?

  • Hallo zusammen,


    seit letzter Woche habe ich meine Bestellung zum Schulleiter an einer GWRS in Baden-Württemberg mit der Besoldungsstufe A14 erhalten. Auf dieser Bestellung steht zwar sehr kryptisch dass ich zunächst nur die Funktion übertragen bekomme und nach Ablauf der Beförderungssperre das zugehörige Gehalt und die endgültige Einsetzung nach Ablauf der Probezeit. Über die Dauer steht nix drauf? Deshalb meine Frage:


    Wie lange dauert in diesem Fall die Beförderungssperre und ab wann wird gezählt? Ich bin im Moment A13Z und ab 01.08. Schulleiter (A14)


    Wie lange dauert die Probezeit in diesem Fall? Ich gehe davon aus, dass diese ab 01.08. gerechnet wird.


    Ach ja, bei der Bestellung zum Konrektor vor 10 Jahren habe ich noch das Angebot bekommen, dass dienstliche Umzüge abgerechnet werden können. Gibt es das nicht mehr? Denn in meinem Fall müsste/ will ich in die Nähe des Dienstortes ziehen. Da mein derzeitiger Wohnort 65 km vom neuen Schulort entfernt ist. Es gibt ja die sogenannte Residenzpflicht nicht mehr - bzw. der Schulträger verlangt dies nicht.


    Vielen Dank schon mal für die Antworten. :aufgepasst:


    Gruß blacky

  • Es ist sicherlich hilfreich, wenn Du Dich mit dem Landesbeamtengesetz vertraut machst. In § 8 findest Du, dass die Probezeit in Führungsämtern 2 Jahre beträgt.


    Du wirst Dich (als Beamter auf Lebenszeit) bestimmt wundern, dass Du jetzt eine Ernennungsurkunde bekommst, auf der Du "Beamter auf Probe" bist. Nach zwei Jahren erhältst Du dann eine weitere Urkunde ohne den Probe-Vermerk.


    Was Du "Beförderungssperre" nennst, gilt für Dich sicherlich nicht, wenn Du Dein bisheriges Amt schon lange genug innehast. Vgl. hierzu LBG § 20. Du meinst bestimmt die "Stellenbesetzungssperre", die nichts anderes als eine Sparmaßnahme der Haushaltssanierer ist. Sie besagt, dass freigewordene Stellen erst nach 9 Monaten wiederbesetzt werden dürfen. Wenn Dein Amtsvorgänger jetzt in den Ruhestand versetzt wird, bekommst Du das Schulleitergehalt erstmals neun Monate später. Hat er allerdings ein Sabbatjahr angespart und feiert dieses jetzt ab, wird die Stelle haushaltstechnisch erst im nächsten Jahr frei, mit der Folge, dass Du 21 Monate lang auf die "amtsangemessene Alimentation" warten darfst.


    Nachdem Du im Forum aber so lange auf Antwort warten musstest, bin ich sicher, dass Du Dir im Schulamt schon Antwort geholt hast.

  • Hallo nochmals,


    vor 3 Tagen war nun meine "Inthronisierung", soll heißen, das Staatliche Schulamt hat mir meine Bestellung zum Schulleiter (keine Ernennungsurkunde, nur ein Schreiben) ausgehändigt. Somit bin ich jetzt offiziell Chefe der neuen Schule. Nun kam etwas Verwirrung auf, als mich meine zukünftige Sekretärin nach den neuen Briefköpfen und Formularen fragte, was sie denn nun draufschreiben müsse.


    Bisher war ja dort immer Rektor vermerkt. Meine Bestellung ist ja wie ich verstanden habe noch keine Ernennung. Ich werde nun 9 Monate ohne Besoldungsanpassung die Schule leiten und in 2 Jahren aus der Probezeit (hoffentlich) wieder in ein normales Verhältnis überführt. Meine Frage nun: Ab wann darf ich mich offiziell Rektor nennen, nach der Besoldungsanpassung (Mai 2014) oder erst nach der Probezeit (August 2015).


    Etwas verwundert bin ich übrigens schon, denn ich dachte immer dass meine bisherige Besoldungsstufe (A13Z) bereits die eines Rektors entsprach. Ich war zwar Konrektor, aber aufgrund der Schulgröße eben 13Z. Mir geht es eigentlich nur darum, dass wenn die Schule nun neue Briefbögen drucken will, hier keinen Fehler bringt. Vielen Dank schon mal.


    Gruß blacky

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