Was, wenn das Ref-Gehalt nicht reicht zum Leben?


  • Nee, dafür ist dann das Lehrerbildungsgesetzt zuständig und nicht das Beamtengesetz!
    Dort steht wie viel im Referendariat nebenher maximal gearbeitet werden darf und bei uns steht dann, dass der Vorgesetzte entscheidet und die Ausbildung darunter nicht leiden darf, sonst wird es untersagt.
    Sprich der Seminarleiter entscheidet, was er für kontraproduktiv hält und was nicht!


    Wieso wird dann hier auf das LBG verwiesen?


    http://www.brd.nrw.de/schule/personalangelegenheiten/ABC_des_Vorbereitungdienstes.html#Nebentätigkeit


  • Weil das wohl das Lehrerbildungsgesetz für NRW si besagt ;)
    Ist Landerecht.


    Außerdem wird da nur bei der Genehmigung drauf verwiesen, die Anzahl der Stunden ist dort klar erwähnt und liegt nicht bei 8 Stunden!
    Steht ganz klar dort drin!


    Wie gesagt, in Berlin ist dort auch gleich eine Anzahl benannt und die liegt bei 4!

  • Weil das wohl das Lehrerbildungsgesetz für NRW si besagt
    Ist Landerecht.
    Außerdem wird da nur bei der Genehmigung drauf verwiesen, die Anzahl der Stunden ist dort klar erwähnt und liegt nicht bei 8 Stunden!


    Steht ganz klar dort drin.
    Wie gesagt, in Berlin ist dort auch gleich eine Anzahl benannt und die liegt bei 4!


    Habe ich mich in meiner Antwort auf NRW oder auf ein anderes Bundesland bezogen? Habe ich irgendwo in Abrede gestellt, daß dies länderspezifisch ist.


    Für NRW gilt gemäß verlinktem Text jedenfalls folgendes:
    "Dies bedeutet, dass eine Nebentätigkeit lediglich bis zu 5 Wochenstunden unterrichtend bzw. 7,5 Wochenstunden nicht unterrichtend genehmigungsfähig ist."

  • Habe ich mich in meiner Antwort auf NRW oder auf ein anderes Bundesland bezogen? Habe ich irgendwo in Abrede gestellt, daß dies länderspezifisch ist.


    Ja, hast du, du hast nämlich eine Seite einer Bezirksregierung von NRW gebracht und gefragt, warum sie auf das Landesbeamtengesetz aus NRW verweist!
    Und 5 bzw. 7,5 sind eben nicht 8 ;)
    Und damit hast du ja selber festgestellt, dass deine vorherige Antwort falsch war!

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