Fragen zum Berufseinstieg: Verbeamtung & Verpflichtung (Hamburg)

  • Hallo Leute,
    Ich habe gerade mein 2. Staatsexamen in HH mit "gut" bestanden und werde wahrscheinlich ab 1.11. an einer StS anfangen.
    Hierzu habe ich einige Fragen:


    Wie ist das mit der Verbeamtung? Werde ich als Berufseinsteiger direkt verbeamtet? Oder muss man erst einige Jahre unterichtet haben?
    Im Ref war ich "Beamter auf Wiederruf", der Status verfällt am 31.10.
    Ich habe nächste Woche mein erstes Vorstellungsgespräch, kann ich da nachfragen?


    Und: Muss man sich am Anfang auf gewisse Zeit einer Schule gegenüber verpflichten?
    Ich habe nämlich folgendes Problem: Ich habe mein Ref an einer Grundschule gemacht, wo ich auch am liebsten anfangen würde. Leider geht das nicht, da keine Stelle frei ist.
    Dies wird erst zum nächsten Schuljahr möglich sein und die Schulleitung würde mich dann auch nehmen.
    Nun will ich aber nicht 9 Monate auf dem Trocknene sitzen und werden wie gesagt an einer StS anfangen. Kann ich dann jederzeit kündigen, damit ich dann nach den Somerfeien 2014 an meiner GS anfagen kann? Würde ich diesbezüglich irgendwelche Nachteile haben?


    Würde mich über Antwort - vielleicht sogar von frischen Hamburger Lehrern - freuen =)

  • Das geht - zumindest theoretisch!
    1. Du bekommst für die ersten Monate einen Sonderarbeitsvertrag, der dich ungefähr wie ein Beamter bezahlt. Während dieser Zeit wird geprüft, ob du vor allem gesundheitlich die Voraussetzungen für den Beamtenstatus erfüllst.
    2. Wenn alles gut geht, wirst du zum Beamten auf Probe ernannt. Die Probezeit beträgt in HH momentan drei Jahre.
    3. Wenn du eine Schule wechseln willst, musst du dich über den Dienstweg im internen Arbeitsportal auf ausgeschriebene Stellen bewerben. D.h. dein Schulleiter bekommt natürlich mit, dass du dich wegbewirbst - und er muss dich nicht freigeben! Dann kannst du dich nicht bewerben! Bei deinem Mangelfach Mathematik kannst du damit rechnen, dass du keine Freigabe bekommst. Wie lange dich dein Schulleiter an der Schule halten kann, weiß ich aber nicht.
    4. Deine Wunschschule muss die Stelle öffentlich ausschreiben (und zwar im internen Arbeitsmarkt, wenn sie das als Neueinstellung ausschreibt, kannst du dich auch nicht bewerben, weil du ja mittlerweile im Hamburger Schuldienst bist und keine Neueinstellung mehr) und du musst am ganz normalen Bewerbungsverfahren teilnehmen, also mit anderen Bewerbern konkurrieren.
    5. Kündigen kannst du nicht! Du kannst aus Entlassung aus dem Beamtenverhältnis bitten. Das ist, glaube ich, nicht unkompliziert. Dann bist du wieder raus aus dem Hamburger Schuldienst und theoretisch kannst du dich als Neueinstellung wieder bewerben - und wieder Beamter auf Probe werden. Keine Ahnung, ob das so einfach geht! Ich bin da sehr skeptisch!!! Von einem solchem Fall habe ich noch nie gehört.
    Eigentlich sind die Berufsanfänger alle glücklich, dass sie an einer Schule untergekommen und Beamter auf Probe sind.


    Fazit: Ziemlich viele Unwägbarkeiten!


    Für dich ist vielleicht ein Weg über eine Vertretungsstelle das Richtige. Da unterliegst du den "normalem Kündigungsrecht" bzw. die Stelle ist zeitlich befristet.


    Ich bitte noch zu beachten, dass diese Infos nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt sind. Ich bin aber kein Experte im Hamburger Beamtenrecht bzw. Schulwesen, sondern ganz normaler Lehrer!

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