Verbeamtung auf Lebenszeit in Niedersachsen trotz Elternzeit/Schwangerschaft?

  • Hallo!
    Mich beschäftigt aus gegebenem Anlass derzeit folgende Frage und ich wäre sehr (!) dankbar für hilfreiche Antworten, da ich tatsächlich nicht weiß, an wen ich mich sonst wenden könnte:
    Ich bin "Studienrätin" in Niedersachsen, im Moment aber noch nicht auf Lebenszeit verbeamtet. Ich habe seit 11.2010 voll gearbeitet und würde - nach der Praxis an unserer Schule - rein theoretisch nach 3 Jahren inkl. 3 Unterrichtsbesuchen auf Lebenszeit verbeamtet werden, also eigentlich zum November 2013.
    Nun bin ich aber im Moment noch bis Mitte September dieses Jahres in Elternzeit (ab dann arbeite ich in Teilzeit), da unser Sohn letztes Jahr im September geboren wurde. Meine potentielle Verbeamtung dürfte sich also aufgeschoben haben bis November 2014, nehme ich an. Einen der nötigen Unterrichtsbesuche hatte ich aber schon absolviert.
    Nun meine Frage: Würde ich demnächst erneut schwanger und wäre zum Zeitpunkt der möglichen Verbeamtung (also November 2014) bereits wieder, für das zweite Kind, in Elternzeit, würde ich dann trotzdem verbeamtet werden (obwohl ich zu dem Zeitpunkt ja gar nicht arbeiten würde...), sofern ich noch vor Eintritt des Mutterschutzes die fehlenden beiden Unterrichtsbesuche absolviert hätte???
    Ganz lieben Dank für alle Antworten im Voraus!!!

  • Moin!


    Aus eigener Erfahrung kann ich es nicht sagen. §19 NBG (2009) sagt dazu, dass die Probezeit gegebenenfalls auf fünf Jahre verlängert werden kann - also in Deinem Fall maximal bis November 2015. Die Formulierungen bei NiBiS sind jedoch explizit "kann" - da habe ich im berufsbildenden Bereich schon zu viele Dinge erlebt, die eigentlich nicht möglich sind und dennoch geklappt haben.

    Bei "selbst schuld" wird nicht gepustet!

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