Versetzung innerhalb BW früher möglich wegen Ehepartner?

  • Hallo!


    Mein Mann und ich sind, aufgrund mangelnder Einstellungsmöglichkeiten vor 3 Jahren, weg aus der Heimat. Mein Mann hatte damals eine Stelle per schulscharfer Ausscheribung bekommen. Ich habe mittlerweile auch über das Listenverfahren eine Stelle in unterhälftiger Teilzeit wegen unseres 1.Kindes angetreten. Nun bin ich wieder 2 Jahre wegen unseres 2.Kindes in Elternzeit.


    Mein Mann hat in 2 Jahren die 5 Jahre absolviert, die er wegen der schulscharfen Stelle bleiben muss. Ich müsste theoretisch 3 Jahre bleiben, also wären es bei mir noch 2 Jahre nach der Elternzeit. Ich würde gerne zurück in unsere Heimat, wegen Familie, Freunden etc.


    Nun meine Frage: Muss ich die 2 Jahre auf jeden Fall noch machen oder kann ich mitversetzt werden, wenn der Versetzungsantrag meines Mannes durchgehen würde?


    Wer kann uns denn in unserem Fall helfen? Muss der Rektor ihn grundsätzlich gehen lassen oder entscheidet das alleine das Schulamt?


    Vielen Dank für eure Antworten :) :aufgepasst:

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