Sehe ich so wie Elternschreck. Ansonsten gibt es ja das Betäubungsmittelgesetz. Hier § 15
Zitat§ 15 Sicherungsmaßnahmen
Wer am Betäubungsmittelverkehr teilnimmt, hat die Betäubungsmittel, die sich in seinem Besitz befinden, gesondert aufzubewahren und gegen unbefugte Entnahme zu sichern.
Weitere Lagerungshinweise, die die HAltbarkeit des Medikamentes betreffen finden sich dann im Beipackzettel.