Fortbildung entfällt - dafür Zusatzarbeit?

  • An unserer Schule war eine sehr sinnvolle Fortbildung geplant, die drei Nachmittage umfassen sollte. Diese kommt nun nicht zustande (m.E. weil der Schulleiter sich zu spät um einen Referenten bemüht hat). Nun soll das Kollegium diese drei Nachmittage nutzen um den Werkraum aufzuräumen und Bücher zu inventarisieren...
    Mein Bauchgefühl sagt mir ganz deutlich, dass das so nicht geht und nicht ok ist (zumal auch sonst sehr freigiebig Zusatzarbeiten verteilt werden) - aber ich finde nirgends rechtliche Grundlagen dazu. Kann mir hier jemand eine fundierte Auskunft geben, bitte?

  • Du stellst die falsche Frage. Wieso fragst du deinen SL nicht, auf welcher Rechtsgrundlage SEINE Entscheidung beruht, euch zum Aufräumen und Inventarisieren zu verpflichten. Für solche Aufgaben müsste es Entlastungsstunden für die Schule geben, die Kollegen oder Kolleginnen erhalten müssen, die solche Zusatzaufgaben übernehmen. Frage ihn daher, auf welcher Rechtsgrundlage ein "Wald- und Wiesenlehrer" solche Aufgaben übernehmen muss. Es sind sicherlich keine pädagogischen Tätigkeiten und hängen auch nicht direkt mit dem Unterricht zusammen (indirekt vielleicht schon, aber das täte auch z.B. das Saubermachen der Toiletten, Schüler müssen schließlich auch einmal aufs Klo...)


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

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